Zahnarzt-Behandlungen im Ausland Darauf sollten Sie achten

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Zahnarzt-Behandlungen im Ausland - Darauf sollten Sie achten

In EU-Ländern wie Polen, Tschechien oder Ungarn gibts Zahnersatz oft 70 Prozent günstiger als in Deutschland. Gut für gesetzlich Krankenversicherte: Die Kassen müssen die Festzuschüsse nun auch grenzübergreifend zahlen. Allerdings sollte sich jeder genau überlegen, ob eine Behandlung im Ausland wirklich sinnvoll ist. Denn muss der Zahnarzt nachbessern, kann es problematisch werden. test.de sagt, worauf Versicherte achten sollten.

Deutlich günstiger

Niedrigere Löhne, Mieten und geringere Laborkosten machen es möglich: Zahnbehandlungen und Zahnersatz gibt es vor allem in osteuropäischen Ländern bis zu 70 Prozent günstiger. Das kann sich vor allem bei teurem Zahnersatz wie Implantaten lohnen. In Deutschland liegen die Preise für ein Implantat mit Aufbau zwischen 1 500 und 4 000 Euro. Polnische Praxen in einer Untersuchung von test boten die gleiche Leistung für 800 bis 1 700 Euro an. Allerdings: Patienten müssen bei einer Behandlung im Ausland Kosten für Arbeitsausfall, Reise und Unterkunft zu den reinen Behandlungskosten addieren.

Tipp: Bei einer aufwendigen Versorgung mit Zahnersatz sollten Sie auf jeden Fall eine zweite fachliche Meinung einholen. Das geht bei jedem Zahnarzt Ihrer Wahl. Untersuchung und Kostenvoranschlag sind für Kassenpatienten meist kostenlos, Privatpatienten zahlen dafür zwischen etwa 50 bis 75 Euro. Sie können sich aber auch an die Patientenberatungsstellen der Zahnärztekammern oder Ihre Krankenkasse wenden.

Kasse vorher fragen

Bei Zahnbehandlungen im Ausland müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten Leistungen bis zu dem Betrag erstatten, den sie auch im Inland bezahlen müssten. Das gilt aber nur bei Behandlungen in anderen EU-Ländern. Zudem können die Kassen Kosten von privatärztlichen oder medizinisch nicht anerkannten Leistungen verweigern.

Zunächst selber zahlen

Die Kosten für eine Auslandbehandlung müssen Patienten zunächst selbst bezahlen. Im Anschluss an die Behandlung können sie dann die Rechnung bei der Krankenkassen einreichen. Darauf sollten Patienten achten:

  • Heil- und Kostenplan. Lassen Sie sich zunächst von einem Zahnarzt in Deutschland einen Heil- und Kostenplan erstellen. Auf dessen Grundlage sollten Sie sich dann einen weiteren Heil- und Kostenplan von einem ausländischen Zahnarzt aushändigen lassen. Achten Sie darauf, dass dieser möglichst in Deutsch geschrieben ist.
  • Einreichen. Diese Unterlagen müssen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Kasse muss Ihnen bestätigen, welchen Anteil der Kosten sie übernimmt.
  • Chipkarte. Im Ausland können Sie die neue Auslands-Chipkarte European Health Insurance Card (EHIC) benutzen. Diese gilt in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Sonst erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Anspruchsausweis oder den E-112 Auslandskrankenschein. Damit können Sie dann zum Zahnarzt Ihrer Wahl gehen.
  • Garantie. Sie sollten mit dem Zahnarzt Garantie- und Ersatzansprüche nach deutschem Recht vereinbaren.
  • Bezahlung. Sie müssen zunächst den gesamten Rechnungsbetrag selbst bezahlen.
  • Rechnung. Die detaillierte und quittierte Rechnung reichen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse ein.

Mögliche Probleme

Das Verbraucherschutzrecht ist in allen EU-Ländern im Wesentlichen identisch mit dem deutschen. Die zweijährige Gewährleistung gilt also auch für Laboratorien in Polen oder Ungarn. Trotzdem kann es für Patienten kompliziert werden, wenn die Behandlung oder der Zahnersatz fehlerhaft sind:

  • Nachbesserungen. Für Laborarbeiten gibt es auch in Ländern der EU zwei Jahre Garantie. Bei Nachbesserungen muss der Patient zum Behandler fahren. Für Patienten in Grenznähe ist dies kein Problem. Bei allen anderen fallen dadurch zusätzliche Kosten für Übernachtung und Reise an. Einige Zahnärzte in den östlichen EU-Ländern haben aber bereits Vertragspartner in Deutschland, die Nachbesserungen vornehmen. Erkundigen Sie sich danach.
  • Sprachprobleme. Wer sich im Ausland behandeln lassen will, muss generell mit Sprachproblemen rechnen. Das kann für die Behandlung, aber auch für mögliche Reklamationen problematisch werden.
  • Arzthaftung. Nicht in allen Ländern der EU ist das Arzthaftungsrecht so streng wie in Deutschland. Schmerzensgeld und Schadenersatz sind meist noch schwerer zu erlangen als hier. Verweigert sich der Zahnarzt, hilft nur noch eine Klage. Diese müssen Betroffene im Allgemeinen beim Gericht am Sitz des Zahnarztes im Ausland einreichen. Nur wenn der Arzt über Anzeigen für die Behandlung im Ausland geworben hat, können Patienten an ihrem Wohnort klagen.
  • Zahlungsurteil vollstrecken lassen. Selbst wenn Betroffene ein Zahlungsurteil zu ihren Gunsten in der Tasche haben: Oft ist es schwerer als in Deutschland, das Geld dann auch tatsächlich einzutreiben.

Nur Laborkosten

Wer eine Auslandsbehandlung aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten scheut, kann trotzdem von den günstigen Preisen in den europäischen Nachbarländern profitieren. Laborkosten machen etwa 60 Prozent der Kosten für Zahnersatz aus. Arbeitet der deutsche Zahnarzt mit einem günstigen Labor etwa in Polen oder Tschechien zusammen, kann er bis zu 50 Prozent dieser Kosten sparen. Das kommt auch seinen Patienten zugute. Bei Mängeln können sich diese zudem einfach an ihren heimischen Zahnarzt wenden.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • WolleTobi am 19.11.2013 um 14:49 Uhr
    Das Vertrauen zum Arzt geht über die Kosten

    Ich habe einen Bekannten gehabt, der zwei seiner Zähne im Ausland richten lassen hatte. Zwei Jahre später hat er genau diesen nochmals bei einer deutschen Praxis neu machen lassen müssen. Er hatte sich zwar im Vorfeld sehr gut informiert und beraten lassen, doch hat das ihm wenig gebracht. Vor allem hat er mit dieser weiteren Maßnahme noch mehr Geld hinlegen müssen wie zuvor. Daher denke ich das Vertrauen zum behandelnden Zahnarzt ist mir viel wichtiger, wie die Kosten, die ich dann evtl. doch nicht spare. Dies wurde mir auch bei dem Bericht http://zahnzusatzversicherung-24h.de/2013/11/19/medizintourismus-zahnbehandlung-im-ausland/ klar.

  • Zahnarzte.info am 27.12.2011 um 23:29 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.