Zahn­zusatz­versicherung im Vergleich

So testet die Stiftung Warentest

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Zahn­zusatz­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 276 Tarife Zahn­zusatz­versicherung

Im Test

Die Stiftung Warentest vergleicht regel­mäßig die Zahn­zusatz­versicherungen aller Versicherer auf dem deutschen Markt, deren Angebote Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen offen­stehen. Neue Angebote werden laufend neu in den Test aufgenommen.

Alle Tarife im Test bieten Kosten­erstattung für Zahn­ersatz und enthalten ausschließ­lich Zahn­leistungen. Kunden können sie einzeln ohne weitere Vertrags­bausteine abschließen.

  • Im Test berück­sichtigt haben wir aktuell mehr als 260 Tarife, davon
  • etwa zwei Drittel nach Art der Schaden­versicherung kalkulierte Tarife, bei denen die Beiträge mit zunehmendem Alter des Versicherten in der Regel steigen,
  • etwa ein Drittel Tarife ohne alters­bedingte Beitrags­anpassung, davon einzelne nach Art der Schaden­versicherung und die Mehr­zahl nach Art der Lebens­versicherung kalkuliert. Der Beitrag richtet sich hier in der Regel nach dem Eintritts­alter des Kunden.

Unter­suchungen

Die Tarif­leistungen werden jeweils separat für die drei möglichen Bonus­stufen des Versicherten ermittelt und dann zu einem gewichteten Durch­schnitt zusammengefasst. Die Bonus­stufen beein­flussen den Anteil der gesetzlichen Krankenkasse und hängen davon ab, wie regel­mäßig Versicherte in der Vergangenheit beim Zahn­arzt waren.

Für vier Versorgungs­varianten bewerten wir den Anteil der Zahn­arzt­rechnung, der jeweils im Durch­schnitt zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ersetzt wird. Hierfür haben wir Modell­annahmen getroffen. Bei der Bewertung der Zahn­ersatz­leistungen werden die für die Höhe der jeweiligen Leistung maßgeblichen Versicherungs­bedingungen in ihrem Zusammen­wirken berück­sichtigt.

Regel­versorgung (10 %)

Der Rechnungs­betrag der Regel­versorgung entspricht genau dem für die Regel­versorgung fest­gelegten Fest­zuschuss von 100 Prozent. Für die Bewertung berück­sichtigen wir folgende Rege­lungen in den Versicherungs­bedingungen:

  • den Erstattungs­prozent­satz und den Basisbetrag (in Abhängig­keit von der Bonus­stufe),
  • die Höhe der Anrechnung, wenn die Kassen­leistung ange­rechnet wird (je nach Tarif rechnen Versicherer die tatsäch­liche Leistung, die Leistung ohne Kassenbonus oder die Leistung mit maximalem Kassenbonus an),
  • die Ober­grenze für die Gesamt­leistung von Tarif- und Kassen­leistung, wenn die Kassen­leistung nicht auf die Tarif­leistung ange­rechnet wird (zum Beispiel 100, 90, 80 Prozent des erstattungs­fähigen Rechnungs­betrags).

Privatversorgung ohne Inlays und Implantate (40 %)

Der Rechnungs­betrag der Versorgung mit privatzahn­ärzt­lichen Gebühren­anteilen ist doppelt so hoch wie der Rechnungs­betrag der Regel­versorgung. Er verteilt sich je zur Hälfte auf Zahn­arzt­honorar und Material- und Labor­kosten; 30 Prozent des Zahn­arzt­honorars sind mit dem 3,5-fachen Satz der für Privat­abrechnung gültigen Gebühren­ordnung für Zahn­ärzte (GOZ) berechnet, der Rest mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz.

Für die Bewertung berück­sichtigen wir folgende Rege­lungen in den Versicherungs­bedingungen:

  • alle für die Regel­leistung genannten Kriterien,
  • zusätzlich die Erstattung von Zahn­arzt­honoraren mindestens bis zum 3,5-fachen GOZ-Gebühren­satz.

Inlay­versorgung (20 %)

Der Rechnungs­betrag der Inlay­versorgung beträgt 699 Euro. Er verteilt sich zu gleichen Teilen auf das Zahn­arzt­honorar und die Material- und Labor­kosten; 90 Prozent des Zahn­arzt­honorars sind mit dem 3,5-fachen GOZ-Satz berechnet, der Rest mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz.

