Testergebnisse für 289 Tarife Zahnzusatzversicherung
Im Test
Die Stiftung Warentest vergleicht regelmäßig die Zahnzusatzversicherungen aller Versicherer auf dem deutschen Markt, deren Angebote Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen offenstehen. Neue Angebote werden laufend neu in den Test aufgenommen.
Alle Tarife im Test bieten Kostenerstattung für Zahnersatz und enthalten ausschließlich Zahnleistungen. Kunden können sie einzeln ohne weitere Vertragsbausteine abschließen.
Im Test berücksichtigt haben wir aktuell mehr als 280 Tarife, davon
- fast drei Viertel nach Art der Schadenversicherung kalkulierte Tarife, bei denen die Beiträge mit zunehmendem Alter des Versicherten in der Regel steigen,
- etwa ein Viertel Tarife ohne altersbedingte Beitragsanpassung, davon einzelne nach Art der Schadenversicherung und die Mehrzahl nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Der Beitrag richtet sich hier in der Regel nach dem Eintrittsalter des Kunden.
Untersuchungen
Die Tarifleistungen werden jeweils separat für die drei möglichen Bonusstufen des Versicherten ermittelt und dann zu einem gewichteten Durchschnitt zusammengefasst. Die Bonusstufen beeinflussen den Anteil der gesetzlichen Krankenkasse und hängen davon ab, wie regelmäßig Versicherte in der Vergangenheit beim Zahnarzt waren.
Für vier Versorgungsvarianten bewerten wir den Anteil der Zahnarztrechnung, der jeweils im Durchschnitt zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ersetzt wird. Hierfür haben wir Modellannahmen getroffen. Bei der Bewertung der Zahnersatzleistungen werden die für die Höhe der jeweiligen Leistung maßgeblichen Versicherungsbedingungen in ihrem Zusammenwirken berücksichtigt.
Regelversorgung (10 %)
Der Rechnungsbetrag der Regelversorgung entspricht genau dem für die Regelversorgung festgelegten Festzuschuss von 100 Prozent. Für die Bewertung berücksichtigen wir folgende Regelungen in den Versicherungsbedingungen:
- den Erstattungsprozentsatz und den Basisbetrag (in Abhängigkeit von der Bonusstufe),
- die Höhe der Anrechnung, wenn die Kassenleistung angerechnet wird (je nach Tarif rechnen Versicherer die tatsächliche Leistung, die Leistung ohne Kassenbonus oder die Leistung mit maximalem Kassenbonus an),
- die Obergrenze für die Gesamtleistung von Tarif- und Kassenleistung, wenn die Kassenleistung nicht auf die Tarifleistung angerechnet wird (zum Beispiel 100, 90, 80 Prozent des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags).
Privatversorgung ohne Inlays und Implantate (40 %)
Der Rechnungsbetrag der Versorgung mit privatzahnärztlichen Gebührenanteilen ist doppelt so hoch wie der Rechnungsbetrag der Regelversorgung. Er verteilt sich je zur Hälfte auf Zahnarzthonorar und Material- und Laborkosten; 30 Prozent des Zahnarzthonorars sind mit dem 3,5-fachen Satz der für Privatabrechnung gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet, der Rest mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz.
Für die Bewertung berücksichtigen wir folgende Regelungen in den Versicherungsbedingungen:
- alle für die Regelleistung genannten Kriterien,
- zusätzlich die Erstattung von Zahnarzthonoraren mindestens bis zum 3,5-fachen GOZ-Gebührensatz.
Inlayversorgung (20 %)
Der Rechnungsbetrag der Inlayversorgung beträgt 724 Euro. Er verteilt sich zu gleichen Teilen auf das Zahnarzthonorar und die Material- und Laborkosten; 90 Prozent des Zahnarzthonorars sind mit dem 3,5-fachen GOZ-Satz berechnet, der Rest mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz.
In unserem Modell fordern wir außerdem: Alle fünf Jahre sollten mindestens drei Inlays im Kalenderjahr erstattet werden, in den übrigen Jahren genügt ein Inlay im Jahr.
Für die Bewertung berücksichtigen wir folgende Regelungen in den Versicherungsbedingungen:
- alle für die Regelversorgung genannten Kriterien,
- die Erstattung von Zahnarzthonoraren mindestens bis zum 3,5-fachen GOZ-Gebührensatz,
- Höchsterstattungsbeträge pro Inlay und Höchsterstattungsbeträge für alle Inlays im Kalenderjahr.
