Zitronen und Limetten

Das steht drauf: Unbe­handelt heißt nicht unbe­lastet

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Zitronen und Limetten Alle Testergebnisse für Pestizidrückstände in Zitrusfrüchten 03/2014 freischalten

Konserviert. Zitrusfrüchte werden oft mit Oberflächenbe­hand­lungs­mitteln konserviert, um sie vor dem Verderb zu schützen. Bei Zitronen muss jedes nach der Ernte verwendete Pestizid gekenn­zeichnet sein – auch bei loser Ware. Das schreibt die europäische Vermarktungs­norm für Zitrusfrüchte vor. Auf dem Etikett steht zum Beispiel: „Konserviert mit Prochloraz und Thiabendazol“. Limetten unterliegen dieser Norm nicht. Die Kenn­zeichnung einiger Schalenbe­hand­lungs­mittel ist bei Limetten deshalb nicht verpflichtend.

Behandelt. Hier gilt das Gleiche wie für die Auslobung „Konserviert“.

Gewachst. Produzenten können Zitrusfrüchte auch mit einer Wachs­schicht konservieren. Das müssen sie sowohl bei Zitronen als auch bei Limetten mit dem Hinweis „gewachst“ kenn­zeichnen. Gewachste Zitrusfrüchte sind meist auch behandelt, weil Pestizide und Wachs häufig zusammen angewendet werden.

Unbe­handelt. Das ist kein Hinweis auf Bioware. „Unbe­handelt“ bedeutet nur, dass die Früchte nach der Ernte nicht behandelt wurden – möglicher­weise aber beim Anbau.

Schale ist verzehr­bar beziehungs­weise Schale ist nicht konserviert. Hier gilt das Gleiche wie für die Auslobung „unbe­handelt“.

Tipp: Zitrusfrüchte mit Biosiegel dürfen weder vor oder nach der Ernte mit Pestiziden behandelt noch nach der Ernte gewachst werden.

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