In unserem Modell fordern wir außerdem: Alle fünf Jahre sollten mindestens drei Inlays im Kalender­jahr erstattet werden, in den übrigen Jahren genügt ein Inlay im Jahr.

Für die Bewertung berück­sichtigen wir folgende Rege­lungen in den Versicherungs­bedingungen:

  • alle für die Regel­versorgung genannten Kriterien,
  • die Erstattung von Zahn­arzt­honoraren mindestens bis zum 3,5-fachen GOZ-Gebühren­satz,
  • Höchst­erstattungs­beträge pro Inlay und Höchst­erstattungs­beträge für alle Inlays im Kalender­jahr.

Implantat­versorgung (20 %)

Der Rechnungs­betrag der Implantat­versorgung beträgt insgesamt 4 310 Euro. Er setzt sich so zusammen:

  • 1 390 Euro für einen Knochen­aufbau (ausschließ­lich Zahn­arzt­honorar),
  • 905 Euro für implantologische Leistungen,
  • 937 Euro für Material­kosten und
  • 1 078 Euro für den Zahn­ersatz auf dem Implantat, die sogenannte Supra­konstruktion (davon sind wiederum die Hälfte Material- und Labor­kosten).
  • Das Zahn­arzt­honorar wurde jeweils zu 50 Prozent mit dem 3,5-fachen GOZ-Gebühren­satz berechnet, der Rest mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz.

In unserem Modell fordern wir außerdem: Alle fünf Jahre sollen mindestens zwei Implantate im Kalender­jahr erstattet werden, in den übrigen Jahren genügt ein Implantat im Jahr. Insgesamt sollen über die gesamte Vertrags­lauf­zeit nicht weniger als zehn Implantate erstattet werden.

Für die Bewertung berück­sichtigen wir folgende Rege­lungen in den Versicherungs­bedingungen:

  • alle für die Regel­versorgung genannten Kriterien,
  • die Erstattung von Zahn­arzt­honoraren mindestens bis zum 3,5-fachen GOZ-Gebühren­satz,
  • Kosten­erstattung für Knochen­aufbau,
  • Höchst­erstattungs- und Höchst­rechnungs­beträge für das einzelne Implantat (mit und ohne Supra­konstruktion),
  • Höchst­erstattungs- und Höchst­rechnungs­beträge für alle Implantate im Kalender­jahr,
  • Höchst­erstattungs­beträge für alle Implantate über die gesamte Vertrags­lauf­zeit,
  • Begrenzung der Anzahl der Implantate für die gesamte Vertrags­lauf­zeit auf weniger als zehn.

Zahn­zusatz­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 276 Tarife Zahn­zusatz­versicherung

Jähr­liche Summen­begrenzungen (10 %)

Für die Bewertung berück­sichtigen wir folgende Rege­lungen in den Versicherungs­bedingungen:

  • die Höhe der dauer­haften Begrenzung der Erstattungs­summen für das Kalender­jahr bis zur Höhe von 20 000 Euro,
  • die Höhe der Begrenzung der Erstattungs­summen in den ersten sechs Vertrags­jahren bis zur Höhe von 1 000 Euro im Jahr,
  • ob diese Begrenzungen der Erstattungs­summen bei unfall­bedingten Zahn­ersatz­kosten entfallen oder nicht.

Warte­zeit

Wer einen neuen Vertrag abschließt, muss oft warten, bis der Versicherer erst­mals für Zahn­ersatz leistet. Wir geben die Warte­zeit in Monaten an. Für einige Leistungen gelten kürzere Warte­zeiten oder sie entfallen komplett, zum Beispiel für Prophylaxe.

Monats­beitrag

Für alle Tarife wird der gerundete Monats­beitrag für verschiedene Alter ausgewiesen.

Leistungs­beispiele

Die beispielhaften Erstattungen waren nicht maßgeblich für die Bewertung.

Weitere Leistungen (nicht bewertet)

Etliche Tarife enthalten weitere Leistungen, die nichts mit Zahn­ersatz zu tun haben. Diese Leistungen bewerten wir nicht.

