Wer einem Familienangehörigen ein Darlehen etwa für den Kauf einer zu vermietenden Immobilie gewährt, muss die Zinsen nur mit 25 Prozent Abgeltungsteuer versteuern und nicht mit dem persönlichen Steuersatz. Bedingung ist, der Vertrag wurde wie unter Fremden üblich geschlossen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az. VIII R 9/13, VIII R 44/13, VIII R 35/13).