Zahn­zusatz­versicherung im Vergleich

So haben wir getestet

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Zahn­zusatz­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 289 Tarife Zahn­zusatz­versicherung

Im Test

Die Stiftung Warentest vergleicht regel­mäßig die Zahn­zusatz­versicherungen aller Versicherer auf dem deutschen Markt, deren Angebote Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen offen­stehen. Neue Angebote werden laufend neu in den Test aufgenommen.

Alle Tarife im Test bieten Kosten­erstattung für Zahn­ersatz und enthalten ausschließ­lich Zahn­leistungen. Kunden können sie einzeln ohne weitere Vertrags­bausteine abschließen.

Im Test berück­sichtigt haben wir aktuell mehr als 280 Tarife, davon

  • fast drei Viertel nach Art der Schaden­versicherung kalkulierte Tarife, bei denen die Beiträge mit zunehmendem Alter des Versicherten in der Regel steigen,
  • etwa ein Viertel Tarife ohne alters­bedingte Beitrags­anpassung, davon einzelne nach Art der Schaden­versicherung und die Mehr­zahl nach Art der Lebens­versicherung kalkuliert. Der Beitrag richtet sich hier in der Regel nach dem Eintritts­alter des Kunden.

Unter­suchungen

Die Tarif­leistungen werden jeweils separat für die drei möglichen Bonus­stufen des Versicherten ermittelt und dann zu einem gewichteten Durch­schnitt zusammengefasst. Die Bonus­stufen beein­flussen den Anteil der gesetzlichen Krankenkasse und hängen davon ab, wie regel­mäßig Versicherte in der Vergangenheit beim Zahn­arzt waren.

Für vier Versorgungs­varianten bewerten wir den Anteil der Zahn­arzt­rechnung, der jeweils im Durch­schnitt zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ersetzt wird. Hierfür haben wir Modell­annahmen getroffen. Bei der Bewertung der Zahn­ersatz­leistungen werden die für die Höhe der jeweiligen Leistung maßgeblichen Versicherungs­bedingungen in ihrem Zusammen­wirken berück­sichtigt.

Regel­versorgung (10 %)

Der Rechnungs­betrag der Regel­versorgung entspricht genau dem für die Regel­versorgung fest­gelegten Fest­zuschuss von 100 Prozent. Für die Bewertung berück­sichtigen wir folgende Rege­lungen in den Versicherungs­bedingungen:

  • den Erstattungs­prozent­satz und den Basisbetrag (in Abhängig­keit von der Bonus­stufe),
  • die Höhe der Anrechnung, wenn die Kassen­leistung ange­rechnet wird (je nach Tarif rechnen Versicherer die tatsäch­liche Leistung, die Leistung ohne Kassenbonus oder die Leistung mit maximalem Kassenbonus an),
  • die Ober­grenze für die Gesamt­leistung von Tarif- und Kassen­leistung, wenn die Kassen­leistung nicht auf die Tarif­leistung ange­rechnet wird (zum Beispiel 100, 90, 80 Prozent des erstattungs­fähigen Rechnungs­betrags).

Privatversorgung ohne Inlays und Implantate (40 %)

Der Rechnungs­betrag der Versorgung mit privatzahn­ärzt­lichen Gebühren­anteilen ist doppelt so hoch wie der Rechnungs­betrag der Regel­versorgung. Er verteilt sich je zur Hälfte auf Zahn­arzt­honorar und Material- und Labor­kosten; 30 Prozent des Zahn­arzt­honorars sind mit dem 3,5-fachen Satz der für Privat­abrechnung gültigen Gebühren­ordnung für Zahn­ärzte (GOZ) berechnet, der Rest mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz.

Für die Bewertung berück­sichtigen wir folgende Rege­lungen in den Versicherungs­bedingungen:

  • alle für die Regel­leistung genannten Kriterien,
  • zusätzlich die Erstattung von Zahn­arzt­honoraren mindestens bis zum 3,5-fachen GOZ-Gebühren­satz.

Inlay­versorgung (20 %)

Der Rechnungs­betrag der Inlay­versorgung beträgt 724 Euro. Er verteilt sich zu gleichen Teilen auf das Zahn­arzt­honorar und die Material- und Labor­kosten; 90 Prozent des Zahn­arzt­honorars sind mit dem 3,5-fachen GOZ-Satz berechnet, der Rest mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz.

In unserem Modell fordern wir außerdem: Alle fünf Jahre sollten mindestens drei Inlays im Kalender­jahr erstattet werden, in den übrigen Jahren genügt ein Inlay im Jahr.

Für die Bewertung berück­sichtigen wir folgende Rege­lungen in den Versicherungs­bedingungen:

  • alle für die Regel­versorgung genannten Kriterien,
  • die Erstattung von Zahn­arzt­honoraren mindestens bis zum 3,5-fachen GOZ-Gebühren­satz,
  • Höchst­erstattungs­beträge pro Inlay und Höchst­erstattungs­beträge für alle Inlays im Kalender­jahr.

