Ganz gleich, ob privat oder gesetzlich versichert – wenn Sie nach einer Zahnarztbehandlung eine Rechnung erhalten, prüfen Sie diese. Wir sagen, worauf Sie achten müssen.
So zahlen Sie beim Zahnarzt nicht drauf
Sie benötigen
- Zahnarztrechnung
- Heil- und Kostenplan
- Kostenvoranschlag des Dentallabors
- Gebührenordnung für Zahnärzte
Schritt 1
Gleichen Sie zuerst die grundlegenden Angaben mit Ihren Unterlagen ab: Stimmt das Datum der Behandlung? Sind die behandelten Zähne korrekt aufgeführt? Sind die genannten Behandlungen tatsächlich erfolgt? Auch wenn Sie die medizinischen Details vielleicht nicht verstehen, werden Sie sich zum Beispiel erinnern, ob eine Röntgenaufnahme gemacht wurde oder nicht.
Schritt 2
Vergleichen Sie den Rechnungsbetrag mit dem Heil- und Kostenplan und dem Kostenvoranschlag des Dentallabors. Der Rechnungsbetrag darf bis zu 15 Prozent höher sein als veranschlagt, wenn der Zahnarzt das vorher schriftlich angekündigt hat. Gab es während der Behandlung unvorhergesehene Schwierigkeiten, können auch bis zu 20 Prozent Abweichung zulässig sein.
Schritt 3
Nehmen Sie sich jetzt die Steigerungssätze für jeden Rechnungsposten vor. Alles zwischen dem 2,3- und 3,5-fachen Satz muss in der Rechnung begründet sein. Wichtig: Größere Steigerungsfaktoren als 3,5 sind nur dann zulässig, wenn Sie das vorab schriftlich mit dem Zahnarzt vereinbart haben.
Schritt 4
Haben Sie in der Rechnung etwas entdeckt, das aus Ihrer Sicht nicht stimmt oder das Sie nicht verstehen? Fragen Sie bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt nach. Manche Missverständnisse lassen sich leicht klären. Kommen Sie nicht zu einer Einigung, widersprechen Sie der Rechnung schriftlich und bitten Sie um Zahlungsaufschub.
Schritt 5
Haben Sie noch immer Fragen oder kommen Sie bei Ihrem Zahnarzt nicht weiter, lassen Sie die Rechnung bei einer Patientenberatungsstelle der Landeszahnärztekammer prüfen. Das ist kostenlos. Die Entscheidung der Kammer ist rechtlich nicht verbindlich, der Zahnarzt dürfte es aber schwer haben, seine Honorarforderung gegen die Rechtsmeinung seiner Berufsaufsicht einzuklagen. Auch viele gesetzliche und private Krankenversicherer prüfen in solchen Fällen Zahnarztrechnungen.
So zahlen Sie beim Zahnarzt nicht drauf
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- Zahnersatz ist teuer, eine gute Versicherung gegen die Zusatzkosten nicht, wie unser Test von Zahnzusatzversicherungen zeigt – mit individuellem Tarifrechner.
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- Reicht das Geld nicht für die PKV-Beiträge, heißt es schnell zu handeln. Standardtarif und Basistarif können Auswege sein, der Notlagentarif ist nur eine Zwischenlösung.
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- Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, oft auch Check-Up genannt. test.de erklärt die Regelung.
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@QuaPso: Welche Kosten für ein Implantat im konkreten Fall anfallen, hängt von vielen Faktoren ab, nicht nur vom Schweregrad der Behandlung. Für den gleichen Befund bezahlen Sie nachdem, von welchem Zahnarzt Sie sich behandeln lassen, ganz unterschiedliche Preise. deswegen macht es immer Sinn, sich eine Zweitmeinung einzuholen, wenn man Kosten sparen möchte.
Für unsere Untersuchung zu den Tarifen der Zahnzusatzversicherungen haben wir einen Modellfall entwickelt. Wir sind bei diesem für die Implantatversorgung von einem Rechnungsbetrag von 4213 Euro ausgegangen.
Dieser Betrag setzt sich so zusammen:
• 1358 Euro für einen Knochenaufbau (ausschließlich Zahnarzthonorar),
• 884 Euro für implantologische Leistungen,
• 917 Euro für Materialkosten und
• 1054 Euro für den Zahnersatz auf dem Implantat, die sogenannte Suprakonstruktion (davon sind wiederum die Hälfte Material- und Laborkosten). Das Zahnarzthonorar wurde zu 50 Prozent mit dem 3,5-fachen GOZ-Gebührensatz berechnet, zu 50 Prozent mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz.
Der Modellfall stellt zwar nicht dar, was auf einen konkret an Kosten zukommt, aber er erleichtert die Auswahl einer Zahnzusatzversicherung, da wir davon ausgehen, dass unser Modellfall repräsentativ für eine Vielzahl von Fällen ist.
Ich nahm an, dass ich dem obigen Artikel entnehmen kann, wieviel ein "normales" Implantat kosten kann/darf; mit "normal" meine ich eins ohne besondere Schwierigkeiten. Dann, was - grob geschätzt - für einen Knochenaufbau dazu treten kann/darf, hier auch wieder ausgehend vom Normalfall. Klar, dass Komplikationen oder Besonderheiten immer die Kosten steigern können. Die "Normalkosten", quasi Grundkosten, kann ich aber dem Artikel nicht entnehmen. Schade.
@zachewlf: Ihr Frage können wir leider nicht beantworten, weil wir kein medizinisches Wissen zum Thema Zahntechnik und Zahnmedizin haben. Möglicherweise kann Ihnen Ihre Krankenkasse hier weiter helfen.
Bei mir muss eine Brücke von 2004 ersetzt werden, und es entstehen wieder Material- und Laborkosten in Höhe von ca. 500 €. Lt. Zahnarzt darf das Material von der alten Brücke nicht gleich wieder verwendet werden. Warum ist das nicht möglich?
@1948: Die Höhe des geschätzten Anteils (an den geschätzten Kosten) entnehmen Sie dem Heil- und Kostenplan, den Sie von der Zahnpraxis erhalten. Im Heil- und Kostenplan errechnen Sie Ihren Eigenanteil, indem Sie von den genannten Gesamtkosten den Festzuschuss der Krankenkasse abziehen.