Zahnpasta

So testet die Stiftung Warentest

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Die Stiftung Warentest untersucht Zahnpasten auf viele Para­meter. Lesen Sie hier, wie wir testen und bewerten.

Zahnpasta Testergebnisse für 40 Universal-Zahnpasten

Prüf­methodik

Die Stiftung Warentest prüft regel­mäßig Zahnpasten. Die Noten in den Disziplinen werden Gruppen­urteile genannt. Derzeit vergeben wir fünf Gruppen­urteile: Karies­prophylaxe durch Fluorid, Entfernung von Verfärbungen, Titan­dioxid, Verpackung sowie Deklaration und Werbeaussagen. Aus diesen Gruppen­urteilen ergibt sich das test-Qualitäts­urteil.

Wenn erforderlich, passen wir die Prüfungen zum Beispiel an neue Erkennt­nisse an: So bewerten wir Titan­dioxid in Zahnpasten seit der Veröffent­lichung test 7/2022. Seit der Veröffent­lichung test 10/2020 gibt es ein K.-o.-Kriterium: Hat ein Produkt keinen Fluorid-Zusatz angegeben, prüfen wir dies im Labor nach. Enthält die Paste tatsäch­lich kein Fluorid, bewerten wir die Karies­prophylaxe mit Mangelhaft und führen keine weiteren Prüfungen durch.

In früheren Tests hatten wir auch die mikrobiologische Qualität der Pasten geprüft. Da die Ergeb­nisse in diesem Prüf­punkt nie zu bean­standen waren, haben wir uns dazu entschieden, diese Prüfung zu streichen.

Einkauf der Zahnpasten

Die Produkte werden anonym im Handel einge­kauft. Weder kostenlose Muster noch Prototypen gelangen in den Test.

Preise

Der Produktfinder zeigt Laden­preise an. Die Preise ermittelt die Stiftung Warentest mittels Anbieterbefragung. Bei jedem neuen Zahnpasta-Test aktualisieren wir die Preise für alle Produkte.

Abwertungen

Abwertungen sorgen dafür, dass sich gravierende Mängel auch deutlich auf das test-Qualitäts­urteil auswirken. Sind sind mit einem Stern­chen (*) gekenn­zeichnet. Die Stiftung Warentest wendet bei Zahnpasten folgende Abwertungen an:

Karies­prophylaxe durch Fluorid: Ist der Prüf­punkt Karies­prophylaxe durch Fluorid mangelhaft, kann das test-Qualitäts­urteil nicht besser sein.

Titan­dioxid: Lautet das Urteil für Titan­dioxid ausreichend, wird das test-Qualitäts­urteil um eine Note abge­wertet.

Deklaration und Werbeaussagen: Ist der Prüf­punkt Deklaration und Werbeaussagen ausreichend oder mangelhaft, wird das test-Qualitäts­urteil um eine Note abge­wertet.

Entfernung von Verfärbungen: Nur bei Zahnpasten mit Weiß­macher-Auslobung: Ist das Urteil Entfernung von Verfärbungen gut oder schlechter, kann das test-Qualitäts­urteil nicht besser sein.

Karies­prophylaxe durch Fluorid: 50%

Wir bestimmen den Fluorid­gehalt mittels GC-FID in Anlehnung an die amtliche Samm­lung von Unter­suchungs­verfahren nach § 64 LFGB K 84.06.01-2. Zur Absicherung kann der Gehalt an Mono­fluorphosphaten in Anlehnung an Din 38 405, Teil 4, mit einer ionenselektiven Elektrode geprüft werden.

Wenn Fluorid in ausreichender Menge in Zahnpasten enthalten ist, beugt es Karies vor und fördert die Härtung des Zahn­schmelzes. Zwei Experten beur­teilten die ermittelten Werte aufgrund aktueller wissenschaftlicher Erkennt­nisse nach Auswertung von wissenschaftlicher Literatur, Empfehlungen von Fachgesell­schaften und einge­reichten Anbieter­unterlagen.