Implantat­versorgung (20 %)

Der Rechnungs­betrag der Implantat­versorgung beträgt insgesamt 4 456 Euro. Er setzt sich so zusammen:

  • 1 437 Euro für einen Knochen­aufbau (ausschließ­lich Zahn­arzt­honorar),
  • 936 Euro für implantologische Leistungen,
  • 969 Euro für Material­kosten und
  • 1 114 Euro für den Zahn­ersatz auf dem Implantat, die sogenannte Supra­konstruktion (davon sind wiederum die Hälfte Material- und Labor­kosten).
  • Das Zahn­arzt­honorar wurde jeweils zu 50 Prozent mit dem 3,5-fachen GOZ-Gebühren­satz berechnet, der Rest mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz.

In unserem Modell fordern wir außerdem: Alle fünf Jahre sollen mindestens zwei Implantate im Kalender­jahr erstattet werden, in den übrigen Jahren genügt ein Implantat im Jahr. Insgesamt sollen über die gesamte Vertrags­lauf­zeit nicht weniger als zehn Implantate erstattet werden.

Für die Bewertung berück­sichtigen wir folgende Rege­lungen in den Versicherungs­bedingungen:

  • alle für die Regel­versorgung genannten Kriterien,
  • die Erstattung von Zahn­arzt­honoraren mindestens bis zum 3,5-fachen GOZ-Gebühren­satz,
  • Kosten­erstattung für Knochen­aufbau,
  • Höchst­erstattungs- und Höchst­rechnungs­beträge für das einzelne Implantat (mit und ohne Supra­konstruktion),
  • Höchst­erstattungs- und Höchst­rechnungs­beträge für alle Implantate im Kalender­jahr,
  • Höchst­erstattungs­beträge für alle Implantate über die gesamte Vertrags­lauf­zeit,
  • Begrenzung der Anzahl der Implantate für die gesamte Vertrags­lauf­zeit auf weniger als zehn.

Zahn­zusatz­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 289 Tarife Zahn­zusatz­versicherung

Jähr­liche Summen­begrenzungen (10 %)

Für die Bewertung berück­sichtigen wir folgende Rege­lungen in den Versicherungs­bedingungen:

  • die Höhe der dauer­haften Begrenzung der Erstattungs­summen für das Kalender­jahr bis zur Höhe von 20 000 Euro,
  • die Höhe der Begrenzung der Erstattungs­summen in den ersten sechs Vertrags­jahren bis zur Höhe von 1 000 Euro im Jahr,
  • ob diese Begrenzungen der Erstattungs­summen bei unfall­bedingten Zahn­ersatz­kosten entfallen oder nicht.

Warte­zeit

Wer einen neuen Vertrag abschließt, muss oft warten, bis der Versicherer erst­mals für Zahn­ersatz leistet. Wir geben die Warte­zeit in Monaten an. Für einige Leistungen gelten kürzere Warte­zeiten oder sie entfallen komplett, zum Beispiel für Prophylaxe.

Monats­beitrag

Für alle Tarife wird der gerundete Monats­beitrag für verschiedene Alter ausgewiesen.

Leistungs­beispiele

Die beispielhaften Erstattungen waren nicht maßgeblich für die Bewertung.

Weitere Leistungen (nicht bewertet)

Etliche Tarife enthalten weitere Leistungen, die nichts mit Zahn­ersatz zu tun haben. Diese Leistungen bewerten wir nicht.

Ein jain der Tabelle bedeutet, dass sich der Versicherer in irgend­einer Form an den Kosten beteiligt. Bei professioneller Zahn­reinigung bedeutet

ja = Leistungen mindestens einmal im Jahr und mindestens 70 Euro.

eingeschränkt = weniger als 70 Euro im Jahr.

Abwertungen

Abwertungen führen dazu, dass sich Mängel der Tarife verstärkt auf das Finanztest-Qualitäts­urteil auswirken. In der Über­sicht aller Tarife (test.de/pdf-zahn­zusatz) sind diese mit einem *) gekenn­zeichnet. Folgende Abwertungen setzen wir ein:

  • Leistet ein Tarif bei einer der bewerteten Zahn­leistungen nur mangelhaft, kann das Qualitäts­urteil nicht besser sein als befriedigend.
  • Leistet ein Tarif für alle Zahn­ersatz­versorgungen eines Jahres weniger als 2 000 Euro und entfällt diese Begrenzung auch für unfall­bedingte Kosten nicht, kann das Qualitäts­urteil nicht besser sein als ausreichend.
  • Sofern ein Tarif eine Warte­zeit aufweist, wird das Qualitäts­urteil um 0,1 Noten­punkte abge­wertet.

