Zins­einkünfte Wann der Alters­entlastungs­betrag für Kapital­einkünfte gilt

0

Ein Finanztest-Leser fragt: Ich bekomme diverse Renten und habe daneben noch Zins­einkünfte. Mein Finanz­amt will den Alters­entlastungs­betrag nicht auf meine Kapital­erträge anrechnen. Ist das richtig?

Finanztest: Das kommt darauf an: Haben Sie Kapital­erträge, profitieren Sie nur vom Alters­entlastungs­betrag, wenn Sie diese über die Anlage KAP beim Finanz­amt abrechnen und die Güns­tiger­prüfung beantragen. Ermittelt das Finanz­amt darauf­hin, dass Sie für Ihre Kapital­einkünfte und Ihre gesamten anderen Einkünfte einen Steu­ersatz unter 25 Prozent zahlen müssen, gewährt es den Entlastungs­betrag auch auf Ihre Kapital­einkünfte. Ergibt die Prüfung hingegen, dass für Sie die Pauschal­besteuerung durch die Bank (25 Prozent Abgeltung­steuer) güns­tiger ist als Ihr persönlicher Grenz­steu­ersatz, gibt es den Alters­entlastungs­betrag nicht für Ihre Zinsen, Dividenden und Verkaufs­gewinne. Damit soll eine doppelte Steuer­begüns­tigung vermieden werden.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.