Implantatversorgung (20 %)
Der Rechnungsbetrag der Implantatversorgung beträgt insgesamt 4 456 Euro. Er setzt sich so zusammen:
- 1 437 Euro für einen Knochenaufbau (ausschließlich Zahnarzthonorar),
- 936 Euro für implantologische Leistungen,
- 969 Euro für Materialkosten und
- 1 114 Euro für den Zahnersatz auf dem Implantat, die sogenannte Suprakonstruktion (davon sind wiederum die Hälfte Material- und Laborkosten).
- Das Zahnarzthonorar wurde jeweils zu 50 Prozent mit dem 3,5-fachen GOZ-Gebührensatz berechnet, der Rest mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz.
In unserem Modell fordern wir außerdem: Alle fünf Jahre sollen mindestens zwei Implantate im Kalenderjahr erstattet werden, in den übrigen Jahren genügt ein Implantat im Jahr. Insgesamt sollen über die gesamte Vertragslaufzeit nicht weniger als zehn Implantate erstattet werden.
Für die Bewertung berücksichtigen wir folgende Regelungen in den Versicherungsbedingungen:
- alle für die Regelversorgung genannten Kriterien,
- die Erstattung von Zahnarzthonoraren mindestens bis zum 3,5-fachen GOZ-Gebührensatz,
- Kostenerstattung für Knochenaufbau,
- Höchsterstattungs- und Höchstrechnungsbeträge für das einzelne Implantat (mit und ohne Suprakonstruktion),
- Höchsterstattungs- und Höchstrechnungsbeträge für alle Implantate im Kalenderjahr,
- Höchsterstattungsbeträge für alle Implantate über die gesamte Vertragslaufzeit,
- Begrenzung der Anzahl der Implantate für die gesamte Vertragslaufzeit auf weniger als zehn.
Testergebnisse für 289 Tarife Zahnzusatzversicherung
Jährliche Summenbegrenzungen (10 %)
Für die Bewertung berücksichtigen wir folgende Regelungen in den Versicherungsbedingungen:
- die Höhe der dauerhaften Begrenzung der Erstattungssummen für das Kalenderjahr bis zur Höhe von 20 000 Euro,
- die Höhe der Begrenzung der Erstattungssummen in den ersten sechs Vertragsjahren bis zur Höhe von 1 000 Euro im Jahr,
- ob diese Begrenzungen der Erstattungssummen bei unfallbedingten Zahnersatzkosten entfallen oder nicht.
Wartezeit
Wer einen neuen Vertrag abschließt, muss oft warten, bis der Versicherer erstmals für Zahnersatz leistet. Wir geben die Wartezeit in Monaten an. Für einige Leistungen gelten kürzere Wartezeiten oder sie entfallen komplett, zum Beispiel für Prophylaxe.
Monatsbeitrag
Für alle Tarife wird der gerundete Monatsbeitrag für verschiedene Alter ausgewiesen.
Leistungsbeispiele
Die beispielhaften Erstattungen waren nicht maßgeblich für die Bewertung.
Weitere Leistungen (nicht bewertet)
Etliche Tarife enthalten weitere Leistungen, die nichts mit Zahnersatz zu tun haben. Diese Leistungen bewerten wir nicht.
Ein in der Tabelle bedeutet, dass sich der Versicherer in irgendeiner Form an den Kosten beteiligt. Bei professioneller Zahnreinigung bedeutet
= Leistungen mindestens einmal im Jahr und mindestens 70 Euro.
= weniger als 70 Euro im Jahr.
Abwertungen
Abwertungen führen dazu, dass sich Mängel der Tarife verstärkt auf das Finanztest-Qualitätsurteil auswirken. In der Übersicht aller Tarife (test.de/pdf-zahnzusatz) sind diese mit einem *) gekennzeichnet. Folgende Abwertungen setzen wir ein:
- Leistet ein Tarif bei einer der bewerteten Zahnleistungen nur mangelhaft, kann das Qualitätsurteil nicht besser sein als befriedigend.
- Leistet ein Tarif für alle Zahnersatzversorgungen eines Jahres weniger als 2 000 Euro und entfällt diese Begrenzung auch für unfallbedingte Kosten nicht, kann das Qualitätsurteil nicht besser sein als ausreichend.
- Sofern ein Tarif eine Wartezeit aufweist, wird das Qualitätsurteil um 0,1 Notenpunkte abgewertet.
