
Das wurde teuer für die Post: Eine Bayerin hatte am Freitag einen Brief aufgegeben, der unbedingt am nächsten Tag bei ihrem früheren Arbeitgeber sein musste. Sie wählte die Versandmethode „Expresszustellung mit dem Zusatzservice Samstagszustellung“ zum Preis von 23,80 Euro. Der Briefträger war zwar am Samstag bei der Firma, fand aber den richtigen Briefkasten nicht. Anstatt den Pförtner zu fragen, nahm er den Brief wieder mit, sodass er erst am Mittwoch zugestellt wurde.
Wichtige Terminsache
In dem Schreiben ging es um Abgeltungsansprüche für Urlaub, den die Frau wegen Schwangerschaft und Elternzeit nicht nehmen konnte. Sie hätte diese Ansprüche bis spätestens Samstag anmelden müssen. Das Oberlandesgericht Köln sprach ihr 18 000 Euro Schadenersatz zu (Az. 3 U 225/19).
Tipp: Schicken Sie wichtige Post per Expresszustellung mit Lieferdatum. Kommt der Brief nicht an, haben Sie dank des Urteils gute Chancen auf Schadenersatz.
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