Lohnt sich für mich eine private Zahnzusatzversicherung? In welchem Alter sollte ich sie abschließen? Die Stiftung Warentest beantwortet die wichtigsten Fragen.
Zahnzusatzversicherung im Vergleich
Testergebnisse für 267 Tarife Zahnzusatzversicherung
Für wen lohnt sich der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung?
Eine private Zahnzusatzversicherung lohnt sich für Sie vor allem dann, wenn Ihnen die von der Krankenkasse bezuschusste Regelversorgung nicht reicht. Wollen Sie zum Beispiel statt der vorgesehenen Metallkrone die schönere Lösung aus Keramik, kann das teuer werden. An den Zusatzkosten beteiligt sich die Kasse nämlich nicht. Wenn Sie dagegen mit der kostengünstigen Standardlösung zufrieden sind, ist Ihr Eigenanteil deutlich geringer. Sie brauchen dann nicht unbedingt eine Versicherung. Sie kann aber hilfreich sein, falls mehrere Zähne in kurzer Zeit saniert werden müssen.
In welchem Alter sollte ich eine solche Versicherung abschließen. Lohnt sich das mit 60 Jahren noch?
Das kann sich für Sie lohnen, wenn Ihre Zähne noch weitgehend in Ordnung sind. Eine solche Versicherung schließt man am besten ab, bevor größere Baustellen auftreten. Denn für Schäden, die bei Vertragsschluss bereits da sind, zahlen die Versicherer normalerweise nicht. Außerdem sind die Leistungen in den ersten Jahren begrenzt. Das alles spricht dafür, eine solche Versicherung am besten mit etwa Mitte 30, Anfang 40 abzuschließen, denn statistisch gesehen wird Zahnersatz ab dann häufiger nötig. Ein Abschluss im frühen Jugendalter lohnt sich dagegen eher nicht. Junge Leute zahlen sonst wahrscheinlich zu lange Beiträge, bis sie erstmals Leistungen brauchen. Die besten Angebote finden Sie mit unserem Vergleich Zahnzusatzversicherung.
Wann ist es zu spät für eine Zahnzusatzversicherung
Mein Arzt sagt, dass ein Zahn „in absehbarer Zukunft“ überkront werden sollte. Kann ich vorher noch schnell eine versicherung abschließen?
Für diesen Zahn können Sie unter Umständen keinen Versicherungsschutz mehr bekommen. Sobald der Zahnarzt ein Problem diagnostiziert hat, gilt die Behandlung bereits als begonnen. Das ist selbst dann der Fall, wenn der Zahnarzt noch keinen Heil- und Kostenplan erstellt hat.
Wenn meine Zähne zwar noch in Ordnung sind, die Notwendigkeit einer Behandlung aber absehbar ist – kann ich mich dann noch versichern?
Versuchen Sie es über einen Versicherungsmakler oder einen unabhängigen Versicherungsberater, der für Sie bei mehreren Gesellschaften anfragt. Es ist allerdings zu befürchten, dass Ihre Situation von den Versicherern als laufende Behandlung des gesamten Kiefers angesehen wird. Dann können Sie keine Police dafür abschließen. Falls Sie bereits einen Heil- und Kostenplan haben, holen Sie noch die Meinung eines zweiten Zahnarztes ein, um eventuell die Kosten zu senken.
Kann man mit mehreren fehlenden Zähnen, ausgeglichen durch Implantate und Kronen, noch eine Zusatzversicherung abschließen?
Die Versicherer betrachten Brücken, Kronen oder Implantate üblicherweise nicht als fehlende Zähne, da die Lücke ja geschlossen ist. Sie können also einen Vertrag bekommen. Wichtig ist, dass Sie im Antrag alle Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß beantworten. Manche Versicherer fragen zum Beispiel auch, wie alt bestehender Zahnersatz ist. Stellen Sie Anträge bei mehreren Versicherern gleichzeitig, da die Gesellschaften mit Vorschäden unterschiedlich umgehen. Von manchen erhalten Sie sogar Leistungen für die Reparatur oder den Austausch von bestehendem Zahnersatz.
