Zusatz­rente für den öffent­lichen Dienst Wer ab 2018 mehr Rente bekommt

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Millionen Angestellte im öffent­lichen Dienst bekommen mehr Rente. Bis zu 11 Prozent mehr sind drin. Auch Rentner profitieren. Finanztest sagt, für wen das neue System der Zusatz­rente gilt und wer künftig mit mehr Geld rechnen kann. Sogar rück­wirkende Zahlungen sind drin.

Neuregelung der Zusatz­rente

Winfried Dumberger-Babiel kann ab 2018 mit einem Nach­schlag auf seine Rente rechnen. Denn die Tarif­parteien haben sich nach langem Streit auf eine Neuregelung der Zusatz­rente für die Angestellten im öffent­lichen Dienst geeinigt. Als letzte der fünf Tarif­parteien stimmte der Verband der kommunalen Arbeit­geber­verbände im November zu. Voraus­sicht­lich mehr als 2,5 Millionen Angestellte und Rentner haben Anspruch auf mehr Zusatz­rente.

Betriebs­rente für Angestellte im öffent­lichen Dienst

Sie ist gleich­sam die Betriebs­rente der nicht verbeamteten Beschäftigten des öffent­lichen Dienstes und soll auch dafür sorgen, dass die Angestellten bei der Alters­vorsorge ihren verbeamteten Kollegen nicht zu sehr hinterherhinken. 2002 wurde das System der Zusatz­rente grund­legend geändert. Die jahre­lange Auseinander­setzung drehte sich um die Frage: Wie werden Ansprüche aus dem alten Zusatz­renten­system, das bis Ende 2001 galt, in das derzeitige System über­tragen?

System der Zusatz­rente: Nachbesserungen beim neuen Recht

Altes Recht bis Ende 2001. Beschäftigte im öffent­lichen Dienst wie Kranken­schwestern, Verwaltungs­mit­arbeiter und angestellte Lehrer waren durch eine Kombination von gesetzlicher Rente und Zusatz­rente im Alter bestens versorgt. Ihre gesetzliche Rente wurde durch die obliga­torische Zusatz­rente so aufgestockt, dass sie je nach Dienst­zeit im Alter bis zu knapp 92 Prozent ihres Netto­gehalts der letzten drei Jahre vor ihrem Ruhe­stand bekamen. Als betriebliche Alters­vorsorge im öffent­lichen Dienst gab es mindestens eine „Garan­tieversorgungs­rente“ von 0,4 Prozent des Einkommens für jedes volle Versicherungs­jahr. Das sind beispiels­weise 16 Prozent des Endgehalts nach 40 Versicherungs­jahren – zusätzlich zur gesetzlichen Rente.

Neues Recht seit 2002. Die Zusatz­rente wurde von der gesetzlichen Rente abge­koppelt und hängt nur noch von Verdienst und Alter ab. Der Systemwechsel sollte dafür sorgen, dass die Kosten für die Versorgungs­leistungen nicht aus dem Ruder laufen. Die Zusatz­renten nach der neuen Berechnung sind erheblich nied­riger. Entscheidend für die Ansprüche ab 2002 sind die gezahlten Beiträge. In den alten Bundes­ländern beträgt der Beitrag derzeit insgesamt 8,16 Prozent vom Brutto: 6,45 Prozent über­nimmt der Arbeit­geber, 1,71 Prozent der Arbeitnehmer. In den neuen Ländern beträgt der Beitrag insgesamt 5,5 Prozent. Wer vor 2002 ange­fangen hat, bekam für seine bis dahin erworbenen Ansprüche eine „Start­gutschrift“. Versicherte, die 1947 oder später geboren wurden, schnitten dabei schlecht ab. Für sie gibt es nach der Tarif­einigung nun eine höhere Zusatz­rente. Für Angestellte, die ab 2002 neu in den öffent­lichen Dienst kamen, wird die Rente ausschließ­lich nach den Beiträgen berechnet.

