Zahn­zusatz­versicherung Bei Preis­erhöhung nicht gleich kündigen

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Zahn­zusatz­versicherung - Bei Preis­erhöhung nicht gleich kündigen

Immer wieder berichten Leser von Beitrags­steigerungen ihrer Zahn­zusatz­versicherung. Oft sind es 30 Prozent und mehr. Einige Kunden sind darüber so verärgert, dass sie ihren Vertrag kündigen. Doch das sollte niemand vorschnell tun. test.de gibt Tipps.

Mögliche Probleme nach dem Wechsel

Wenn sich der Beitrag der Zahn­zusatz­versicherung erhöht, haben Kunden ein Sonderkündigungs­recht: Inner­halb eines Monats nach Erhalt der Beitrags­erhöhung können sie außer­ordentlich kündigen. Das sollte aber niemand vorschnell tun. Schon gar nicht, wenn in naher Zukunft beim Zahn­arzt eine Behand­lung ansteht oder jemand in den nächsten Jahren Zahn­ersatz braucht. Denn für geplante oder bereits laufende Behand­lungen zahlt ein neuer Versicherer nicht. Wer zu einem anderen Anbieter wechselt, muss zudem wieder mit einer Warte­zeit von acht Monaten rechnen, bevor der Versicherer Leistungen über­nimmt. In der Regel ist auch die Höhe der Kosten­über­nahme in den ersten Jahren begrenzt. Was Versicherte auch bedenken müssen: Ein neuer Versicherer kann sie ablehnen.
Tipp: Manchmal bietet die eigene Gesell­schaft einen anderen Tarif an, der güns­tiger ist. Dann entfällt unter Umständen auch die Warte­zeit. Fragen Sie beim Versicherer nach. Prüfen Sie aber, ob Ihnen die – möglicher­weise – geringeren Leistungen ausreichen.

Hilf­reicher Test Zahn­zusatz­versicherungen

Wer aufgrund einer Beitrags­erhöhung zu einem neuen Anbieter wechseln möchte oder generell auf der Suche nach einer guten Zahn­zusatz­versicherung ist, kann sich auch weiterhin am Test von Finanztest orientieren. Denn die Preis­entwick­lung hat keinen Einfluss auf die Bewertung der Tarife. Einzig die Zahn­ersatz­leistungen sind ausschlag­gebend für die Bewertung von insgesamt 75 Tarifen nach Art der Lebens­versicherung und 72 Zahn­zusatz­tarifen, die nach Art der Schaden­versicherung kalkuliert sind.
Tipp: Wollen Sie wechseln oder suchen Sie eine Zahn­zusatz­versicherung, orientieren Sie sich an den sehr guten güns­tigen Tarifen aus dem Test Zahnzusatzversicherungen. Fragen Sie bei der Gesell­schaft nach, ob sich am Preis mitt­lerweile etwas geändert hat. Weitere Infos finden Sie zudem auf der Themenseite Zahnzusatzversicherung von test.de.

Zwei unterschiedliche Tarif­varianten

Nicht schön für Kunden: Die privaten Kranken­versicherer können ihre Beiträge in laufenden Verträgen erhöhen, wenn ihre Ausgaben dauer­haft höher sind als ursprüng­lich kalkuliert. Zudem gibt es bei Tarifen, die nach Art der Schaden­versicherung kalkuliert sind, plan­mäßige Beitrags­steigerungen mit zunehmendem Alter des Kunden. Die Versicherer dürfen hier auch inner­halb der ersten drei Jahre den Vertrag kündigen – zum Beispiel wenn in dieser Zeit bereits besonders hohe Kosten entstanden sind – und sie können die Leistungen nach­träglich reduzieren oder verändern. Das ist bei Tarifen nach Art der Lebens­versicherung anders: Hier gibt es keine alters­abhängigen Beitrags­steigerungen. Ebenso darf der Versicherer den Vertrag nicht kündigen.
Tipp: Der Test Zahnzusatzversicherungen informiert ausführ­lich zu den beiden Tarif­varianten. Auch die Tabellen mit den bewerteten Tarifen sind nach den Angebots­varianten unterteilt.

Die Krankenkasse fragen

Mitt­lerweile bieten auch viele Krankenkassen neue Extras für ihre Versicherten, mit denen sie Geld beim Zahn­arzt sparen können. So gibt es bei einigen gesetzlichen Kassen für die professionelle Zahn­reinigung zwischen 15 und 120 Euro im Jahr dazu. Versicherte müssen dafür auch nicht mehr einen speziellen Zahn­arzt – zum Beispiel aus dem Verbund dent.net – aufsuchen, sondern können direkt zu ihrem Wunsch­zahn­arzt gehen. Andere Kassen beteiligen sich auch über das gesetzlich fest­gelegte Maß an Zahnfül­lungen. Nach­fragen lohnt also auch hier.
Tipp: Der Produktfinder Gesetzliche Krankenkassen zeigt, ob Ihre Kasse sich an Zahn­ersatz­leistungen oder den Kosten einer professionellen Zahn­reinigung beteiligt. Sie können aber auch nach Kassen suchen, die in diesem Bereich besonders viel bieten. Der Abruf kostet drei Euro. Achten sie vor einem Wechsel darauf, dass die neue Kasse auch in anderen Bereichen möglichst viel von Ihren Wunsch­leistungen anbietet. Hier finden Sie in den Texten des Produktfinders Gesetzliche Krankenkassen zahlreiche kostenlose Tipps und Informationen.

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LarsKrüger am 22.05.2013 um 10:33 Uhr
Falschberatung bei Zahnzusatzuversicherungen ist..

leider oft die gängige Praxis, wie die Mitarbeiter unseres VDD Kundenservicecenters oftmals feststellen müssen. Aufklärung ist hier notwendig und dringend zu leisten. Der Unterschied zwischen Zahnzusatzversicherungen die nach Art der Schadenversicherung kalkuliert sind und denen, die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sind, ist den meisten Vorsorgeinteressierten nicht bewusst. Ich stimme Ihnne voll zu, dass ein späterer Wechsel gut überlegt sein sollte, da etwaige Behandlungen oder ein mittlerweile eingetretene Verschlechterung der Mund- bzw. Zahngesundheit zu einer Ablehnung der neu auserwählten Versicherungsgesellschaft führen könnte. Selbst wenn dies nicht der Fall ist, gibt es ja auch noch die bereits von Ihnen kurz angesprochene Zahnstaffel, welche die Erstattungshöhe in den ersten Jahren determiniert und eine etwaige Wartezeit (von bis zu 8 Monaten). Ein ausführlicher Zahnzusatzversicherung Vergleich sollte in jedem Fall stets die Entscheidunggrundlage bilden.