Zahn­zusatz­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 289 Tarife Zahn­zusatz­versicherung

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 26.09.2023 um 09:53 Uhr
Sorgenfall Zähne nach Zahnspange

@AllDayPiano: Wir haben keine Informationen darüber, was genau jeder einzelne Versicherer in seinen Antragsformularen in solchen Fällen hierzu abfragt. Bei manchen wird ausschließlich nach fehlenden und nicht ersetzten Zähnen gefragt – also Zahnlücken. Denkbar ist, dass nach dem Alter bestehender Kronen oder eventuell auch nach großen Füllungen gefragt wird oder es eine allgemeine Frage zu angeratenen Behandlungen oder aktuellen Beschwerden gibt. Wichtig ist, dass Sie im Antrag alle Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß beantworten. Manche Versicherer fragen zum Beispiel auch, wie alt bestehender Zahnersatz ist. Stellen Sie Anträge bei mehreren Versicherern gleichzeitig, da die Gesellschaften mit Vorschäden unterschiedlich umgehen. Von manchen erhalten Sie sogar Leistungen für die Reparatur oder den Austausch von bestehendem Zahnersatz. Fragen Sie Ihre Zahnärztin nach ihren Erfahrungen mit einzelnen Versicherern.

AllDayPiano am 25.09.2023 um 07:52 Uhr
Sorgenfall Zähne nach Zahnspange

Guten Tag,
ich habe mit 14 Jahren eine Zahnspange bekommen. Wie so oft wurde damals die Technik des Strippings angewendet, um Platz für die Zahnbewegung zu verschaffen. Seit etwa 15 Jahren (ich bin jetzt 36) fing ich an, Probleme mit einen Zähnen zu bekommen. Meine bisherige Zahnärztin ist ziemlich verärgert und sagt, dass sie eine deutliche Häufung meiner typischen Probleme (ausschließlich Interdentalkaries) auch bei anderen Patienten sieht, die von dem Kieferorthopäden eine Spange erhalten haben. Ihrer Auffassung nach hat der Orthopäde damals zu viel Zahlschmelz entfernt, und damit die Resistivität der Zähne zu stark reduziert. Ansonsten attestiert sie mir eine sehr gute Mundhygiene. Sie legt mir stark nahe, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, da bei mir gewisse Problemzähne mittlerweile fast mehr Füllung als Zahnschmelz besitzen und bei diesen irgendwann ein Ersatz notwendig wird.
Welche Versicherung eignet sich dafür? Jährliche Zahnbehandlungen sind leider notwendig.

Profilbild Stiftung_Warentest am 21.08.2023 um 14:03 Uhr
Service/Versicherungsbedingungen

@tizian79: Es kommt auf die Versicherungsbedingungen an. Die werden von uns detailliert verglichen und bewertet. Die Tarife sind aktuell. Wie wir die insgesamt 289 Tarife untersucht haben, beschreiben wir unter „So haben wir getestet“. Unsere Datenbank wird regelmäßig um neue Tarife ergänzt. Sie ist daher stets aktuell und enthält Angebote nahezu aller Versicherer, die in Deutschland Zahnzusatzpolicen anbieten. Außerdem haben Sie Zugriff auf das PDF zum Heftartikel aus Finanztest 06/23 (inklusive der Zusatztabellen mit Tarifen, die nur auf test.de veröffentlicht sind) und auf die interaktive Tabelle mit allen Testergebnissen. Wir haben den Kundenservice der Versicherer nicht untersucht. Zum Regulierungsverhalten von Versicherungen und der Möglichkeit einer wissenschaftlichen Bewertung Folgendes: Wir haben noch keine Möglichkeit gefunden, die Schadenregulierung so zu untersuchen, dass wir sie in die Bewertung einbeziehen können. Das ist extrem aufwendig und schwierig. Wir müssten uns tausende von Schadensfällen genau anschauen und wissen dann immer noch nicht, ob die Regulierung in Zukunft genauso läuft wie bisher. Mit den Versicherungsbedingungen testen wir die Grundlage für alles, was später kommt. Sie bestimmen, worauf Versicherte Anspruch haben. Gute Bedingungen sind das A und O bei einem Vertrag. Sollte es Streit über die Verpflichtung zur Übernahme von Kosten geben, benötigen Versicherte gute Vertragsbedingungen, in denen klar steht, dass die strittige Leistung zum Vertragsinhalt gehört.

tizian79 am 20.08.2023 um 19:16 Uhr
Wenig hilfreich - Kopie aus dem letzten Jahr

Man erfährt keine Details über die einzelnen Versicherer. Stattdessen eine Tabelle mit 30 gleich bewerteten Tarifen. Aber woher soll ich wissen, welche Versicherung ein verlässlicher Partner sein wird, wie die Kundenzufriedenheit und der Service sind.
Zumal hier einfach jedes Jahr mehr oder weniger derselbe Artikel veröffentlicht wird, ohne von Jahr zu Jahr tiefer in das Thema einzusteigen und solche Recherchen zu ergänzen.
So ist es ziemlich sinnlos. Die Aussage ist: Geh zu irgendeinem großen Onlineversicherer.

Profilbild Stiftung_Warentest am 01.08.2023 um 12:07 Uhr
Summenbegrenzung

@Paule-Berlin: Wir führen die einzelnen Obergrenzen der Tarife betraglich nicht auf. Sie fließen jedoch in die Bewertung unter "Jährliche Obergrenzen" ein in "Höhe der Begrenzung der Erstattungs­summen in den ersten sechs Vertrags­jahren bis zur Höhe von 1 000 Euro im Jahr". Siehe auch
www.test.de/Zahnzusatzversicherung-im-Test-4730314-5309563/