So testet die Stiftung Warentest
Die Stiftung Warentest bewertet Zahnpasten in folgenden Kategorien: Kariesprophylaxe durch Fluorid, Entfernung von Verfärbungen, Verpackung sowie Deklaration und Werbeaussagen. In früheren Tests haben wir zudem die mikrobiologische Qualität der Pasten geprüft. Da die Ergebnisse in diesem Prüfpunkt nie zu beanstanden waren, haben wir uns dazu entschieden, diese Prüfung mit der Veröffentlichung test 9/2016 zu streichen.
Die Noten in den genannten Disziplinen werden Gruppenurteile genannt. Aus den Gruppenurteilen ergibt sich das test-Qualitätsurteil. Lesen Sie hier, wie die Stiftung Warentest untersucht und bewertet.
Zahnpasten im Test
Die Produkte werden anonym im Handel eingekauft. Weder kostenlose Muster noch Prototypen gelangen in den Test.
Preise
Der Produktfinder zeigt Ladenpreise an. Die Preise ermittelt die Stiftung Warentest. Die jeweilige letzte Aktualisierung des Preises wird für jedes Produkt angezeigt.
Abwertungen
Abwertungen sorgen dafür, dass sich gravierende Mängel auch deutlich auf das test-Qualitätsurteil auswirken. Wichtig sind Abwertungen immer dann, wenn die normale Gewichtung den Mangel nicht deutlich macht. Abwertungen sind in den Tabellen mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Die Stiftung Warentest wendet bei Zahnpasten folgende Abwertungen an:
Kariesprophylaxe durch Fluorid: Ist der Prüfpunkt Kariesprophylaxe durch Fluorid mangelhaft, kann das test-Qualitätsurteil nicht besser sein.
Deklaration und Werbeaussagen: Ist der Prüfpunkt Deklaration und Werbeaussagen ausreichend, wird das test-Qualitätsurteil um eine halbe Note abgewertet. Lautet dieses Urteil mangelhaft, wird das test-Qualitätsurteil um eine ganze Note abgewertet. Seit Veröffentlichung test 9/2016 gilt: Ist der Prüfpunkt Deklaration und Werbeaussagen ausreichend oder mangelhaft, wird das test-Qualitätsurteil um eine ganze Note abgewertet.
Entfernung von Verfärbungen: Nur bei Zahnpasten mit Weißmacher-Auslobung: Ist das Urteil Entfernung von Verfärbungen gut oder schlechter, kann das test-Qualitätsurteil nicht besser sein.
Kariesprophylaxe durch Fluorid 50%
Die Beurteilung erfolgt durch einen Experten aufgrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse nach Auswertung von wissenschaftlicher Literatur und Empfehlungen von Fachgesellschaften. Ist Fluorid in ausreichender Menge in Zahnpasten enthalten, beugt es Karies vor und fördert die Härtung des Zahnschmelzes.
Seit der Veröffentlichung test 10/2020 gibt es ein K.-o.-Kriterium: Hat ein Produkt keinen Fluorid-Zusatz angegeben, prüfen wir dies im Labor nach. Enthält die Paste tatsächlich kein Fluorid, bewerten wir die Kariesprophylaxe mit Mangelhaft und führen keine weiteren Prüfungen durch.
Entfernen von Verfärbungen 30 % (vor Veröffentlichung test 10/2019: 25 %)
Das Entfernen von Verfärbungen wird in Anlehnung an die Methode von Stookey G.K. et al. (In-vitro Removal of Stain with Dentifrices, J. Dent. Res. 61 (1982): 1236–1239) geprüft. Die entsprechende Messgröße heißt PCR (Pellicle Cleaning Ratio) und beschreibt, wie eine Zahnpasta gefärbte Auflagerungen entfernt. Bei diesem Testverfahren werden Schmelzproben von einer Größe von etwa 5 mal 5 Millimetern aus Rinder-Schneidezähnen verwendet. Sie haben eine dem menschlichen Zahn vergleichbare Struktur. Die Proben werden geglättet und poliert, einer Färbelösung ausgesetzt und dann unter genau definierten Bestimmungen geputzt. Die Reinigungswirkung einer Zahnpasta hängt dabei meist mit der Höhe des Abriebs am Dentin zusammen.