Umstrittene Berechnung

Dumberger-Babiel ist seit zwei Jahren im Ruhe­stand – nach insgesamt 37 Jahren Tätig­keit im öffent­lichen Dienst. Sein Berufsweg verlief nicht eben geradlinig. „Ich habe drei Berufs­ausbildungen, Schlosser, Erzieher und Diplom-Sozialpädagoge“, sagt der 67-Jährige. Zuletzt war er Bezirks­geschäfts­führer beim Bayerischen Jugend­ring, einer Hilfs- und Bildungs­einrichtung für Jugend­liche des Landes. Seine lange Berufs­ausbildung vor Eintritt in den öffent­lichen Dienst zählte bei Berechnung der Zusatz­rente nicht mit. Deshalb konnte Dumberger-Babiel die notwendigen 44,44 Pflicht­versicherungs­jahre für die volle Zusatz­rente nicht erreichen.

Gerichte forderten Nachbesserungen

Gegen den Systemwechsel gab es viel Widerstand. Die höchsten Gerichte erklärten ihn an sich zwar für rechtens, nicht jedoch alle Folgen für Beschäftigte, die schon vor 2002 im öffent­lichen Dienst angestellt waren. So kritisierte der Bundes­gerichts­hof (BGH) 2007, dass Beschäftigte mit einer langen Ausbildungs­zeit vor Eintritt benach­teiligt wurden (Az. IV ZR 74/06). Als Beispiele nannten die Richter Handwerks­meister und Akademiker – wie Dumberger-Babiel.

Rentenplus für VBL-Versicherte und kommunal Beschäftigte

Das neue System der Zusatz­rente gilt nicht nur für gut 1,9 Millionen Versicherte der Versorgungs­anstalt des Bundes und der Länder (VBL), sondern auch für knapp 3,5 Millionen Versicherte der kommunalen und kirchlichen Zusatz­versorgungs­kassen. Ihre bis zum Wechsel nach dem alten System erworbenen Renten­ansprüche wurden in einer „Start­gutschrift“ zusammengefasst. Mit einem Zuschlag auf die Rente können knapp eine Million VBL-Versicherte rechnen, schätzt die Gewerk­schaft Verdi. Hinzu kommen voraus­sicht­lich mehr als 1,5 Millionen Beschäftigte kommunaler und kirchlicher Betriebe. Auch ehemalige Angestellte im Ruhe­stand profitieren (siehe Unser Rat).

Unser Rat

Anspruch. Sind Sie 1947 oder später geboren, waren 2001 im öffent­lichen Dienst angestellt und 2002 noch nicht im Ruhe­stand, können Sie mit mehr Rente rechnen. Denn das 2002 geänderte System der Zusatz­rente wurde korrigiert. Die Versorgungs­anstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie die Zusatz­versorgungs­kassen der Kirchen und Kommunen über­prüfen die Start­gutschriften, die Grund­lage für Ihre Renten­ansprüche sind. Ihr neuer Anspruch wird Ihnen auto­matisch von Ihrer Rentenkasse mitgeteilt.

Rentner. Wenn Sie bereits im Ruhe­stand sind und die Voraus­setzungen erfüllen, bekommen Sie auch rück­wirkend mehr Rente. Über die neue Rentenhöhe erhalten Sie einen Änderungs­bescheid.

Neues Recht mit ungerechten Folgen

Dumberger-Babiel ist einer der 450 000 VBL-Rentner, deren Start­gutschrift über­prüft wird. Wie viele mit einer Renten­erhöhung rechnen können, konnte die VBL auf Anfrage noch nicht mitteilen. Betroffene Rentner erhalten nicht nur monatlich mehr Rente. Sie bekommen auch rück­wirkend mehr Geld. Nach Berechnungen des VBL-kritischen Informations­portals Startgutschriften-arge.de, das von Mathematikern kostenlos im Internet angeboten wird, kann es bis zu 11,1 Prozent mehr Zusatz­rente geben.

Beispiel: Hat ein Ruhe­ständler für seine Zeit im öffent­lichen Dienst bis Ende 2001 eine „Start­gutschrift“ von 300 Euro erworben, bekommt er in diesem Fall 33,33 Euro mehr Monats­rente. Ist er bereits acht Jahre im Ruhe­stand, erhält er nicht nur Monat für Monat mehr Geld, sondern auch einen Nach­schlag von knapp 3 200 Euro brutto.

