Das steht drauf: Unbehandelt heißt nicht unbelastet
Konserviert. Zitrusfrüchte werden oft mit Oberflächenbehandlungsmitteln konserviert, um sie vor dem Verderb zu schützen. Bei Zitronen muss jedes nach der Ernte verwendete Pestizid gekennzeichnet sein – auch bei loser Ware. Das schreibt die europäische Vermarktungsnorm für Zitrusfrüchte vor. Auf dem Etikett steht zum Beispiel: „Konserviert mit Prochloraz und Thiabendazol“. Limetten unterliegen dieser Norm nicht. Die Kennzeichnung einiger Schalenbehandlungsmittel ist bei Limetten deshalb nicht verpflichtend.
Behandelt. Hier gilt das Gleiche wie für die Auslobung „Konserviert“.
Gewachst. Produzenten können Zitrusfrüchte auch mit einer Wachsschicht konservieren. Das müssen sie sowohl bei Zitronen als auch bei Limetten mit dem Hinweis „gewachst“ kennzeichnen. Gewachste Zitrusfrüchte sind meist auch behandelt, weil Pestizide und Wachs häufig zusammen angewendet werden.
Unbehandelt. Das ist kein Hinweis auf Bioware. „Unbehandelt“ bedeutet nur, dass die Früchte nach der Ernte nicht behandelt wurden – möglicherweise aber beim Anbau.
Schale ist verzehrbar beziehungsweise Schale ist nicht konserviert. Hier gilt das Gleiche wie für die Auslobung „unbehandelt“.
Tipp: Zitrusfrüchte mit Biosiegel dürfen weder vor oder nach der Ernte mit Pestiziden behandelt noch nach der Ernte gewachst werden.