Krankenhaus: Chefarzt und Einbettzimmer
Mit einer stationären Zusatzversicherung sichern sich Kassenpatienten eine First-Class-Versorgung im Krankenhaus.
Eine stationäre Zusatzpolice kann separat abgeschlossen werden. Kassenmitglieder genießen damit den gleichen Standard wie Privatpatienten: Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer, freie Krankenhauswahl. Doch die Preisunterschiede sind enorm: Günstige Verträge gibt es schon zum halben Preis eines teuren – und das bei ähnlichen Leistungen. Mit unserem Computerservice finden Sie gute Angebote.
Zimmer: Zweibetttarife sind etwa 25 Prozent billiger als Einzelzimmertarife.
Honorare: Einige Verträge erstatten maximal das 3,5-Fache der Gebührenordnung. Doch gesuchte Professoren nehmen deutlich mehr. Wir raten daher zu Verträgen ohne Begrenzung.
Krankenhaus: Der Tarif sollte unbedingt die Option „freie Krankenhauswahl“ enthalten. Dann können Sie sich bundesweit eine Klinik aussuchen. Die Tür zu Privatkliniken bleibt Kassenpatienten aber auch mit Police weiterhin verschlossen – außer sie zahlen den Kassenanteil der Rechnung selbst.
Chefarzt: Achten Sie darauf, dass die „Wahlleistung Arzt“ im Tarif festgeschrieben ist. Bei Kassenpatienten wird der Chefarzt nur dann hinzugezogen, wenn sein Können wegen einer besonders schweren oder seltenen Erkrankung unbedingt erforderlich ist.
Kündigung: Der Versicherer darf den Vertrag in den ersten drei Jahren kündigen, zum Beispiel wenn der Kunde hohe Kosten verursacht. Wir raten zu Tarifen, in denen der Versicherer darauf verzichtet.
Ersatz-KHT: Nicht alle Krankenhäuser bieten Einbettzimmer. Einige Tarife sehen eine Erstattung für den Fall vor, dass kein Einbettzimmer vorhanden oder keins mehr frei ist.
Beitrag: Private Versicherer kalkulieren nach Risiko. Je jünger und gesünder ein Antragsteller ist, desto günstiger ist der Beitrag – und umgekehrt.