
Immer wieder müssen Gerichte darüber entscheiden, ob Wildtiere im Zirkus auftreten dürfen. Nun entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof, dass ein Gastspiel des „Circus Manuel Weisheit“ in der Stadt Reinheim nicht mit vier sibirischen Tigern stattfinden darf (Az. 8 B 2611/16). Der Auftritt der Wildkatzen scheitere vor allem daran, dass sie im ersten Antrag gar nicht erwähnt wurden.
Grundsätzlich können Gemeinden ein Verbot für Zirkusse mit Wildtieren erlassen. Teils wehren sich dann die Betreiber, da ihre Berufsfreiheit durch ein solches Verbot eingeschränkt sei. Dazu liegen unterschiedliche Urteile vor. Der Bundesrat forderte von der Bundesregierung bereits mehrfach, ein deutschlandweites Verbot auf den Weg zu bringen.