Enthält eine Paste kein Fluorid, bewerten wir die Karies­prophylaxe mit Mangelhaft und führen keine weiteren Prüfungen durch.

Entfernen von Verfärbungen: 30 %

Das Entfernen von Verfärbungen wird in Anlehnung an die Methode von Stookey G.K. et al. (In-vitro Removal of Stain with Dentifrices, J. Dent. Res. 61 (1982): 1236–1239) geprüft. Die entsprechende Mess­größe heißt PCR (Pellicle Cleaning Ratio) und beschreibt, wie eine Zahnpasta gefärbte Auflagerungen entfernt. Bei diesem Test­verfahren werden Schmelz­proben von einer Größe von etwa 5 mal 5 Milli­metern aus Rinder-Schneidezähnen verwendet. Sie haben eine dem menschlichen Zahn vergleich­bare Struktur. Die Proben werden geglättet und poliert, einer Färbelösung ausgesetzt und dann unter genau definierten Bedingungen geputzt. Die Reinigungs­wirkung einer Zahnpasta hängt dabei teil­weise mit der Höhe des Abriebs am Dentin (Zahn­bein) zusammen.

Zahnpasta Testergebnisse für 40 Universal-Zahnpasten

Titan­dioxid: 0%

Wir bestimmen in allen Zahnpasten, die Titan­dioxid deklarieren, die Gehalte. Die Bestimmung erfolgte nach Schmelz­aufschluss mittels Flammen-AAS.

Verpackung 5%

Wir prüfen, ob sich die Tuben voll­ständig entleeren lassen. Außerdem bewerten wir, ob sie eine Originalitäts­sicherung haben, also gegen unbe­fugtes Öffnen geschützt sind.

Deklaration und Werbeaussagen 15%

Ein Experte prüft die Deklaration gemäß den Vorschriften der EU-Kosmetikverordnung. Drei Experten prüfen die Lesbarkeit und die Werbeaussagen. Zusätzlich wird geprüft, ob passend zu den Werbeaussagen über die normale zahn­pflegende Wirkung der Zahnpasta hinaus spezielle Wirk­stoffe in der Liste der Inhalts­stoffe (INCI) gekenn­zeichnet sind, für die eine unterstützende Wirkung wissenschaftlich belegt ist.

Weitere Unter­suchungen

Abrieb am Dentin: Ab der Veröffent­lichung test 10/2019 erfolgt die Bestimmung des Abriebs am Dentin (RDA) durch Profilometrie an Dentin­proben aus Rinderzähnen; in Anlehnung an die Methode zur Bestimmung der relativen Abrasivität der Din EN ISO 11609:2017. Die entsprechende Mess­größe heißt RDA-PE (Relative Dentin Abrasion-Profilometry Equivalent). Bei diesem Test­verfahren werden Dentin­proben von Rinderzähnen unter genau definierten Bedingungen geputzt. Anschließend wird das Dentin berührungs­los durch ein optisches 3D Oberflächen­mess­gerät vermessen. So wird geprüft, wie viel Dentin durch die Zahnpasta abge­tragen wird.

Bis zur Veröffent­lichung test 10/2019 erfolgte die Bestimmung des Abriebs am Dentin (Zahn­bein) in Anlehnung an Hefferren, J.J., A Laboratory Method for Assess­ment of Dentifrice Abrasivity. J. Dent. Res, 55 (1976): 563-573. Die entsprechende Mess­größe heißt RDA (Radio­active Dentin Abrasion).

PH-Wert: Der pH-Wert wird in Anlehnung an Din EN ISO 11609:2008 beziehungs­weise an DGF-Methode bestimmt.

Zink: Für die Unter­suchung auf Zink wurde ein Mikrowellen­druck­aufschluss nach § 64 LFGB K 84.00-29 durch­geführt. Anschließend wurde mittels ICP-MS nach Din EN ISO 17294-2 die Konzentration an Zink ermittelt.

