Schritt 1: Kritisch nachfragen
Wenn der Zahnarzt Ihnen zum Zahnersatz rät, fragen Sie nach: Warum genau diese Lösung? Geht sie über die Regelversorgung hinaus – und warum? Welche Materialien sollen zum Einsatz kommen? Wie lange wird der Zahnersatz voraussichtlich halten? Ist eine günstigere Alternative möglich? Eventuell kommt sogar eine Nichtbehandlung infrage – besprechen Sie das mit dem Zahnarzt.
Schritt 2: Heil- und Kostenplan verstehen
Der Zahnarzt erstellt nun einen Heil- und Kostenplan: ein Formular, oft mit Zusatzunterlagen. Er sollte zu Ihrer Absprache mit dem Arzt passen. Fragen Sie ihn, ob noch Kosten hinzukommen können – etwa für Knochenaufbau oder Krone bei Implantaten. Auch als Extra möglich: Funktionsdiagnostik. Sie ist bei Behandlung einzelner Zähne oft unnötig.
Schritt 3: Zweiten Zahnarzt fragen
Gehen Sie im Zweifel zu einem zweiten Zahnarzt – wenn möglich mit Heil- und Kostenplan, Zusatzunterlagen, Röntgenaufnahmen vom ersten Arzt. Zweitmeinungen sind für Kassenpatienten kostenlos. Weitere mögliche Ratgeber: etwa Ihre Krankenkasse, die Verbraucherzentralen, die Unabhängige Patientenberatung. Auch kassenzahnärztlichen Vereinigungen bieten eine kostenlose Zahnarzt-Zweitmeinung.
Schritt 4: Bewusst entscheiden
Wenn Sie alle Informationen eingeholt haben, treffen Sie bewusst Ihre Entscheidung. Wichtige Punkte: die medizinischen Angaben – vor allem zu Nutzen und Risiken –, Ihre ästhetischen Anforderungen und natürlich, was Sie ausgeben möchten. Beachten Sie, dass Zahnersatz oft irgendwann erneuert werden muss. Er hält laut Studien meist mindestens zehn Jahre.
Schritt 5: Kasse prüfen lassen
Haben Sie Ihre Wahl getroffen, reichen Sie den Heil- und Kostenplan bei Ihrer Krankenkasse ein – für den erhöhten Festzuschuss mit Bonusheft. Wer wenig verdient, sollte bei der Kasse nachfragen, ob und wie er mehr erstattet bekommt. Lassen Sie sich erst behandeln, wenn der bewilligte Antrag zurückgeschickt ist. Die Zusage gilt ein halbes Jahr. Nach dem Eingriff erhalten Patienten vom Arzt eine genaue Rechnung, oft schon abzüglich Festzuschuss.
Schritt 6: Erfahrenen Behandler wählen
Ein Zahnarzt Ihres Vertrauens sollte den Zahnersatz eingliedern. Besonders viel Geschick erfordern Implantate. Spezialisiert dafür sind oft Oral- oder Kieferchirurgen und Zahnärzte mit Zusatzausbildung wie „Master of Implantology“. Gehört Ihr Zahnarzt nicht zu dieser Gruppe, fragen Sie ihn nach einer Empfehlung.
Schritt 7: Zahnersatz in Schuss halten
Fragen Sie den Arzt, wie Sie Ihren Zahnersatz reinigen. Enorm wichtig: gute Mundhygiene, alle sechs Monate zur Vorsorge. So halten Kronen und Co länger. Materialschäden in den ersten zwei Jahren muss der verantwortliche Zahnarzt kostenlos nachbessern. Bei Streitfällen hilft ein Mängelgutachten – Infos etwa bei den Krankenkassen oder den Patientenberatungsstellen der Zahnärztekammern.
-
- Kronen, Inlays, Implantate – Zahnersatz ist teuer. Unser Vergleich Zahnzusatzversicherung zeigt: Mit der passenden Police sind Kassenpatienten gut abgesichert.
-
- Keramikkrone, Implantat – Zahnersatz ist teuer. Eine Zahnzusatzversicherung kann helfen. Unser Rechner ermittelt für Sie günstige und am besten geeignete Policen.
-
- Fehlt der Heil- und Kostenplan, kommt günstiger Zahnersatz aus Osteuropa für gesetzlich Versicherte am Ende teuer. Das musste eine deutsche Kassenpatientin schmerzhaft...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@QuaPso: Welche Kosten für ein Implantat im konkreten Fall anfallen, hängt von vielen Faktoren ab, nicht nur vom Schweregrad der Behandlung. Für den gleichen Befund bezahlen Sie nachdem, von welchem Zahnarzt Sie sich behandeln lassen, ganz unterschiedliche Preise. deswegen macht es immer Sinn, sich eine Zweitmeinung einzuholen, wenn man Kosten sparen möchte.
Für unsere Untersuchung zu den Tarifen der Zahnzusatzversicherungen haben wir einen Modellfall entwickelt. Wir sind bei diesem für die Implantatversorgung von einem Rechnungsbetrag von 4213 Euro ausgegangen.
Dieser Betrag setzt sich so zusammen:
• 1358 Euro für einen Knochenaufbau (ausschließlich Zahnarzthonorar),
• 884 Euro für implantologische Leistungen,
• 917 Euro für Materialkosten und
• 1054 Euro für den Zahnersatz auf dem Implantat, die sogenannte Suprakonstruktion (davon sind wiederum die Hälfte Material- und Laborkosten). Das Zahnarzthonorar wurde zu 50 Prozent mit dem 3,5-fachen GOZ-Gebührensatz berechnet, zu 50 Prozent mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz.
Der Modellfall stellt zwar nicht dar, was auf einen konkret an Kosten zukommt, aber er erleichtert die Auswahl einer Zahnzusatzversicherung, da wir davon ausgehen, dass unser Modellfall repräsentativ für eine Vielzahl von Fällen ist.
Ich nahm an, dass ich dem obigen Artikel entnehmen kann, wieviel ein "normales" Implantat kosten kann/darf; mit "normal" meine ich eins ohne besondere Schwierigkeiten. Dann, was - grob geschätzt - für einen Knochenaufbau dazu treten kann/darf, hier auch wieder ausgehend vom Normalfall. Klar, dass Komplikationen oder Besonderheiten immer die Kosten steigern können. Die "Normalkosten", quasi Grundkosten, kann ich aber dem Artikel nicht entnehmen. Schade.
@zachewlf: Ihr Frage können wir leider nicht beantworten, weil wir kein medizinisches Wissen zum Thema Zahntechnik und Zahnmedizin haben. Möglicherweise kann Ihnen Ihre Krankenkasse hier weiter helfen.
Bei mir muss eine Brücke von 2004 ersetzt werden, und es entstehen wieder Material- und Laborkosten in Höhe von ca. 500 €. Lt. Zahnarzt darf das Material von der alten Brücke nicht gleich wieder verwendet werden. Warum ist das nicht möglich?
@1948: Die Höhe des geschätzten Anteils (an den geschätzten Kosten) entnehmen Sie dem Heil- und Kostenplan, den Sie von der Zahnpraxis erhalten. Im Heil- und Kostenplan errechnen Sie Ihren Eigenanteil, indem Sie von den genannten Gesamtkosten den Festzuschuss der Krankenkasse abziehen.