Weitere Leistungen

Mit Zahntarifen lassen sich oft neben Zahnersatz weitere Leistungen versichern. Wir zeigen sie in der Tabelle, bewerten sie aber nicht. Ein Blick auf die Zusatzleistungen kann helfen, um sich zwischen mehreren gleich guten Tarifen zu entscheiden. Ein in der Tabelle Testergebnisse sagt nicht, in welcher Höhe sich der Versicherer an den Kosten beteiligt. Wer Wert auf eine Zusatzleistung legt, sollte diese Details vor Vertragsschluss klären.
Vieles ist Kassenleistung
Zahnbehandlungen wie Füllungen oder Wurzelbehandlungen bezahlt in der Regel die Krankenkasse. Private Kosten fallen dafür nur an,
- wenn die Kasse die Kosten nicht übernimmt, zum Beispiel für Kunststofffüllungen in Seitenzähnen,
- oder für Verfahren, die den gesetzlichen Standard übersteigen, wie etwa Laser gegen Parodontitis.
Kunststofffüllungen. In rund 60 Prozent der Tarife beteiligen sich die privaten Versicherer an den Kosten für zahnfarbene Füllungen aus Kunststoff. Die gesetzliche Kasse zahlt im Seitenzahnbereich nur einen Zuschuss in Höhe der günstigeren Amalgamfüllung. Die Mehrkosten für einen größeren Zahn können bis rund 150 Euro betragen.
Wurzelkanalbehandlung. Die Kasse zahlt eine Wurzelbehandlung nur, wenn der Zahn „erhaltungswürdig“ ist. Andernfalls bleiben die Kosten für einen Rettungsversuch am Patienten hängen. Bei der Behandlung wird in einem geschädigten Zahn das entzündete Gewebe bis in die Wurzelspitze entfernt und der Kanal mit einer Füllung verschlossen. Die Behandlung kostet zwischen 200 und 1 000 Euro.
Parodontalbehandlung. Eine Parodontalbehandlung soll Entzündungen im Zahnbett eindämmen und ist ab einem bestimmten Grad der Erkrankung Kassenleistung. Zur Behandlung zählen oft mehrere professionelle Zahnreinigungen, diagnostische Leistungen wie Bakterienbestimmung oder Laserbehandlung, die die Kasse nicht bezahlt. Sind die Zahnfleischtaschen weniger als 3,5 Millimeter tief, ist die ganze Behandlung für etliche Hundert Euro privat zu zahlen.
Selber zahlen müssen Patienten auch die langfristige Nachsorge nach einer Parodontitisbehandlung, auch „Unterstützende Parodontitistherapie“ genannt. Der Zahnarzt entfernt dabei regelmäßig bakterielle Zahnbeläge, misst die Tiefe der Zahnfleischtaschen und reinigt diese, wenn nötig. Wer mit einer solchen Erkrankung zu tun hat, für den kann sich eine Zusatzpolice lohnen, die diese Kosten trägt.
Funktionsanalytik. Aufbiss-Schienen, die nächtliches Zähneknirschen verhindern sollen, zahlt die Krankenkasse. Nicht zur gesetzlichen Leistung gehören spezielle Messverfahren, mit deren Hilfe die Stellung des Ober- und Unterkiefers und die Kaubewegungen erfasst und in das Modell für die Schiene eingearbeitet werden. Sie können einige Hundert Euro kosten. Nicht alle Zusatztarife enthalten sowohl diese funktionsanalytischen Verfahren als auch die Schienen.
Akupunktur, Hypnose, Narkose. Zur Entspannung und Schmerzlinderung bieten einige Zahnärzte Akupunktur oder Hypnose an. Beides ist keine Kassenleistung – eine Akupunktur kostet zwischen 26 und 40 Euro, für eine Hypnose zahlen Patienten 100 bis 150 Euro. Eine Vollnarkose beim Zahnarzt zahlt die Kasse nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei sehr großen Eingriffen. In anderen Fällen müssen Patienten sie selbst bezahlen. Je nach Dauer kostet das mehrere Hundert Euro. Die Tarife mit bezuschussen mindestens eine der drei Leistungen.
Professionelle Zahnreinigung. Eine Zahnreinigung kostet etwa 80 bis 150 Euro, je nachdem, was genau gemacht wird und welchen Gebührensatz der Zahnarzt berechnet. Wer ein Mal im Jahr zur Zahnreinigung geht, braucht dafür keine Versicherung – zumal auch viele Krankenkassen diese bezuschussen. Welche das sind, steht in unserem regelmäßig aktualisiertem Krankenkassenvergleich. Jeder zweite Erwachsene hat jedoch mit Zahnfleischerkrankungen zu tun. Dann können mehrere Reinigungen notwendig sein.
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