Weiß­auslobung: Ab Veröffent­lichung test 1/2019 führen wir eine zusätzliche Unter­suchung durch, wenn bei Zahnpasten spezielle „Weiß­macher-Effekte“ ausgelobt sind. Um diese zu über­prüfen, verwenden wir Proben aus Rinderzähnen, die menschlichen Zähnen vergleich­bar sind. Sie werden geglättet, poliert und definiert einge­färbt. Dann putzen wir sie stan­dardisiert mit einer Maschine – unterschiedlich lang, jeweils passend zur Werbeaussage. Davor und danach bestimmen wir die Helligkeit der Proben mit einem Mess­gerät. Aus der Differenz der Werte berechnen wir den „Weiß­macher-Effekt“.

Zahnpasta Testergebnisse für 40 Universal-Zahnpasten

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358 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

ltsalvatore am 26.03.2023 um 13:22 Uhr
schluss nach 10 Jahre Warentest

..und wieder einmal kommt man nicht auf einen Nenner.
Mittlerweile weis ich ja, dass die Waren- und Ökotest nichts miteinander zu tun haben.
Dennoch, es sind zwei Zeitschriften, bei denen Profis spezielle Werkzeuge und Verfahren anwenden um Herauszufinden wie gut oder schlecht ein Produkt ist. Um so mehr ist es verstörend zu sehen, dass jedes mal aufs Neuste ein Produkt, was bei der einen Zeitschrift noch gut bewertet wurde bei der anderen Zeitschrift komplett durchfällt.
Wenn wir also 20 Produkte nehmen von denen 50% bei der einen Zeitschrift und die anderen 50% bei der anderen Zeitschrift durchgefallen sind, was bleibt dann noch übrig an Produkten welche man bedenkenlos benutzten kann.. nichts..
Fazit nach 10 Jahren Waren- Finanz- und Ökotestleser?
Nur noch die Finanztest hat einen richtigen Mehrwert,der Rest ist reine Panikmache.
Hier reicht es einfach mal die Produkte regelmäßig zu wechseln und nicht immer die gleiche Marke zu kaufen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 13.03.2023 um 15:29 Uhr
Keine gesundheitliche Gefahr

@proeinstein: Nach derzeitigem wissenschaftlichem Stand geht von Zahnpasta keine gesundheitliche Gefahr aus. Sie wird lokal angewendet und Zahnpasta wird wieder ausgespuckt. Ausführliche Informationen zu Fluorid, Zink und Titandioxid in Zahnpasta finden Sie hier: www.test.de/Zahnpasta-im-Test-4607097-4723631/

proeinstein am 08.03.2023 um 08:46 Uhr
Gesundheitliche Schädigung auf Zeit

Es wird immer gesagt das bestimmte mengen eingenommen werden müssen für jetzt, jedoch wie sieht es aus mit gesundheitlichen Schädigungen auf Dauer? 2x am Tag und das 365x fürs ganze Jahr. Ist dies ebenso unbedenklich wenn man jeden tag diese Stoffe zu sich nimmt oder wird man dann langsam vergiftet? Das würde mich mal sehr interessieren.

Joecocker1337 am 31.01.2023 um 20:46 Uhr
Ordentlich

5€ für zusammen getragene, von der Verpackung abgelesene Informationen und mit Zahnpasten als getestet geworben, die man direkt ausgeschlossen hat. So lobe ich mir einen zwielichtigen network marketer.. Oh, warte..

Profilbild Stiftung_Warentest am 23.01.2023 um 13:24 Uhr
Natriumlaurylsulfat

@uthi: Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich mit Ihrem behandelnden Zahnarzt über die für Sie geeignete Zahnpasta beraten. Natriumlaurylsulfat ist eine waschaktive Substanz, ein Tensid. Es war in die Kritik geraten, weil es das Zahnfleisch reizen kann. Doch die heute übliche Konzentration von 0,5 bis höchstens 2 Prozent gilt nicht nur als unschädlich, sondern sogar als sinnvoll. Die schaumbildenden Eigenschaften helfen beim Putzen nämlich, die Inhaltsstoffe der Zahnpasta auch an schwer zugänglichen Stellen gleichmäßig zu verteilen. Außerdem fördert Natriumlaurylsulfat das Entfernen des Zahnbelags.