Wartezeiten in der Zahnzusatzversicherung
Welche Erfahrungen haben Sie mit Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit? Kann ich da kurz nach dem Abschluss eine Rechnung einreichen und bekomme alles erstattet?
Mittlerweile verzichten viele Versicherer auf die allgemeine Wartezeit von acht Monaten bei Vertragsbeginn, die früher Standard war. Sie können dann vom ersten Tag an Rechnungen einreichen. Trotzdem gilt: Wenn die Behandlung vor dem Vertragsschluss bereits geplant oder vom Zahnarzt angeraten war, erhalten Sie auch von einer Versicherung ohne Wartezeit keine Leistungen.
Wie lange muss eine Zahnzusatzversicherung bestehen, damit sie anfallende Kosten voll erstattet?
Haben Sie eine Police mit allgemeiner Wartezeit abgeschlossen, können Sie zum Beispiel erst nach drei, sechs oder acht Monaten erstmals Leistungen erhalten. In allen Zahnzusatzversicherungen ist die Höhe der Kostenerstattung außerdem in den ersten Vertragsjahren auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt. Wer zum Beispiel im ersten Jahr mehrere Implantate braucht, wird sicher nicht alle Kosten in voller Höhe erstattet bekommen. Je nach Vertrag gilt diese sogenannte Zahnstaffel während der ersten drei bis sieben Jahre. Sehen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nach, wie lange die Einschränkungen gelten.
Kosten der Zusatz-Police
Ich suche eine Zusatzversicherung, die auch teure Behandlungen übernimmt. Mit welchen monatlichen Beiträgen muss ich rechnen?
Das hängt von Ihrem Alter ab. Die Tarife mit den umfangreichsten Zahnersatzleistungen in unserem aktuellen Test (Finanztest 6/2022) kosteten zwar für unsere 43-jährigen Modellkunden bis zu 58 Euro im Monat. Doch es gibt auch günstigere sehr gute Angebote, für die Neukunden mit 43 Jahren weniger als 20 Euro im Monat zahlen. Vergleichen lohnt sich also. Für Jüngere sind die Beiträge meist niedriger. Wenn Sie genau wissen wollen, was für Ihr Alter die günstigsten Angebote sind, hilft Ihnen unser individueller Beitragsrechner.
Welche Zusatzversicherung ist für mich besser – die nach Art der Lebensversicherung oder die nach Art der Schadenversicherung?
Gute und günstige Angebote gibt es in beiden Tarifarten. Sie sollten nach den Leistungen für Zahnersatz entscheiden. Der Hauptunterschied zwischen beiden Varianten besteht in der planmäßigen Beitragsentwicklung. Beide sind in der Regel für jüngere Neukunden günstiger als für ältere. Während Zahnzusatzversicherungen nach Art der Lebensversicherung keine altersabhängigen Beitragsanpassungen vorsehen, gibt es solche in der Regel bei Tarifen nach Art der Schadenversicherung. Zusätzlich kann der Versicherer in beiden Tarifarten die Beiträge erhöhen, wenn er dauerhaft mehr für Leistungen ausgibt, als er ursprünglich kalkuliert hatte.
Beim letzten Test von Zahnzusatzversicherungen habe ich meinen Versicherer vermisst. Warum fehlen manche Unternehmen?
Zu Beginn eines Tests schreiben wir alle Unternehmen an, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in dieser Sparte zugelassen sind, und fordern sie auf, uns detaillierte Produktinformationen zu schicken. Nicht immer erhalten wir eine Rückmeldung. Das hat verschiedene Gründe: Ein Versicherer überarbeitet zum Beispiel gerade sein Angebot, so dass es zum Veröffentlichungszeitpunkt nicht mehr erhältlich, das neue zu unserem Stichtag aber noch nicht fertig ist. Andere Anbieter scheuen den Vergleich. In jedem Fall überprüfen wir die Angaben der Versicherer und versuchen, uns fehlende Unterlagen anders zu beschaffen. Das gelingt nicht immer. Möglich ist auch, dass ein Anbieter fehlt, weil er ein Auswahlkriterium nicht erfüllt, etwa keinen Tarif in einer Produktkategorie anbietet oder nicht für das dem Test zugrunde liegende Modell.
