Ein Hauptfeldwebel darf 1 427,13 Euro überzahlten Sold behalten, entschied das Oberverwaltungsgericht Saarlouis (Az. 1 A 412/179). Wegen eines Fehlers im Computerprogramm war der Unteroffizier nach Erfahrungsstufe 7 bezahlt worden, obwohl er tatsächlich noch in Stufe 6 war. Die Bundeswehr forderte den überzahlten Teil der Bezüge zurück. Zu Unrecht, meinten die Verwaltungsrichter. Der Mann musste den Fehler nicht erkennen und das Geld daher nicht zurückzahlen.
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