
Immer wieder berichten Leser von Beitragssteigerungen ihrer Zahnzusatzversicherung. Oft sind es 30 Prozent und mehr. Einige Kunden sind darüber so verärgert, dass sie ihren Vertrag kündigen. Doch das sollte niemand vorschnell tun. test.de gibt Tipps.
Mögliche Probleme nach dem Wechsel
Wenn sich der Beitrag der Zahnzusatzversicherung erhöht, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht: Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beitragserhöhung können sie außerordentlich kündigen. Das sollte aber niemand vorschnell tun. Schon gar nicht, wenn in naher Zukunft beim Zahnarzt eine Behandlung ansteht oder jemand in den nächsten Jahren Zahnersatz braucht. Denn für geplante oder bereits laufende Behandlungen zahlt ein neuer Versicherer nicht. Wer zu einem anderen Anbieter wechselt, muss zudem wieder mit einer Wartezeit von acht Monaten rechnen, bevor der Versicherer Leistungen übernimmt. In der Regel ist auch die Höhe der Kostenübernahme in den ersten Jahren begrenzt. Was Versicherte auch bedenken müssen: Ein neuer Versicherer kann sie ablehnen.
Tipp: Manchmal bietet die eigene Gesellschaft einen anderen Tarif an, der günstiger ist. Dann entfällt unter Umständen auch die Wartezeit. Fragen Sie beim Versicherer nach. Prüfen Sie aber, ob Ihnen die – möglicherweise – geringeren Leistungen ausreichen.
Hilfreicher Test Zahnzusatzversicherungen
Wer aufgrund einer Beitragserhöhung zu einem neuen Anbieter wechseln möchte oder generell auf der Suche nach einer guten Zahnzusatzversicherung ist, kann sich auch weiterhin am Test von Finanztest orientieren. Denn die Preisentwicklung hat keinen Einfluss auf die Bewertung der Tarife. Einzig die Zahnersatzleistungen sind ausschlaggebend für die Bewertung von insgesamt 75 Tarifen nach Art der Lebensversicherung und 72 Zahnzusatztarifen, die nach Art der Schadenversicherung kalkuliert sind.
Tipp: Wollen Sie wechseln oder suchen Sie eine Zahnzusatzversicherung, orientieren Sie sich an den sehr guten günstigen Tarifen aus dem Test Zahnzusatzversicherungen. Fragen Sie bei der Gesellschaft nach, ob sich am Preis mittlerweile etwas geändert hat. Weitere Infos finden Sie zudem auf der Themenseite Zahnzusatzversicherung von test.de.
Zwei unterschiedliche Tarifvarianten
Nicht schön für Kunden: Die privaten Krankenversicherer können ihre Beiträge in laufenden Verträgen erhöhen, wenn ihre Ausgaben dauerhaft höher sind als ursprünglich kalkuliert. Zudem gibt es bei Tarifen, die nach Art der Schadenversicherung kalkuliert sind, planmäßige Beitragssteigerungen mit zunehmendem Alter des Kunden. Die Versicherer dürfen hier auch innerhalb der ersten drei Jahre den Vertrag kündigen – zum Beispiel wenn in dieser Zeit bereits besonders hohe Kosten entstanden sind – und sie können die Leistungen nachträglich reduzieren oder verändern. Das ist bei Tarifen nach Art der Lebensversicherung anders: Hier gibt es keine altersabhängigen Beitragssteigerungen. Ebenso darf der Versicherer den Vertrag nicht kündigen.
Tipp: Der Test Zahnzusatzversicherungen informiert ausführlich zu den beiden Tarifvarianten. Auch die Tabellen mit den bewerteten Tarifen sind nach den Angebotsvarianten unterteilt.
Die Krankenkasse fragen
Mittlerweile bieten auch viele Krankenkassen neue Extras für ihre Versicherten, mit denen sie Geld beim Zahnarzt sparen können. So gibt es bei einigen gesetzlichen Kassen für die professionelle Zahnreinigung zwischen 15 und 120 Euro im Jahr dazu. Versicherte müssen dafür auch nicht mehr einen speziellen Zahnarzt – zum Beispiel aus dem Verbund dent.net – aufsuchen, sondern können direkt zu ihrem Wunschzahnarzt gehen. Andere Kassen beteiligen sich auch über das gesetzlich festgelegte Maß an Zahnfüllungen. Nachfragen lohnt also auch hier.
Tipp: Der Produktfinder Gesetzliche Krankenkassen zeigt, ob Ihre Kasse sich an Zahnersatzleistungen oder den Kosten einer professionellen Zahnreinigung beteiligt. Sie können aber auch nach Kassen suchen, die in diesem Bereich besonders viel bieten. Der Abruf kostet drei Euro. Achten sie vor einem Wechsel darauf, dass die neue Kasse auch in anderen Bereichen möglichst viel von Ihren Wunschleistungen anbietet. Hier finden Sie in den Texten des Produktfinders Gesetzliche Krankenkassen zahlreiche kostenlose Tipps und Informationen.
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leider oft die gängige Praxis, wie die Mitarbeiter unseres VDD Kundenservicecenters oftmals feststellen müssen. Aufklärung ist hier notwendig und dringend zu leisten. Der Unterschied zwischen Zahnzusatzversicherungen die nach Art der Schadenversicherung kalkuliert sind und denen, die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sind, ist den meisten Vorsorgeinteressierten nicht bewusst. Ich stimme Ihnne voll zu, dass ein späterer Wechsel gut überlegt sein sollte, da etwaige Behandlungen oder ein mittlerweile eingetretene Verschlechterung der Mund- bzw. Zahngesundheit zu einer Ablehnung der neu auserwählten Versicherungsgesellschaft führen könnte. Selbst wenn dies nicht der Fall ist, gibt es ja auch noch die bereits von Ihnen kurz angesprochene Zahnstaffel, welche die Erstattungshöhe in den ersten Jahren determiniert und eine etwaige Wartezeit (von bis zu 8 Monaten). Ein ausführlicher Zahnzusatzversicherung Vergleich sollte in jedem Fall stets die Entscheidunggrundlage bilden.