Wer sich klar und deutlich Werbepost verbittet und dies dem Unternehmen mitteilt, muss von weiterer Werbung verschont bleiben. Das gilt auch für Wurfsendungen, die sich „An die Bewohner des Hauses“ richten (Oberlandesgericht München, Az. 29 U 2881/13). Kabel Deutschland hatte einem Verbraucher per Post den Anschluss ans Glasfasernetz angeboten. Mit deutlichen Worten forderte er die Firma in einer E-Mail auf, ihm keine Werbung mehr zuzusenden. Doch er bekam zwei weitere Schreiben mit demselben Angebot. Bei weiteren Briefen drohen Kabel Deutschland jetzt 250 000 Euro Ordnungsgeld.