Ein jain der Tabelle bedeutet, dass sich der Versicherer in irgend­einer Form an den Kosten beteiligt. Bei professioneller Zahn­reinigung bedeutet

ja = Leistungen mindestens einmal im Jahr und mindestens 70 Euro.

eingeschränkt = weniger als 70 Euro im Jahr.

Abwertungen

Abwertungen führen dazu, dass sich Mängel der Tarife verstärkt auf das Finanztest-Qualitäts­urteil auswirken. In der Über­sicht aller Tarife (test.de/pdf-zahn­zusatz) sind diese mit einem *) gekenn­zeichnet. Folgende Abwertungen setzen wir ein:

  • Leistet ein Tarif bei einer der bewerteten Zahn­leistungen nur mangelhaft, kann das Qualitäts­urteil nicht besser sein als befriedigend.
  • Leistet ein Tarif für alle Zahn­ersatz­versorgungen eines Jahres weniger als 2 000 Euro und entfällt diese Begrenzung auch für unfall­bedingte Kosten nicht, kann das Qualitäts­urteil nicht besser sein als ausreichend.
  • Sofern ein Tarif eine Warte­zeit aufweist, wird das Qualitäts­urteil um 0,1 Noten­punkte abge­wertet.

Zahn­zusatz­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 276 Tarife Zahn­zusatz­versicherung

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 01.02.2023 um 17:02 Uhr
Annahme-Politik für Zahnzusatzvers.

@Tom-Krause: Welche Versicherungen Antragsteller mit Aufbissschienen ablehnen, erfassen wir nicht. Die Anbieter fragen in den Anträgen in der Regel nur nach fehlenden Zähnen. Natürlich kann man eine aktuell laufende Behandlung mit Knirscherschienen auch als laufende Behandlung sehen. Dann würde aus unserer Sicht aber nicht der gesamte Antrag angelehnt werden, sondern nur die konkrete Behandlung wäre vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wir können hier nur spekulieren. Möglicher Weise ist der Versicherung hier einfach das Kostenrisiko zu hoch. Bei manchen Patienten wird der Bruxismus ja erst festgestellt, wenn schon Zähne „durchgeknirscht“ sind, anders als in Ihrem Fall.

Tom-Krause am 25.01.2023 um 11:02 Uhr
Annahme-Politik für Zahnzusatzvers.

Hoch informativ finde ich subjektiv die User-Kommentare bzgl. Zahlungsmoral von Vers. für ihre Leistungsversprechen. Aufgrund guter Erfahrungen bei der Allianz wollte ich dort den AR100 Zahnzusatztarif abschließen. Aufgrund extrem strikter Annahmepolitik der Allianz-Vers. war das Ausschlußkriterium meine "Knirscherschiene" welche ich seit 20 Jahren nachts benutze um Zähne und Kiefer zu schonen. Dazu schützt die Schiene vor Schiefstellung der vorderen Schneidezähne. Was nützt ein sehr gutes Testergebnis, wenn die Allianz Vers. den Kunden ablehnt wegen Sorgsamkeit des Kunden. Da hilft selbst ein 20 Jahre TOP geführtes Zahn-Bonusheft und bestes Gebiß nichts! Mit Knirscherschiene keine lehnt die Allianz ab - welcher Grund mag dahinter stecken??

Anistou am 19.12.2022 um 15:32 Uhr
HUK Coburg

Früher war ich mit der HUK Coburg zufrieden. Doch leider werden jetzt sogar nach zusagen die Zuzahlung abgelehnt. Wenn die Zuzahlung abgelehnt werden, dann braucht man auch keine Zusatzversicherung. Dann spart man wenigstens die Versicherungsbeiträge, da man die Rechnung ja so und so bezahlen muss.

Profilbild Stiftung_Warentest am 08.12.2022 um 14:42 Uhr
Preise Europa E-ZP

@Anna: Wir haben im Test den Beitrag 32 € (gerundet) für die Altersgruppe ab 53 Jahre angegeben. 13 Euro zahlen die jüngeren, das ist die Altersgruppe ab 33 Jahre.
In der Vergleichsansicht zum Tarif finden Sie diese Infos.

Anna_A am 08.12.2022 um 12:07 Uhr
Falsche Tarife!?

Tarif von Europa E-ZP bei Stiftung Warentest: 12,85€
Tarif E-ZP online bei Europa direkt: 31,85€
Da stimmt doch etwas gravierend nicht!