Ein Finanztest-Leser fragt: Ich bekomme diverse Renten und habe daneben noch Zinseinkünfte. Mein Finanzamt will den Altersentlastungsbetrag nicht auf meine Kapitalerträge anrechnen. Ist das richtig?
Finanztest: Das kommt darauf an: Haben Sie Kapitalerträge, profitieren Sie nur vom Altersentlastungsbetrag, wenn Sie diese über die Anlage KAP beim Finanzamt abrechnen und die Günstigerprüfung beantragen. Ermittelt das Finanzamt daraufhin, dass Sie für Ihre Kapitaleinkünfte und Ihre gesamten anderen Einkünfte einen Steuersatz unter 25 Prozent zahlen müssen, gewährt es den Entlastungsbetrag auch auf Ihre Kapitaleinkünfte. Ergibt die Prüfung hingegen, dass für Sie die Pauschalbesteuerung durch die Bank (25 Prozent Abgeltungsteuer) günstiger ist als Ihr persönlicher Grenzsteuersatz, gibt es den Altersentlastungsbetrag nicht für Ihre Zinsen, Dividenden und Verkaufsgewinne. Damit soll eine doppelte Steuerbegünstigung vermieden werden.
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