Zins­anlagen

Produkt­informations­blätter: Infoblatt hilft wenig

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Zins­anlagen - Produkt­informationen oft trügerisch

Die Kurz­informationen der Banken sollen einen Schnell­vergleich von Zins­angeboten ermöglichen. Oft stiften sie eher Verwirrung.

Zins­anlagen Alle Testergebnisse für Produktinformationsblätter für Zinsanlagen 08/2013 freischalten

Alle wichtigen Informationen auf höchs­tens drei Seiten: Eigentlich ist das Produkt­informations­blatt eine feine Sache. Seit dem 1. Juli 2011 ist es für viele Geld­anlagen wie Aktien, Anleihen und Zertifikate Vorschrift. Dahinter steckt die Absicht des Gesetz­gebers, den unüber­sicht­lichen Finanzmarkt für Anleger trans­parenter zu machen.

Zins­anlagen gehören zu den wenigen Finanz­produkten, für die keine Informations­blätter vorgeschrieben sind. Offen­bar hielt der Gesetz­geber diese Anlageform für so einfach und unpro­blematisch, dass er sie von der Verpflichtung ausnahm.

Doch gut ein Drittel der Banken in unserem Test hat erfreulicher­weise freiwil­lig das Blatt zusammen­gestellt. Allerdings zeigt sich bei der Lektüre: Wie so oft scheitert die gute Idee zumindest teil­weise an der praktischen Umsetzung. In den 34 Produkt­informations­blättern für Zins­anlagen, die wir untersucht haben, finden Anleger auf entscheidende Fragen oft keine oder nur miss­verständliche Antworten.

Produkt­information dringend nötig

Zins­anlagen sind gar nicht so einfach. In den 34 Angeboten im Test gibt es viele Tücken. Anleger benötigen ausführ­liche und exakte Informationen, um Fehl­entscheidungen zu vermeiden. Das gilt erst recht, da sich die Banken mit Zins­anlagen ja auch an Anleger ohne Vorwissen wenden.

Daher lautet unsere Forderung: Produkt­informations­blätter sollten auch für Zins­anlagen zur Pflicht werden – und sie müssen deutlich besser werden.

Auf den ersten Blick wirken manche Infoblätter über­zeugend. Doch der vermeintlich über­sicht­liche Aufbau und eine lesefreundliche Gestaltung täuschen allzu oft über inhalt­liche Mängel hinweg.

Oft fehlt sogar der Zins­satz

Was nützt eine schöne Optik, wenn der Anleger entscheidende Fakten nicht findet? Selbst der im Moment gültige Zins­satz ist in vielen Blättern nicht enthalten. Das mag aus Sicht der Anbieter verständlich sein, denn so müssen sie die Informationen nicht ständig aktualisieren. Wir erwarten aber zumindest im Internet eine Version, die immer auf dem neuesten Stand ist und den Kunden voll­ständig informiert.

Selbst­verständlich sollte darin auch die Gesamt­rendite der Zins­anlage stehen. Sie ist nur bei Fest­zins­produkten mit konstanter jähr­licher Zins­zahlung mit dem Zins­satz identisch.

Wenn dagegen inner­halb der Lauf­zeit unterschiedliche Zins­sätze vorkommen oder sich der Ertrag aus mehreren Zins­bestand­teilen zusammensetzt, hilft nur eine Rendite­angabe, um den Vertrag mit anderen vergleichen zu können. Gesetzlich vorgeschrieben ist das leider nicht, aber aus unserer Sicht unver­zicht­bar.

Um ein Produkt beur­teilen zu können, muss der Kunde außerdem wissen, wie die Zinsen gutgeschrieben und steuerlich behandelt werden. Viele Blätter enthalten keine präzisen Informationen, ob die Zinsen jähr­lich auf ein anderes Konto über­wiesen oder der Spar­anlage gutgeschrieben und anschließend mitverzinst werden.

Steuerlich wichtig ist die Frage, ob die Zinsen dem Sparer jähr­lich oder in einem Betrag am Ende einer mehr­jährigen Lauf­zeit zufließen. Das beant­wortet kaum eine Bank im Informations­blatt.

Risikoklasse ist nicht über­flüssig

Die Angabe einer Risikoklasse suchten wir in fast allen Produkt­informations­blättern vergeblich. Bei riskanten Anlagen wie Aktienfonds ist sie Pflicht, bei sicheren Zins­produkten halten sie die Banken offen­bar für unnötig.

Finanztest ist da anderer Meinung. Aus unserer Sicht sollen Anleger bei jedem Investment eine Risiko­einstufung finden. Schließ­lich sind viele in der Vergangenheit mit vermeintlich sicheren Zertifikaten herein­gefallen. Die Risikoklasse ist für die Einordnung einer Geld­anlage und den Vergleich mit anderen Finanz­produkten wichtig. Allein die Targo­bank bringt eine Risiko­einstufung in Form einer Ampel, aber sie ist für Normal­anleger zu kompliziert.

Außerdem: Bei gewöhnlichen Zins­anlagen handelt es sich zwar um Angebote, mit denen Anleger keinen Euro einbüßen können. Aber was ist mit dem Risiko, an einem Zins­anstieg nicht teil­zuhaben, weil man sich sehr lang­fristig gebunden hat?

Zins­anlagen - Produkt­informationen oft trügerisch

Beim TopZins­Sparen der Deutschen Bank liegt diese Befürchtung nahe. Schließ­lich legt sich der Sparer damit für bis zu 18 Jahre fest. In ihrem Informations­blatt (siehe Grafik) spricht die Bank das Thema nicht an.

