So haben wir getestet
Im Test
Finanztest hat die Zahnzusatzversicherungen aller Versicherer auf dem deutschen Markt untersucht, deren Angebote grundsätzlich allen gesetzlich Krankenversicherten offenstehen. Angebote, die nur für Versicherte bestimmter gesetzlicher Kassen gelten, sind deshalb nicht dabei.
Alle Tarife im Test bieten eine Kostenerstattung für Zahnersatz und enthalten ausschließlich Zahnleistungen. Kunden können sie einzeln ohne weitere Leistungsbausteine abschließen.
Die beschriebene Bewertung wird auch laufend im Rechner Zahnzusatzversicherung angewandt.
Untersuchungen
Die Tarifleistungen wurden jeweils separat für die drei möglichen Bonusstufen des Versicherten bei seiner Krankenkasse ermittelt und anschließend zu einem gewichteten Durchschnitt zusammengefasst.
Bewertet wurde der Anteil der Zahnarztrechnung für vier Versorgungsvarianten, der jeweils im Durchschnitt zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ersetzt wird. Bei der Bewertung wurden für verschiedene Modelle die für die Höhe der jeweiligen Leistung maßgeblichen Versicherungsbedingungen in ihrem Zusammenwirken berücksichtigt.
Die Versorgungsvarianten gehen gewichtet mit den unten angegebenen Prozentsätzen in das Finanztest-Qualitätsurteil ein.
Bei Baustein-Tarifen, die nicht alle Leistungsbereiche abdecken, bei denen aber ein entsprechender Baustein zusätzlich abgeschlossen werden kann, wurde keine Bewertung der fehlenden Zahnersatzleistung (z.B. Inlayversorgung) vorgenommen und demzufolge kein Finanztest-Qualitätsurteil vergeben.
Versorgungsvariante 1: Regelversorgung (10 %):
Der Rechnungsbetrag entspricht genau dem für die Kassen-Regelversorgung festgelegten Betrag. Für die Bewertung haben wir folgende Regelungen in den Versicherungsbedingungen berücksichtigt:
- den Erstattungsprozentsatz und den Basisbetrag (in Abhängigkeit von der Bonusstufe),
- die Höhe der Anrechnung, wenn die Kassenleistung angerechnet wird (je nach Tarif rechnen Versicherer die tatsächliche Leistung, die Leistung ohne Kassenbonus oder die Leistung mit maximalem Kassenbonus an),
- die Obergrenze für die Gesamtleistung von Tarif- und Kassenleistung, wenn die Kassenleistung nicht auf die Tarifleistung angerechnet wird (zum Beispiel 100, 90, 80 Prozent des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags).
Versorgungsvariante 2: Privatversorgung ohne Inlays und Implantate (40 %):
Der Rechnungsbetrag der Versorgung mit privatzahnärztlichen Gebührenanteilen ist doppelt so hoch wie der Rechnungsbetrag der Regelversorgung. Er verteilt sich je zur Hälfte auf Zahnarzthonorar und Material- und Laborkosten; 30 Prozent des Zahnarzthonorars sind mit dem 3,5-fachen Satz der für Privatabrechnung gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet, der Rest mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz.
Für die Bewertung haben wir folgende Regelungen in den Versicherungsbedingungen berücksichtigt:
- alle für die Regelversorgung genannten Kriterien,
- zusätzlich die Erstattung von Zahnarzthonoraren mindestens bis zum 3,5-fachen GOZ-Gebührensatz.
Versorgungsvariante 3: Inlays (20 %):
Der Rechnungsbetrag der Inlayversorgung beträgt 660 Euro. Er verteilt sich zu gleichen Teilen auf das Zahnarzthonorar und die Material- und Laborkosten; 90 Prozent des Zahnarzthonorars sind mit dem 3,5-fachen GOZ-Satz berechnet, der Rest mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz.
In unserem Modell fordern wir außerdem: Alle fünf Jahre sollten mindestens drei Inlays im Kalenderjahr erstattet werden, in den übrigen Jahren genügt ein Inlay im Jahr.
Für die Bewertung haben wir folgende Regelungen in den Versicherungsbedingungen berücksichtigt:
- alle für die Regelversorgung genannten Kriterien,
- die Erstattung von Zahnarzthonoraren mindestens bis zum 3,5-fachen GOZ-Gebührensatz,
- Höchsterstattungsbeträge pro Inlay und Höchsterstattungsbeträge für alle Inlays im Kalenderjahr.