Testergebnisse für 289 Tarife Zahnzusatzversicherung
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@AllDayPiano: Wir haben keine Informationen darüber, was genau jeder einzelne Versicherer in seinen Antragsformularen in solchen Fällen hierzu abfragt. Bei manchen wird ausschließlich nach fehlenden und nicht ersetzten Zähnen gefragt – also Zahnlücken. Denkbar ist, dass nach dem Alter bestehender Kronen oder eventuell auch nach großen Füllungen gefragt wird oder es eine allgemeine Frage zu angeratenen Behandlungen oder aktuellen Beschwerden gibt. Wichtig ist, dass Sie im Antrag alle Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß beantworten. Manche Versicherer fragen zum Beispiel auch, wie alt bestehender Zahnersatz ist. Stellen Sie Anträge bei mehreren Versicherern gleichzeitig, da die Gesellschaften mit Vorschäden unterschiedlich umgehen. Von manchen erhalten Sie sogar Leistungen für die Reparatur oder den Austausch von bestehendem Zahnersatz. Fragen Sie Ihre Zahnärztin nach ihren Erfahrungen mit einzelnen Versicherern.
Guten Tag,
ich habe mit 14 Jahren eine Zahnspange bekommen. Wie so oft wurde damals die Technik des Strippings angewendet, um Platz für die Zahnbewegung zu verschaffen. Seit etwa 15 Jahren (ich bin jetzt 36) fing ich an, Probleme mit einen Zähnen zu bekommen. Meine bisherige Zahnärztin ist ziemlich verärgert und sagt, dass sie eine deutliche Häufung meiner typischen Probleme (ausschließlich Interdentalkaries) auch bei anderen Patienten sieht, die von dem Kieferorthopäden eine Spange erhalten haben. Ihrer Auffassung nach hat der Orthopäde damals zu viel Zahlschmelz entfernt, und damit die Resistivität der Zähne zu stark reduziert. Ansonsten attestiert sie mir eine sehr gute Mundhygiene. Sie legt mir stark nahe, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, da bei mir gewisse Problemzähne mittlerweile fast mehr Füllung als Zahnschmelz besitzen und bei diesen irgendwann ein Ersatz notwendig wird.
Welche Versicherung eignet sich dafür? Jährliche Zahnbehandlungen sind leider notwendig.
@tizian79: Es kommt auf die Versicherungsbedingungen an. Die werden von uns detailliert verglichen und bewertet. Die Tarife sind aktuell. Wie wir die insgesamt 289 Tarife untersucht haben, beschreiben wir unter „So haben wir getestet“. Unsere Datenbank wird regelmäßig um neue Tarife ergänzt. Sie ist daher stets aktuell und enthält Angebote nahezu aller Versicherer, die in Deutschland Zahnzusatzpolicen anbieten. Außerdem haben Sie Zugriff auf das PDF zum Heftartikel aus Finanztest 06/23 (inklusive der Zusatztabellen mit Tarifen, die nur auf test.de veröffentlicht sind) und auf die interaktive Tabelle mit allen Testergebnissen. Wir haben den Kundenservice der Versicherer nicht untersucht. Zum Regulierungsverhalten von Versicherungen und der Möglichkeit einer wissenschaftlichen Bewertung Folgendes: Wir haben noch keine Möglichkeit gefunden, die Schadenregulierung so zu untersuchen, dass wir sie in die Bewertung einbeziehen können. Das ist extrem aufwendig und schwierig. Wir müssten uns tausende von Schadensfällen genau anschauen und wissen dann immer noch nicht, ob die Regulierung in Zukunft genauso läuft wie bisher. Mit den Versicherungsbedingungen testen wir die Grundlage für alles, was später kommt. Sie bestimmen, worauf Versicherte Anspruch haben. Gute Bedingungen sind das A und O bei einem Vertrag. Sollte es Streit über die Verpflichtung zur Übernahme von Kosten geben, benötigen Versicherte gute Vertragsbedingungen, in denen klar steht, dass die strittige Leistung zum Vertragsinhalt gehört.
Man erfährt keine Details über die einzelnen Versicherer. Stattdessen eine Tabelle mit 30 gleich bewerteten Tarifen. Aber woher soll ich wissen, welche Versicherung ein verlässlicher Partner sein wird, wie die Kundenzufriedenheit und der Service sind.
Zumal hier einfach jedes Jahr mehr oder weniger derselbe Artikel veröffentlicht wird, ohne von Jahr zu Jahr tiefer in das Thema einzusteigen und solche Recherchen zu ergänzen.
So ist es ziemlich sinnlos. Die Aussage ist: Geh zu irgendeinem großen Onlineversicherer.
@Paule-Berlin: Wir führen die einzelnen Obergrenzen der Tarife betraglich nicht auf. Sie fließen jedoch in die Bewertung unter "Jährliche Obergrenzen" ein in "Höhe der Begrenzung der Erstattungssummen in den ersten sechs Vertragsjahren bis zur Höhe von 1 000 Euro im Jahr". Siehe auch
www.test.de/Zahnzusatzversicherung-im-Test-4730314-5309563/