Gering ist bei den Banken auch die Bereitschaft, auf unvor­hergesehene Ereig­nisse einzugehen. Was passiert, wenn ein Kunde die Sparraten nicht mehr zahlen kann? Gibt es die Möglich­keit, aus einem Fest­zins­vertrag vorzeitig auszusteigen? Wenn ja, mit welchen Konsequenzen?

Eine Produkt­information sollte diese Fragen beant­worten, aber wenige tun dies über­zeugend. Statt­dessen gibt es viel Kauderwelsch und jede Menge Fach­chinesisch.

Ein Produkt­informations­blatt für jede Variante der Spar­anlage – nicht einmal diese Minimal­forderung wird erfüllt. Bei Produkten mit unterschiedlichen Ausführungen gibt es bei den meisten Banken nur ein Exemplar für alle. Der Leser muss heraus­picken, welche Bedingungen für ihn gelten.

Auch wenn es für die Banken Mehr­arbeit bedeutet, sollte es für jede Lauf­zeit ein Blatt geben. Nur dann ist eine klare Zuordnung der Rendite möglich. Bei einer weiten Spanne an Lauf­zeiten ist auch an anderer Stelle Differenzierung nötig: Es ist ein Riesen­unterschied, ob der Anleger sein Geld für 4 oder für 18 Jahre fest­legt. Je weiter er in die Zukunft blicken muss, desto unsicherer ist die Zins­entwick­lung und desto wichtiger die Frage der vorzeitigen Verfügbarkeit.

Kaum Information zu varia­blem Zins

Zins­anlagen - Produkt­informationen oft trügerisch

Bei Sparplänen mit varia­bler Verzinsung informieren die Blätter nicht oder kaum über den Richt­zins. Manche Banken erwähnen nicht einmal, dass die Zins­anpassung Regeln folgt. Das erfährt der Sparer vielleicht aus den Sonderbedingungen oder aus einem weiteren Dokument, das sich „Verfahren der Zins­anpassung“ nennt.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • UKF am 01.08.2013 um 00:46 Uhr
    @Antefix

    Es geht nicht um persönliche "böse" Erfahrungen mit Geldgeschäften;- es geht um das Prinzip des derzeitigen Geldsystems per se. Wer verstanden hat, daß der Zins grundsätzlich (nie bezahlbare!!) Schulden und dazu Inflation erzwingt -siehe nur idie Verhältnisse überall auf der Welt!- der mache einfach nicht mehr mit! Es ist doch offensichtlich! Was soll noch alles passieren? Ich empfehe das Video: "Was ist Geld? Der 10-Punkte-Plan zur effizienten Ausbeutung eines Planeten mit halbwegs intelligenten Lebensformen" auf youtube. Das beantwortet alle Fragen.

  • Antefix am 31.07.2013 um 15:47 Uhr
    Muslimisches Zinsverbot?

    Leider erzählt @UKF nicht, was er selbst mit Geldgeschäften so Böses erlebt hat, dass er heute mittelalterlich bzw. wie z.B.ein Salafist redet. - Mit der Credit Europe hatte ich auch schon beides: frühe gute und späte schlechte Kundenführung, u.U. je nach Sachbearbeiter. - Grundsätzlich habe ich an der StiWa -Darstellung nicht verstanden, wofür in gegenwärtiger Zeit ein Banksparplan gut sein sollte. Allein die erwähnten Fallstricke zeigen, dass man sich (zunächst oft noch unbewusst) früher oder später viel Frust und Ärger eingehandelt hat. Das ist bei gut ausgewähltem Tagesgeld bzw. Festgeld-Kurzläufern auf wenige Banken-Details beschränkt. Sich selbst kann man nur selten ein Bein stellen: zum Beispiel, wenn man sein sauer verdientes Geld gar nicht schätzt und nicht mal die Zinsentwicklungen im monatlichen FinTest oder in werktäglichen Web-Foren verfolgt.

  • bbbecker am 31.07.2013 um 12:26 Uhr
    email-Kündigungen wiederholt missachtet

    Keinerlei Kulanz seitens CreditEurope. Email-Kündigungen blieben unbeantwortet.

  • UKF am 31.07.2013 um 00:47 Uhr
    Das Märchen vom guten Zins.....

    Wer das Geldsystem durchschsut und begriffen hat, daß jeder Zins eine Beteiligung an Betrug ist, kann daran nicht mehr teilnehmen, egal welches Etikett das "Finanzprodukt" hat.

  • ReKa am 30.07.2013 um 20:34 Uhr
    Automatische Wiederanlage mit Kulanz

    Vor zwei Jahren hatte ich ein Top-Fest­geld der Credit Europe Bank und vergaß eine rechtzeitige Kündigung. Es wurde dann wieder angelegt und mir dieser Vorgang 2 Tage später per Brief mitgeteilt.
    Telefonisch teilte ich mit, dass ich das nicht wollte und die Wiederanlage wurde rückgängig gemacht. Vollkommen problemlos.
    Ein Jahr später teilte ich bei einem weiteren Top-Fest­geld schriftlich mit, dass ich keine Wiederanlage wünsche, allerdings nur einige Tage vor Ablauf der Laufzeit. Ich bin mir nicht sicher, ob bei der Credit Europe Bank eine Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt, sie wäre zumindest nicht verpflichtend gewesen.