Vor einer teuren Zahnsanierung müssen nicht nur gesetzlich Krankenversicherte bei ihrer Kasse den Heil- und Kostenplan des Zahnarztes einreichen. Auch viele private Zusatzversicherungen verlangen das ab einer gewissen Kostenhöhe. Ein Patient, der das vergaß, bleibt nun auf einem großen Teil der Kosten von rund 17 000 Euro sitzen. Ohne vorher eingereichten Kostenplan erstattet die Versicherung laut ihren Vertragsbedingungen nur höchstens 8 200 Euro. Diese Klausel ist nicht zu beanstanden, urteilte das Landgericht Köln. Die Klausel sei weder überraschend noch unklar und benachteilige den Kunden auch nicht unangemessen (Az. 23 O 197/13).
Tipp: Die Stiftung Warentest hat aktuell 189 Zahnzusatzversicherungs-Policen getestet. 55 davon bekamen ein Sehr gut. Test Zahnzusatzversicherungen.
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@Luigi65: Wir vergleichen die Versicherungsbedingungen. Die Details dazu finden Sie im Test der Zahnzusatzversicherungen unter „So haben wir getestet“. www.test.de/zahnversicherung.
Wir haben den Service der Versicherer, was die Abwicklung der Anträge auf Kostenerstattung betrifft, nicht untersucht. Deswegen können wir hierzu keine Stellung beziehen. Wir empfehlen Ihnen, sich hiermit an die Verbraucherzentrale zu wenden. (TK)
Nachdem vor einiger Zeit in Stiftung Warentest die Zahnzusatzversicherung bei CSS sehr gut getestet wurde, haben wir sie damals abgeschlossen. Bis jetzt hatten wir sie nicht gebraucht. Doch als wir jetzt den Heil- und Kostenplan für eine kleinere Sache einreichten, haben wir nach immerhin 40 Tagen und 3 Telefonaten noch immer keine schriftliche Nachricht. Dabei steht schon der 2. Zahnarzttermin an.
Werden bei den Testberichten die Kundenfreundlichkeit nicht mit einbezogen?
Hätten wir das gewusst, wäew diese Versicherung nicht in Frage gekommen. Was kann man jetzt tun?