Dies gilt allerdings nur dann, wenn er nicht bereits von einer ersten Korrektur des Betriebs­renten­rechts für den öffent­lichen Dienst im Jahr 2011 profitiert hat, die der BGH für unzu­reichend hielt. Wurde damals seine Rente bereits um 3,1 Prozent erhöht, kann er jetzt mit bis zu 8 Prozent mehr rechen. Das Gute steckt also im Detail.

Komplizierte Berechnung

Die individuelle Berechnung ist in jedem Fall kompliziert. Die neue Gutschrift richtet sich nach den individuell erreich­baren Versicherungs­jahren im öffent­lichen Dienst bis zum 65. Lebens­jahr. Faust­regel: Je weniger Jahre der Versicherte bis zu seinem 65. Lebens­jahr noch vor sich hat, desto höher ist der Faktor, mit dem sein Renten­anspruch berechnet wird. So hat nun auch ein Angestellter, der so spät im öffent­lichen Dienst ange­fangen hat, dass er nicht auf die vollen 44,44 Pflicht­versicherungs­jahre kommen kann, die Chance auf eine höhere Zusatz­rente.

Noch kein konkretes Start­datum

Ab wann das Geld fließt, ist noch unklar. Matthias Konrad von der VBL erläutert: „Die Vorbereitungen für die Umsetzung sind ange­laufen. Wann konkret die Start­gutschriften und gegebenenfalls die Renten­leistungen über­prüft werden, können wir aber derzeit noch nicht mitteilen.“ Bis ins erste Halb­jahr 2018 wird das dauern, schätzt Verdi. Dann gibt es für viele Ruhe­ständler mehr Rente.

Beamte gegen­über Angestellten immer noch deutlich im Vorteil

Trotz der Verbesserungen: Von den Ruhe­stands­bezügen ihrer verbeamteten Kollegen können Angestellte im öffent­lichen Dienst nur träumen. Laut Alters­sicherungs­bericht der Bundes­regierung erhält ein Beamter im Ruhe­stand im Durch­schnitt 2 293 Euro netto im Monat. Die durch­schnitt­liche Zusatz­rente im öffent­lichen Dienst ist 289 Euro, die gesetzliche Nettorente im Durch­schnitt aller Rentner beträgt 861 Euro – zusammen wären dies also 1 150 Euro. Selbst wenn man davon ausgeht, dass Beschäftigte im öffent­lichen Dienst oft eine über­durch­schnitt­liche gesetzliche Rente bekommen – von der Alters­versorgung der Beamten sind sie auch mit der jetzt korrigierten Zusatz­rente weit entfernt.

Tipp: Wie plant man eigentlich für den Ruhe­stand? Und wo gibts die beste Hilfe? Wir haben versucht, es heraus­zufinden. Vergleich Gesetzliche Rentenversicherung

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Marlow42 am 28.07.2020 um 22:45 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Marlow42 am 28.07.2020 um 22:22 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 27.07.2020 um 08:46 Uhr
Bitte um Konstruktivität

@marlow42: Danke für Ihre Kritik. Die Kommentar-Funktion auf test.de dient dazu, sich über die Inhalte eines Tests / eines Artikels auszutauschen und mit Berichten zu eigenen Erfahrungen zu ergänzen. Ich möchte Sie insofern bitten, sich die Mühe zu machen, Ihre Feststellungen hier sachlich und gerne auch anhand konkreter Beispiele zu schildern, sodass sich die Mitlesenden ein eigenes Bild von der Angelegenheit verschaffen können. Sachlichkeit wird auf test.de sehr geschätzt. (PH)

Marlow42 am 26.07.2020 um 08:10 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 21.06.2020 um 22:28 Uhr
Rückforderung?

@Marlow42: Dürfen wir Sie bitten, uns den Schriftverkehr mit der Zusatzversorgungskasse zuzusenden? Bitte per Mail an: finanztest@stiftung-warentest.de (maa)