Zinsanbieter Adcada Erneut abge­mahnt

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Die Verbraucherzentrale Hessen hat die Adcada GmbH aus Bentwisch erneut abge­mahnt. Wolf Brandes, Team­leiter der Markt­wächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale, berichtet: „Adcada hat die von uns kritisierte Werbung einge­stellt.“ Sie werbe für neue Produkte aber beispiels­weise mit „Die clevere Fest­geld-Alternative“. Dies sei eine „Geld­anlage, die die Sicherheit klassischer Fest­geld­anlagen mit sich bringt.“ Bei den Angeboten von Adcada handelt es sich um Anleihen, deren Rück­zahlung im Fall einer Anbieter-Pleite gefährdet ist. Sie in der Werbung mit sicheren Fest­geld­anlagen gleich­zusetzen, ist irreführend. Wir setzen Adcada deshalb auf unsere Warnliste Geldanlage.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 04.05.2020 um 15:17 Uhr
Festgeld-Alternative - Festgeldanleihe

@alle: Artikel, die sich in der Vergangenheit mit den Angeboten der Arcanda befasst haben, finden Interessierte hier:
www.test.de/Riskante-Zinsangebote-Hohe-Zinsen-hohes-Risiko-5260798-0/
www.test.de/Adcada-GmbH-Adcada-soll-Einlagen-zurueckzahlen-5597870-0/
Anleger, die kein Risiko bei der Geldanlage eingehen wollen, empfehlen wir nur Tagesgeld oder Festgeld, das im Insolvenzfall durch eine leistungsfähige Einlagensicherung geschützt ist. Bei Zinsangeboten von Unternehmen mit verlockend hohen Zinsen raten wir generell zur Vorsicht, denn es gilt: Je höher die Rendite, desto höher ist das Risiko.
Wir warnen insbesondere dann Verbraucher vor den Risiken der Zinsanlage eines Unternehmens, wenn die Gefahr besteht, dass bei Verbrauchern aufgrund der Werbung das Missverständnis entstehen könnte, dass es sich um Festgeldanlage handele, die im Pleitefall mit bis zu 100 000 Euro nach der Einlagensicherungsrichtlinie der Europäischen Union geschützt ist, bzw. eine vergleichbare Sicherheit biete. Unabhängig wie überzeugend sich ein Geschäftskonzept anhört, besteht immer das unternehmerische Risiko eines Totalverlustes der Anlage in ein Unternehmen. Sei es, weil das Geschäftskonzept nicht aufgeht, weil sich der Markt verändert, weil Beteiligte sich zu hohe Provisionen und / oder Gehälter auszahlen, weil ein sogar strafrechtlich relevantes Verhalten Einzelner zu hohen Geldabflüssen führen, etc. Diese Risiken müssen Anleger bereit sein, in Kauf zu nehmen, bevor sie ihr Geld in ein Unternehmen stecken.
Eine mit einem Totalverlustrisiko behaftete Anlage stellt aus Verbraucherschutzsicht keine Alternative zu einem Festgeld bei einer einlagengesicherten Bank. (maa)

ADCADA am 04.05.2020 um 13:52 Uhr
Richtigstellung

Sehr geehrte Leser,
bitte beachten Sie auch folgenden Artikel von test.de und die entsprechenden Kommentare:
https://www.test.de/Adcada-GmbH-Adcada-soll-Einlagen-zurueckzahlen-5597870-0/

ADCADA am 22.04.2020 um 14:21 Uhr
Richtigstellung der Berichterstattung

Sehr geehrte Damen und Herren,
für die durch mich vertretene ADCADA Group weise ich auf folgende Gegendarstellungen meiner Mandantin hin:
https://adcada.money/blog/aktuell/15-adcada-gmbh-werbung-wird-von-finanztest-kontrolliert
https://adcada.de/adcada-gmbh/397-adcada-bafin-das-duell-david-gegen-goliath
Sie teilen mit, Sie hätten ADCADA "kritisiert", sind aber nach Angabe meiner Mandantin zu keinem Zeitpunkt vorab, wie bei seriöser Berichterstattung geboten, auf meine Mandantin zugegangen.
ADCADA wirbt zudem rechtlich einwandfrei mit dem Slogan: "Die (clevere) Festgeld-Alternative".
Diese Formulierung ist NICHT beanstandungsfähig. (OLG Celle, 06.08.19, Az. 13 U 35/19). Nur der damalige Zusatz "Sicherheit einer klassischen Festgeldanlage" ist abgemahnt und daraufhin unterlassen worden, was verzerrt dargestellt und zudem auf die "Warnliste" verwiesen wird.
Rechtliche Schritte gegen "test.de" (Unterlassung/Widerruf) werden daher geprüft.
RA Thomas Arndt
www.adcada.law