Youtube Nach Urheber­rechts­verstößen nicht mehr anonym

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Einige Youtuber wollen ihre Identität geheim halten. Das Ober­landes­gericht Frank­furt hat jetzt entschieden, dass der Mutter­konzern Google bei Urheber­rechts­verletzungen ihre Mail-Adressen heraus­rücken muss – IP-Adressen und Telefon­nummern aber nicht.

Film­verwerter klagt gegen Youtube

Drei Youtuber mit Fantasie­namen hatten auf ihrem Kanal zwei Filme gezeigt, die jeweils mehrere tausend Mal abge­rufen wurden. Damit hatten sie die Rechte des Urhebers des Films verletzt. Der deutsche Verwerter der Filme wollte dagegen vorgehen, hatte aber ohne Namen und Anschriften der Youtuber keine Hand­habe. Deshalb klagte das Unternehmen gegen Youtube sowie den Mutter­konzern Google auf Auskunft und forderte die Heraus­gabe von Informationen über die Youtuber.

Youtube weiß nicht alles über seine Nutzer

Doch Klar­namen und Post­anschriften seiner Nutzer sind auch Youtube nicht bekannt. Aus diesem Grund wies das Land­gericht Frank­furt am Main noch 2016 die erste Klage des Film­verwerters ab. Dagegen legte dieser Berufung ein und war jetzt vor dem Ober­landes­gericht Frank­furt zum Teil erfolg­reich.

Google muss Mail-Adressen raus­geben

Das Frank­furter Gericht verpflichtete Youtube und Google, bei künftigen Urheber­rechts­verstößen die Mail-Adressen der User bekannt zu geben (Az. 11 U 71/16). Klar­namen, Telefon­nummern und IP-Adressen müssen nach dem Urteil des OLG noch immer nicht mitgeteilt werden. IP-Adressen sind Zahlen­kombinationen, mit denen internet­fähige Geräte identifiziert werden können.

Verwerter gehen leer aus, wenn ihre Filme auf Youtube laufen

Hintergrund der juristischen Auseinander­setzung: Film­verwerter kaufen die Nutzungs­rechte von Filmen und nehmen Geld ein, wenn Filme im Kino oder im Fernsehen laufen. DVD- und Blu-ray-Verkäufe sind weitere Einnahme­quellen. Wird ein Film indes illegal bei Youtube veröffent­licht, dann gehen die offiziellen Film­verwerter leer aus.

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Gelöschter Nutzer am 12.09.2017 um 20:16 Uhr
Irrelevant

Also wer mit voller Absicht urheberrechtlich geschütztes Material (im konkreten Fall kann ich das nur vermuten, aber es wurden ja wohl komplette Filme hochgeladen, so lese ich jedenfalls den Artikel) hochlädt, wird ja wohl kaum so dumm sein und eine tatsächlich mit seinem Namen hinterlegte Emailadresse anzugeben. In solchen Fällen helfen den Rechteinhabern dann auch die rausgerückten Emailadresse herzlich wenig.