Je nach Urlaubsland und Souvenir müssen Urlauber bestimmte Regeln beachten. Viele Genussmittel dürfen Reisende nur in begrenzten Mengen nach Deutschland einführen, ansonsten wird Zoll fällig. Für viele andere Produkte gilt: Erlaubt ist so viel, wie für den Eigenbedarf nötig. Aufgepasst bei Pflanzen und Tieren: Hier gelten strenge Regeln! Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen.
Einreise aus einem EU-Staat |
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Tabakwaren |
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Alkohol |
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Kaffee |
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Barmittel |
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Arzneimittel |
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Einreise aus Ländern außerhalb der EU |
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Tabakwaren (für Personen ab 17 Jahren) |
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Alkohol (für Personen ab 17 Jahren) |
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Barmittel |
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Arzneimittel |
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Lebens- und Futtermittel |
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Gefälschte Markenware |
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Artengeschützte Tiere und Pflanzen |
Das Washingtoner Artenschutzabkommen schützt lebende Tiere und Pflanzen sowie Produkte aus diesen Arten. Ohne artenschutzrechtliche Genehmigung oder Pflanzengesundheitszeugnis beschlagnahmt der Zoll solche Gegenstände und leitet, abhängig vom Artenschutzgesetz, Verfahren ein.
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Haustiere |
Bei der Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen gelten strenge tiergesundheitliche Bestimmungen, um Einschleppen und Verbreiten von Tollwut zu vermeiden (Special Reisen mit Haustier, Finanztest 5/2016).
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