Wechsel in einen neuen Tarif
Lohnt es sich für mich als 64-Jährige, eine uralte Zahnzusatzversicherung um einen zusätzlichen Tarif beim selben Versicherer zu ergänzen?
Wenn Sie bei Ihrem Versicherer in einen Tarif mit höheren Leistungen wechseln oder einen zusätzlichen Tarifbaustein abschließen, gelten nur für die neu hinzukommenden Leistungen Wartezeiten. Für die neuen Vertragsbestandteile gilt Ihr heutiges Alter als Eintrittsalter, Sie müssen also dafür den Beitrag für 64-jährige Neukunden zahlen. Das kann teuer werden. Setzen Sie sich mit Ihrem Ansprechpartner bei Ihrer Versicherung in Verbindung.
Knapp bei Kasse
Lohnt sich eine private Zusatzversicherung auch für Menschen, die sehr knapp bei Kasse sind?
Wahrscheinlich eher nicht – denn die Versicherungsbeiträge müssen Sie ja auch regelmäßig aufbringen. Stellen Sie lieber bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf einen höheren Festzuschuss. Wenn der Eigenanteil an der Regelversorgung für Sie eine unzumutbare Belastung ist, übernimmt die Kasse im Rahmen der Härtefallregelung unter Umständen die gesamten Kosten.
Wird bei der Härtefallregelung der Krankenkassen auch das Vermögen berücksichtigt? Wie viel darf man haben? Muss man Kontoauszüge vorlegen?
Bei der Härtefallregelung zählt nur das laufende Einkommen. Allerdings gehen die Kassen vom Haushaltsbruttoeinkommen aus. Wenn Sie mit jemandem zusammenleben, zählt dessen Einkommen mit. Vermögen müssen Sie hingegen nicht angeben. Den Festzuschuss von der Kasse in Höhe der kompletten Regelversorgung erhalten Sie zum Beispiel, wenn Sie Hartz IV, Bafög oder Grundsicherung beziehen oder wenn Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen die Grenze von 1 316 Euro für eine Einzelperson nicht übersteigen. Mit einem Angehörigen sind es 1 809,50 Euro, für jedes weitere im Haushalt lebende Familienmitglied kommen 329 Euro hinzu (Zahlen für das Jahr 2022). Nehmen Sie auch Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf, wenn Sie geringfügig über der Grenze liegen. Es gibt eine gleitende Härtefallregelung, über die Sie auch dann einen höheren Zuschuss bekommen können. Die Kassen sind verpflichtet, Versicherte zu beraten und auszurechnen, auf welchen Zuschuss sie Anspruch haben.
- Krone, Brücke, Implantat: Es ist wichtig, sich über die Kosten für Zahnersatz gut zu informieren. Wir sagen, worauf es ankommt – und wie Sie möglichst wenig draufzahlen.
- Keramikkrone, Implantat – Zahnersatz ist teuer. Eine Zahnzusatzversicherung kann helfen. Unser Rechner ermittelt für Sie günstige und am besten geeignete Policen.
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Was ich mich frage, ist, ob diese Zahnersatz-Zusatzversicherungen mehr sind als ein teurer Sparvertrag mit negativer Verzinsung. Mehr oder weniger jede/r, der/die nicht rechtzeitig vorher stirbt, wird früher oder später einen (mehr oder weniger umfassenden) Zahnersatz brauchen. Bei einem (annähernd) sicheren Ereignis muss die Prämiensumme jedoch mindestens gleich mit den durchschnittlichen Kosten (plus Verwaltung und Gewinn) sein. Wäre es da nicht gescheiter, das Geld stattdessen in einen Sparvertrag zu stecken? Selbst bei Null Zinsen hat der wenigstens erheblich geringere Verwaltungskosten und Gewinnmargen ...
