Einige Youtuber wollen ihre Identität geheim halten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat jetzt entschieden, dass der Mutterkonzern Google bei Urheberrechtsverletzungen ihre Mail-Adressen herausrücken muss – IP-Adressen und Telefonnummern aber nicht.
Filmverwerter klagt gegen Youtube
Drei Youtuber mit Fantasienamen hatten auf ihrem Kanal zwei Filme gezeigt, die jeweils mehrere tausend Mal abgerufen wurden. Damit hatten sie die Rechte des Urhebers des Films verletzt. Der deutsche Verwerter der Filme wollte dagegen vorgehen, hatte aber ohne Namen und Anschriften der Youtuber keine Handhabe. Deshalb klagte das Unternehmen gegen Youtube sowie den Mutterkonzern Google auf Auskunft und forderte die Herausgabe von Informationen über die Youtuber.
Youtube weiß nicht alles über seine Nutzer
Doch Klarnamen und Postanschriften seiner Nutzer sind auch Youtube nicht bekannt. Aus diesem Grund wies das Landgericht Frankfurt am Main noch 2016 die erste Klage des Filmverwerters ab. Dagegen legte dieser Berufung ein und war jetzt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt zum Teil erfolgreich.
Google muss Mail-Adressen rausgeben
Das Frankfurter Gericht verpflichtete Youtube und Google, bei künftigen Urheberrechtsverstößen die Mail-Adressen der User bekannt zu geben (Az. 11 U 71/16). Klarnamen, Telefonnummern und IP-Adressen müssen nach dem Urteil des OLG noch immer nicht mitgeteilt werden. IP-Adressen sind Zahlenkombinationen, mit denen internetfähige Geräte identifiziert werden können.
Verwerter gehen leer aus, wenn ihre Filme auf Youtube laufen
Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung: Filmverwerter kaufen die Nutzungsrechte von Filmen und nehmen Geld ein, wenn Filme im Kino oder im Fernsehen laufen. DVD- und Blu-ray-Verkäufe sind weitere Einnahmequellen. Wird ein Film indes illegal bei Youtube veröffentlicht, dann gehen die offiziellen Filmverwerter leer aus.
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Also wer mit voller Absicht urheberrechtlich geschütztes Material (im konkreten Fall kann ich das nur vermuten, aber es wurden ja wohl komplette Filme hochgeladen, so lese ich jedenfalls den Artikel) hochlädt, wird ja wohl kaum so dumm sein und eine tatsächlich mit seinem Namen hinterlegte Emailadresse anzugeben. In solchen Fällen helfen den Rechteinhabern dann auch die rausgerückten Emailadresse herzlich wenig.