Versorgungsvariante 4: Implantatversorgung (20 %):
Der Rechnungsbetrag der Implantatversorgung beträgt insgesamt 4 070 Euro. Er setzt sich so zusammen:
- 1 312 Euro für einen Knochenaufbau (ausschließlich Zahnarzthonorar),
- 854 Euro für implantologische Leistungen,
- 886 Euro für Materialkosten und
- 1 018 Euro für den Zahnersatz auf dem Implantat, die sogenannte Suprakonstruktion (davon sind wiederum die Hälfte Material- und Laborkosten).
Das Zahnarzthonorar wurde jeweils zu 50 Prozent mit dem 3,5-fachen GOZ-Gebührensatz berechnet, der Rest mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz.
In unserem Modell fordern wir außerdem: Alle fünf Jahre sollen mindestens zwei Implantate im Kalenderjahr erstattet werden, in den übrigen Jahren genügt ein Implantat im Jahr. Insgesamt sollen über die gesamte Vertragslaufzeit nicht weniger als zehn Implantate erstattet werden.
Für die Bewertung haben wir die folgenden Regelungen in den Versicherungsbedingungen berücksichtigt:
- alle für die Regelversorgung genannten Kriterien,
- die Erstattung von Zahnarzthonoraren mindestens bis zum 3,5-fachen GOZ-Gebührensatz,
- Kostenerstattung für Knochenaufbau,
- Höchsterstattungs- und Höchstrechnungsbeträge für das einzelne Implantat (mit und ohne Suprakonstruktion),
- Höchsterstattungs- und Höchstrechnungsbeträge für alle Implantate im Kalenderjahr,
- Höchsterstattungsbeträge für alle Implantate über die gesamte Vertragslaufzeit,
- Begrenzung der Anzahl der Implantate für die gesamte Vertragslaufzeit auf weniger als zehn.
Jährliche Obergrenzen (10 %):
Für die Bewertung haben wir die folgenden Regelungen in den Versicherungsbedingungen berücksichtigt:
- die Höhe der dauerhaften Erstattungssummenbegrenzungen für das Kalenderjahr bis zur Höhe von 20 000 Euro,
- die Höhe der Erstattungssummenbegrenzungen in den ersten sechs Vertragsjahren bis zur Höhe von 1 000 Euro im Jahr,
- ob diese Begrenzungen bei unfallbedingten Kosten entfallen oder nicht.
Die Bewertung der jährlichen Obergrenzen wird nicht dargestellt.
Abwertungen
Abwertungen führen dazu, dass sich Mängel der Tarife verstärkt auf das Finanztest-Qualitätsurteil auswirken. Folgende Abwertungen haben wir eingesetzt:
- Lautete die Note für die jährliche Obergrenze für alle Tarifleistungen mangelhaft, konnte das Finanztest-Qualitätsurteil nicht besser sein als ausreichend (3,6).
Urteil nach Ihren Vorgaben
Für die Berechnung des Urteils nach Ihren Vorgaben können Sie einzelne Leistungsbereiche abwählen. Da die Bewertung der (nicht dargestellten) jährlichen Erstattungsobergrenzen immer mit 10 Prozent in die Berechnung der Note eingeht, verteilen sich die verbleibenden 90 Prozent auf die verbleibenden Leistungsbereiche, wobei ihre Gewichtung zueinander unverändert bleibt.
Monatsbeitrag
Die Ergebnistabelle zeigt den aktuellen, für ihr Geburtsdatum maßgeblichen Beitrag. Im Tarifvergleich wird zusätzlich der maximale Beitrag bis zum Alter 73 Jahre dargestellt (bei Tarifen mit altersabhängiger Beitragsanpassung). Zukünftige Beitragssteigerungen aufgrund von kostenbedingten Anpassungen sind in beiden Tarifarten (mit und ohne altersabhängiger Beitragsanpassung) möglich.
Reihenfolge der dargestellten Tarife
Die anfängliche Reihenfolge der Tarife richtet sich nach dem „Urteil nach Ihren Vorgaben“ und bei gleichem Urteil für Ihre Auswahl nach der Höhe des Beitrags.
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