Wollen Erben auf das Konto des Verstorbenen zugreifen, fordern die Banken oft einen Erbschein. Den zu beschaffen, kostet aber Zeit und Geld. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs reicht es, wenn Erben das handschriftliche Testament vorlegen, sofern es ihre Erbenstellung eindeutig belegt (Az. XI ZR 440/15).