Richten die Wurzeln eines Straßenbaums auf einem Privatgrundstück Schaden an, haftet die Stadt als Eigentümerin des Baums. Das hat das Landgericht Berlin entschieden (Az. 28 O 224/17). In dem Fall ging es um einen Straßenbaum im Eigentum des Landes Berlin. Die Wurzeln eines Straßenbaums hatten das Regenwasser-Abflussrohr einer Hauseigentümerin verstopft. Für die Beseitigung des Schadens verlangte sie von Berlin rund 8 500 Euro. Das Landgericht sprach ihr diese Summe zu.
Das Land hatte sich auf das Berliner Straßengesetz berufen, wonach Privatleute „Einwirkungen von Pflanzungen im Bereich des Straßenkörpers“ hinnehmen müssen. Das sah das Gericht jedoch anders. Die Vorschrift bezwecke, dass Einwirkungen wie Laub oder Schatten hinzunehmen seien, aber nicht, dass auch Schäden durch Straßenbäume akzeptiert werden müssten.
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