Krone, Brücke, Implantat: Es ist wichtig, sich über die Kosten für Zahnersatz gut zu informieren. Wir sagen, worauf es ankommt – und wie Sie möglichst wenig draufzahlen.
Ist Zahnersatz fällig, drohen in den meisten Fällen unerwartete Kosten. Denn selbst bei der reinen Kassenversorgung mit Zahnersatz müssen Versicherte einen Teil der Kosten bezahlen. Nur in wenigen Ausnahmefällen übernimmt die Krankenkasse die komplette Versorgung. Welcher Zahnersatz bei Ihnen geplant ist, was die Kasse davon bezahlt und welche Kosten Sie selbst tragen müssen, erfahren Sie aus dem Heil- und Kostenplan.
Wir sagen Ihnen, welchen Anteil der Kosten die Kasse übernimmt und welche Rechte Sie als Patientin oder Patient bei einer geplanten Zahnersatz-Behandlung haben. Sie erfahren, wie Sie mithilfe von Bonusheft, Zweitmeinungsmodell und speziellen Krankenkassen-Deals Geld sparen können und erklären, unter welchen Voraussetzungen Sie von der Härtefallregelung profitieren können. So können Sie überblicken, welche Kosten insgesamt auf Sie zukommen und was Sie nach Beteiligung der Krankenkasse davon selbst tragen müssen.
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- Egal ob Krone, Brücke oder Implantat – irgendwann macht fast jeder beim Zahnarzt Bekanntschaft mit Zahnersatz oder einer aufwendigen Behandlung. Fast immer zahlen...
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Stiftung_Warentest am 06.12.2021 um 12:51 Uhr
Kostenbeispiel für Zahnersatz
@QuaPso: Welche Kosten für ein Implantat im konkreten Fall anfallen, hängt von vielen Faktoren ab, nicht nur vom Schweregrad der Behandlung. Für den gleichen Befund bezahlen Sie nachdem, von welchem Zahnarzt Sie sich behandeln lassen, ganz unterschiedliche Preise. deswegen macht es immer Sinn, sich eine Zweitmeinung einzuholen, wenn man Kosten sparen möchte.
Für unsere Untersuchung zu den Tarifen der Zahnzusatzversicherungen haben wir einen Modellfall entwickelt. Wir sind bei diesem für die Implantatversorgung von einem Rechnungsbetrag von 4213 Euro ausgegangen. Dieser Betrag setzt sich so zusammen: • 1358 Euro für einen Knochenaufbau (ausschließlich Zahnarzthonorar), • 884 Euro für implantologische Leistungen, • 917 Euro für Materialkosten und • 1054 Euro für den Zahnersatz auf dem Implantat, die sogenannte Suprakonstruktion (davon sind wiederum die Hälfte Material- und Laborkosten). Das Zahnarzthonorar wurde zu 50 Prozent mit dem 3,5-fachen GOZ-Gebührensatz berechnet, zu 50 Prozent mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz.
Der Modellfall stellt zwar nicht dar, was auf einen konkret an Kosten zukommt, aber er erleichtert die Auswahl einer Zahnzusatzversicherung, da wir davon ausgehen, dass unser Modellfall repräsentativ für eine Vielzahl von Fällen ist.
Ich nahm an, dass ich dem obigen Artikel entnehmen kann, wieviel ein "normales" Implantat kosten kann/darf; mit "normal" meine ich eins ohne besondere Schwierigkeiten. Dann, was - grob geschätzt - für einen Knochenaufbau dazu treten kann/darf, hier auch wieder ausgehend vom Normalfall. Klar, dass Komplikationen oder Besonderheiten immer die Kosten steigern können. Die "Normalkosten", quasi Grundkosten, kann ich aber dem Artikel nicht entnehmen. Schade.
@zachewlf: Ihr Frage können wir leider nicht beantworten, weil wir kein medizinisches Wissen zum Thema Zahntechnik und Zahnmedizin haben. Möglicherweise kann Ihnen Ihre Krankenkasse hier weiter helfen.
Bei mir muss eine Brücke von 2004 ersetzt werden, und es entstehen wieder Material- und Laborkosten in Höhe von ca. 500 €. Lt. Zahnarzt darf das Material von der alten Brücke nicht gleich wieder verwendet werden. Warum ist das nicht möglich?
@1948: Die Höhe des geschätzten Anteils (an den geschätzten Kosten) entnehmen Sie dem Heil- und Kostenplan, den Sie von der Zahnpraxis erhalten. Im Heil- und Kostenplan errechnen Sie Ihren Eigenanteil, indem Sie von den genannten Gesamtkosten den Festzuschuss der Krankenkasse abziehen.
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@QuaPso: Welche Kosten für ein Implantat im konkreten Fall anfallen, hängt von vielen Faktoren ab, nicht nur vom Schweregrad der Behandlung. Für den gleichen Befund bezahlen Sie nachdem, von welchem Zahnarzt Sie sich behandeln lassen, ganz unterschiedliche Preise. deswegen macht es immer Sinn, sich eine Zweitmeinung einzuholen, wenn man Kosten sparen möchte.
Für unsere Untersuchung zu den Tarifen der Zahnzusatzversicherungen haben wir einen Modellfall entwickelt. Wir sind bei diesem für die Implantatversorgung von einem Rechnungsbetrag von 4213 Euro ausgegangen.
Dieser Betrag setzt sich so zusammen:
• 1358 Euro für einen Knochenaufbau (ausschließlich Zahnarzthonorar),
• 884 Euro für implantologische Leistungen,
• 917 Euro für Materialkosten und
• 1054 Euro für den Zahnersatz auf dem Implantat, die sogenannte Suprakonstruktion (davon sind wiederum die Hälfte Material- und Laborkosten). Das Zahnarzthonorar wurde zu 50 Prozent mit dem 3,5-fachen GOZ-Gebührensatz berechnet, zu 50 Prozent mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz.
Der Modellfall stellt zwar nicht dar, was auf einen konkret an Kosten zukommt, aber er erleichtert die Auswahl einer Zahnzusatzversicherung, da wir davon ausgehen, dass unser Modellfall repräsentativ für eine Vielzahl von Fällen ist.
Ich nahm an, dass ich dem obigen Artikel entnehmen kann, wieviel ein "normales" Implantat kosten kann/darf; mit "normal" meine ich eins ohne besondere Schwierigkeiten. Dann, was - grob geschätzt - für einen Knochenaufbau dazu treten kann/darf, hier auch wieder ausgehend vom Normalfall. Klar, dass Komplikationen oder Besonderheiten immer die Kosten steigern können. Die "Normalkosten", quasi Grundkosten, kann ich aber dem Artikel nicht entnehmen. Schade.
@zachewlf: Ihr Frage können wir leider nicht beantworten, weil wir kein medizinisches Wissen zum Thema Zahntechnik und Zahnmedizin haben. Möglicherweise kann Ihnen Ihre Krankenkasse hier weiter helfen.
Bei mir muss eine Brücke von 2004 ersetzt werden, und es entstehen wieder Material- und Laborkosten in Höhe von ca. 500 €. Lt. Zahnarzt darf das Material von der alten Brücke nicht gleich wieder verwendet werden. Warum ist das nicht möglich?
@1948: Die Höhe des geschätzten Anteils (an den geschätzten Kosten) entnehmen Sie dem Heil- und Kostenplan, den Sie von der Zahnpraxis erhalten. Im Heil- und Kostenplan errechnen Sie Ihren Eigenanteil, indem Sie von den genannten Gesamtkosten den Festzuschuss der Krankenkasse abziehen.