@2905Florida_2017: Wir haben den Kundenservice der Versicherer nicht untersucht. Zum Regulierungsverhalten von Versicherungen und der Möglichkeit einer wissenschaftlichen Bewertung Folgendes: Wir haben noch keine Möglichkeit gefunden, die Schadenregulierung so zu untersuchen, dass wir sie in die Bewertung einbeziehen können. Das ist extrem aufwendig und schwierig. Wir müssten uns tausende von Schadensfällen genau anschauen und wissen dann immer noch nicht, ob die Regulierung in Zukunft genauso läuft wie bisher. Mit den Versicherungsbedingungen testen wir die Grundlage für alles, was später kommt. Sie bestimmen, worauf Versicherte Anspruch haben. Gute Bedingungen sind das A und O bei einem Vertrag. Sollte es Streit über die Verpflichtung zur Übernahme von Kosten geben, benötigen Versicherte gute Vertragsbedingungen, in denen klar steht, dass die strittige Leistung zum Vertragsinhalt gehört. Zum Thema der Vertrauenswürdigkeit von Bewertungen im Internet können Sie sich den Artikel zu den Fake-Bewertungen anschauen: www.test.de/Fake-Bewertungen-Wie-Verkaeufer-mit-gekauftem-Lob-Kunden-manipulieren-5401497-0
Guten Tag, seit 20 Jahren bin ich bei der Barmenia Zahnzusatzversichert und mache seit 3 Jahren sehr schlechte Erfahrungen mit dieser Gesellschaft. Die Schadenregulierung ist sehr schleppend. Erreichbarkeit sehr schlecht. Mails werden schon direkt mit dem Hinweis "Schon heute bitten wir um Ihr Verständnis, falls die Bearbeitung Ihrer Anfrage etwas länger dauert." bestätigt. So ergeht es nicht nur mir. Schauen Sie sich mal die Bewertungen bei Trustpilot an. Da sind von 850 Bewertungen über 60 % mangelhaft oder ungenügend. Sie sollten nicht nur die angebotenen Leistungen bewerten, sondern auch die Kundenbetreuung. Mir nützen sehr gute Bewertungen nichts, wenn der Versicherer nicht leistet.
@schubertfamily: Die Versicherer ziehen ganz unterschiedliche Größen für die Berechnung ihres Kostenanteils heran. Deswegen reicht beim Vergleich der Tarife nicht der Blick auf die Prozentsätze. Um die Leistungen der Tarife vergleichbar zu machen, bildet Finanztest Modellfälle. Im Test geben wir nicht an, welcher Prozentsatz für eine Leistung in den Tarifbedingungen steht, sondern welcher Prozentsatz des Rechnungsbetrages aus unserem Modellfall zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse erstattet wird. Um eine Vergleichbarkeit der Bedingungen herzustellen, testen wir die Tarife anhand von Modellfällen. Beim Modellfall für das Inlay betrug der Rechnungsbetrag 683 €. Im Tarif ZZPro bekommt der Kunde von der HUK 614,70 € zuzüglich 50 € von der Krankenkasse, sodass er insgesamt auf eine Erstattung von 97% des Rechnungsbetrages kommt.
Hallo, die 90% Erstattung beziehen sich leider nicht auf die Gesamtkosten abzüglich der Vorleistung GKV. Die HUK errechnet zuerst 90% der Gesamtkosten und zieht davon 100% Vorleistung der GKV ab. Dadurch verringert sich der Erstattungsbetrag nochmals.
