Eltern verkalkulieren sich leicht, wenn sie für Jugendliche im Zivil- oder Wehrdienst Unterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzen wollen. Steuern sparen können sie nur für alle Monate, in denen sie an keinem Tag Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge hatten.
Der Zivildienst beginnt an dem Tag, an dem ein Jugendlicher seinen Dienst zum ersten Mal aufnimmt. War das der 2. Januar, können Eltern Unterhalt für diesen Monat nicht absetzen. Denn am Neujahrstag hatten sie noch Anspruch auf das Kindergeld oder die Kinderfreibeträge.
Der Wehrdienst fängt dagegen immer am Monatsersten an – auch wenn das ein Sonn- oder Feiertag ist und der Dienstantritt später erfolgt. Das Finanzamt erkennt deshalb Unterhaltszahlungen für diesen Monat immer voll an.
Eltern können bis zu 7 680 Euro im Jahr als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn die Jugendlichen maximal 624 Euro eigene Einkünfte und Bezüge im Jahr haben. Überschreiten sie die Grenze, ziehen die Finanzbeamten den Betrag über 624 Euro vom absetzbaren Unterhalt ab (Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main, S 2285 A – 6 St II2.06).
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