Mikrobiologische Qualität 5% (Prüfpunkt ist seit Veröffentlichung test 9/2016 entfallen)
Die Gesamtkeimzahl in den Zahnpasten wird in Anlehnung an Kapitel 2.6.12 der aktuellen, gültigen Fassung des Europäischen Arzneibuchs bestimmt. Da die Ergebnisse in diesem Prüfpunkt in früheren Tests nie einen Grund zur Beanstandung geboten haben, entfällt die Überprüfung der mikrobiologischen Qualität ab test 9/2016.
Verpackung 5%
Die Entleerbarkeit der Tuben wird ermittelt und es wird geprüft, ob eine Originalitätssicherung vorhanden ist.
Deklaration und Werbeaussagen 15% (zuvor seit Veröffentlichung test 9/2016: 20%)
Ein Experte prüft die Deklaration gemäß den Vorschriften der Kosmetikverordnung. Drei Experten prüfen die Lesbarkeit und die Werbeaussagen. Zusätzlich wird geprüft, ob passend zu den Werbeaussagen über die normale zahnpflegende Wirkung der Zahnpasta hinaus spezielle Wirkstoffe in der Liste der Inhaltsstoffe (INCI) gekennzeichnet sind, für die eine unterstützende Wirkung wissenschaftlich belegt ist.
Weitere Untersuchungen
Abrieb am Dentin: Ab der Veröffentlichung test 10/2019 erfolgt die Bestimmung des Abriebs am Dentin (RDA) durch Profilometrie an Dentinproben aus Rinderzähnen; in Anlehnung an die Methode zur Bestimmung der relativen Abrasivität der DIN EN ISO 11609:2017. Die entsprechende Messgröße heißt RDA-PE (Relative Dentin Abrasion-Profilometry Equivalent). Bei diesem Testverfahren werden Dentinproben von Rinderzähnen unter genau definierten Bestimmungen geputzt. Anschließend wird das Dentin berührungslos durch ein optisches 3D Oberflächenmessgerät vermessen. So wird geprüft, wie viel Dentin durch die Zahnpasta abgetragen wird.
Bis zur Veröffentlichung test 10/2019 erfolgte die Bestimmung des Abriebs am Dentin (Zahnbein) in Anlehnung an Hefferren, J.J., A Laboratory Method for Assessment of Dentifrice Abrasivity. J. Dent. Res, 55 (1976): 563–573. Die entsprechende Messgröße heißt RDA (Radioactive Dentin Abrasion).
PH-Wert: Der pH-Wert wird in Anlehnung an DIN EN ISO 11609:2008 beziehungsweise an DGF-Methode bestimmt.
Fluorid: Den Fluoridgehalt bestimmen wir in Anlehnung in Anlehnung an DIN 3 EN ISO 19448:2018, bei matrixbedingten Problemen in Anlehnung an die ASU-Methode K84.06.01–2(EG) 1984–05, den Gehalt an Monofluorphosphaten bestimmen wir mit einer ionenselektiven Elektrode angelehnt an DIN 38 405, Teil 4.
Zink: Ab Veröffentlichung test 9/2016 bestimmen wir den Zinkgehalt in Anlehnung an die ASU-Methode L00.00–19/1–6 per ICP-MS.
Weißauslobung: Ab Veröffentlichung test 1/2019 führen wir eine zusätzliche Untersuchung durch, wenn bei Zahnpasten spezielle „Weißmacher-Effekte“ ausgelobt sind. Um diese zu überprüfen, verwenden wir Proben aus Rinderzähnen, die menschlichen Zähnen vergleichbar sind. Sie werden geglättet, poliert und definiert eingefärbt. Dann putzen wir sie standardisiert mit einer Maschine – unterschiedlich lang, jeweils passend zur Werbeaussage. Davor und danach bestimmen wir die Helligkeit der Proben mit einem Messgerät. Aus der Differenz der Werte berechnen wir den „Weißmacher-Effekt“.
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