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Was ich mich frage, ist, ob diese Zahnersatz-Zusatzversicherungen mehr sind als ein teurer Sparvertrag mit negativer Verzinsung. Mehr oder weniger jede/r, der/die nicht rechtzeitig vorher stirbt, wird früher oder später einen (mehr oder weniger umfassenden) Zahnersatz brauchen. Bei einem (annähernd) sicheren Ereignis muss die Prämiensumme jedoch mindestens gleich mit den durchschnittlichen Kosten (plus Verwaltung und Gewinn) sein. Wäre es da nicht gescheiter, das Geld stattdessen in einen Sparvertrag zu stecken? Selbst bei Null Zinsen hat der wenigstens erheblich geringere Verwaltungskosten und Gewinnmargen ...
@2905Florida_2017: Wir haben den Kundenservice der Versicherer nicht untersucht. Zum Regulierungsverhalten von Versicherungen und der Möglichkeit einer wissenschaftlichen Bewertung Folgendes: Wir haben noch keine Möglichkeit gefunden, die Schadenregulierung so zu untersuchen, dass wir sie in die Bewertung einbeziehen können. Das ist extrem aufwendig und schwierig. Wir müssten uns tausende von Schadensfällen genau anschauen und wissen dann immer noch nicht, ob die Regulierung in Zukunft genauso läuft wie bisher. Mit den Versicherungsbedingungen testen wir die Grundlage für alles, was später kommt. Sie bestimmen, worauf Versicherte Anspruch haben.
Gute Bedingungen sind das A und O bei einem Vertrag. Sollte es Streit über die Verpflichtung zur Übernahme von Kosten geben, benötigen Versicherte gute Vertragsbedingungen, in denen klar steht, dass die strittige Leistung zum Vertragsinhalt gehört.
Zum Thema der Vertrauenswürdigkeit von Bewertungen im Internet können Sie sich den Artikel zu den Fake-Bewertungen anschauen:
www.test.de/Fake-Bewertungen-Wie-Verkaeufer-mit-gekauftem-Lob-Kunden-manipulieren-5401497-0
Guten Tag, seit 20 Jahren bin ich bei der Barmenia Zahnzusatzversichert und mache seit 3 Jahren sehr schlechte Erfahrungen mit dieser Gesellschaft. Die Schadenregulierung ist sehr schleppend. Erreichbarkeit sehr schlecht. Mails werden schon direkt mit dem Hinweis "Schon heute bitten wir um Ihr Verständnis, falls die Bearbeitung Ihrer Anfrage etwas länger dauert." bestätigt. So ergeht es nicht nur mir. Schauen Sie sich mal die Bewertungen bei Trustpilot an. Da sind von 850 Bewertungen über 60 % mangelhaft oder ungenügend.
Sie sollten nicht nur die angebotenen Leistungen bewerten, sondern auch die Kundenbetreuung. Mir nützen sehr gute Bewertungen nichts, wenn der Versicherer nicht leistet.
@schubertfamily: Die Versicherer ziehen ganz unterschiedliche Größen für die Berechnung ihres Kostenanteils heran. Deswegen reicht beim Vergleich der Tarife nicht der Blick auf die Prozentsätze. Um die Leistungen der Tarife vergleichbar zu machen, bildet Finanztest Modellfälle. Im Test geben wir nicht an, welcher Prozentsatz für eine Leistung in den Tarifbedingungen steht, sondern welcher Prozentsatz des Rechnungsbetrages aus unserem Modellfall zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse erstattet wird.
Um eine Vergleichbarkeit der Bedingungen herzustellen, testen wir die Tarife anhand von Modellfällen. Beim Modellfall für das Inlay betrug der Rechnungsbetrag 683 €. Im Tarif ZZPro bekommt der Kunde von der HUK 614,70 € zuzüglich 50 € von der Krankenkasse, sodass er insgesamt auf eine Erstattung von 97% des Rechnungsbetrages kommt.
Hallo,
die 90% Erstattung beziehen sich leider nicht auf die Gesamtkosten abzüglich der Vorleistung GKV. Die HUK errechnet zuerst 90% der Gesamtkosten und zieht davon 100% Vorleistung der GKV ab. Dadurch verringert sich der Erstattungsbetrag nochmals.