Ob Handtasche, Koralle oder Alkohol – auf viele Mitbringsel aus dem Urlaub fallen bei der Rückkehr Gebühren für Zoll an, andere sind ganz verboten. Hier lesen Sie, welche Regeln gelten und in welche Zoll-Falle Sie als Reisender mit Mitbringseln auf keinen Fall tappen sollten.
Die wichtigsten Infos in Kürze
- Zollgebühren.
- Mitbringsel aus EU-Mitgliedsländern müssen Sie nicht verzollen. Für Genussmittel gibt es aber Mengengrenzen (Tabelle Mitbringsel - die wichtigsten Regeln). Ausnahme: Für Einreisen aus Zollsondergebieten wie Kanaren, Helgoland und Gibraltar gelten Regelungen wie für Nicht-EU-Länder. Für Souvenirs aus Nicht-EU-Ländern gibt es Freigrenzen. Sind Ihre Souvenirs mehr wert, müssen Sie sie beim Zoll anmelden und Gebühren zahlen. Details finden Sie unter zoll.de. Dort gibt es die App Zoll und Reise zum Herunterladen.
- Verboten.
- Viele Souvenirs unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen und sind in Deutschland verboten.
- Internetbestellungen.
- Für Bestellungen aus dem Ausland gelten andere Regeln. Oft sind Online-Shopper überrascht wenn zur Bestellung beispielsweise aus den USA hohe Gebühren für Zoll und Steuern anfallen. Unser Zollrechner berechnet für Sie vorher, ob ein Schnäppchen aus dem Ausland durch Einfuhrabgaben teurer wird als gedacht.
Geschützte Steinkorallen im Gepäck
Flughafen Berlin-Tegel: Christian Böhm und seine Kollegen vom Zoll kontrollieren stichprobenartig Reisende beim Verlassen der Ankunftshalle. „Viele Urlauber sind von den schönen, kuriosen oder günstigen Souvenirs fasziniert und wissen nicht, dass sie längst nicht alles einfach mitbringen dürfen“, sagt Böhm. Häufig müssen sie dann auf teure Mitbringsel Zoll zahlen oder manche ganz abgeben, weil sie in Deutschland verboten sind. Neuester Trend unter den Souvenirs: Korallen. Böhm: „Wir finden sehr häufig Bruchstücke artengeschützter Steinkorallen. Die Deutschen sammeln sie massenhaft und sind entsetzt, dass sie sie nicht behalten dürfen.“ Denn sie fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen und dürfen gar nicht eingeführt werden (Tabelle Mitbringsel - die wichtigsten Regeln). Wer bei der Ankunft trotz meldepflichtiger oder verbotener Waren im Koffer durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren geht, kann sich Ärger einhandeln. Die Zöllner dürfen jeden kontrollieren, unabhängig vom Abflugort.
Kein Zoll innerhalb der EU
Mitbringsel aus einem EU-Mitgliedsstaat müssen Reisende nicht verzollen. Für einige Genussmittel wie Tabakwaren oder Kaffee gelten aber Mengenbeschränkungen, die je nach Land unterschiedlich sein können. Bei der Einreise in die EU muss der Urlauber im ersten EU-Land verzollen. Reist jemand also per Bahn von Russland über Polen nach Deutschland, muss er in Polen zollpflichtige Waren anmelden, falls er welche mit sich führt.
EU-Einreise: Bis zu 430 Euro ist in Ordnung
Hat jemand außerhalb der Europäischen Union Urlaub gemacht und dort Mitbringsel eingekauft, gelten Freigrenzen, deren Höhe vom gewählten Verkehrsmittel abhängt.
- Flug- und Seereisende dürfen Mitbringsel im Wert von bis zu 430 Euro mitbringen. Sind die Souvenirs mehr wert, müssen sie sie am Flughafen direkt beim Zoll anmelden.
- Bei Bahn- und Autofahrern dürfen die Waren pro Person höchstens 300 Euro wert sein.
- Kinder unter 15 Jahren dürfen Souvenirs im Wert von maximal 175 Euro mitbringen – unabhängig vom Verkehrsmittel.
Wer die Freigrenzen überschreitet, muss Einfuhrabgaben entrichten. Bei einem Warenwert bis 700 Euro erheben die Zöllner eine pauschale Gebühr in Höhe von 17,5 Prozent. Sind die Souvenirs teurer, berechnen sie die Abgaben – Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuern – einzeln. Mengen- und Wertgrenzen gelten nur für das persönliche Gepäck. Dazu zählen auch Koffer, die mit dem gleichen Beförderungsmittel voraus- oder nachgesandt werden.
Mengen für den Eigengebrauch
Auch bei der Rückkehr aus einem Nicht-EU-Land gelten für Genussmittel wie Alkohol und Tabakwaren spezielle Mengengrenzen, bekannt aus Duty-Free-Läden an Flughäfen. Erlaubt sind – etwa bei Arzneimitteln oder auch gefälschter Markenware – Mengen für den persönlichen Ge- oder Verbrauch oder für Geschenke. Achtung: Die Freigrenzen mehrerer Personen werden nicht addiert. Auch dann nicht, wenn der Urlauber mit Familienangehörigen oder Freunden reist.
130 Euro Zollgebühr fürs MacBook
Hat ein Urlauber zum Beispiel in den USA für mehr als 430 Euro Warenwert geshoppt, muss er das beim Zoll anmelden und am Flughafen durch den roten Ausgang der Ankunftshalle gehen. Dort warten die Zollbeamten. Die Rechnung dient als Beleg der Kaufsumme, ansonsten wird der Wert geschätzt. Wer Ware bis 700 Euro Wert nicht anmeldet, begeht eine Steuerordnungswidrigkeit. Dann verdoppeln die Zöllner die pauschale Abgabe als sofortige Strafe. Sind die Mitbringsel noch teurer, also mehr als 700 Euro wert, hört für Christian Böhm der Spaß auf: „Ein MacBook aus den USA kostet so viel, dass man hier mehr als 130 Euro Zollabgaben zahlen muss. Wer das versäumt, begeht Steuerhinterziehung. Das ist eine Straftat.“ Der Beamte beschlagnahmt die Ware und leitet ein Verfahren ein.
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... naja, Helgoland ist ja auch außerhalb der Zollgrenze. Hat aber historische Gründe.
Was mir nicht bewusst war: Die kanarischen Inseln werden zolltechnisch wie EU-Ausland behandelt http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen.html