
Viele Musikvideos sind in Deutschland gesperrt.
Blockiert die Internetplattform Youtube in Deutschland Musikvideos, darf sie dafür nicht mehr die Verwertungsgesellschaft Gema verantwortlich machen. Das hat das Landgericht München entschieden (Az. 1 HK O 1401/13, nicht rechtskräftig). Viele Videos, an denen die Gema Verwertungsrechte haben könnte, sperrt Youtube prophylaktisch, erweckte allerdings bislang mit Infotafeln den Eindruck, die Gema habe dies gefordert. Die Gema sieht darin eine Kampagne, mit der Youtube-Besitzer Google Stimmung gegen sie machen will. Die Richter stimmten dieser Ansicht zu und bezeichneten die Sperrtafeln als unzulässige Anschwärzung und irreführend. Hintergrund: Gema und Youtube konnten sich bislang nicht auf die Zahlung von Lizenzgebühren einigen. Youtube hat den Inhalt der Tafeln inzwischen leicht angepasst, zieht jedoch in Betracht, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Gesperrt bleiben die Videos vorerst auf jeden Fall.