Wohnungs­suche So besorgen Sie die Schufa für Vermieter

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Wohnungs­suchende wissen es – die meisten Vermieter wollen einen Nach­weis haben, dass ihr künftiger Mieter zahlungs­fähig ist. Dafür gibt es die Schufa-Bonitäts­auskunft, nicht zu verwechseln mit der Schufa-Eigen­auskunft. Die Bonitäts­auskunft enthält nur Informationen, die für Vermieter wichtig sind. Über die Post­bank und die Wohnungs­such­portale Immobiliens­cout24 und Immo­welt gibt es diese Schufaauskunft online sofort. So gehen Sie vor:

Sie benötigen:

  • 29,95 Euro
  • Möglichst Internet­anschluss und E-Mail-Adresse
  • Personal­ausweis oder Reisepass mit gültiger Melde­bescheinigung

Variante 1

Gehen Sie zu postbank.de/schufa oder bonitaetscheck.immobilienscout24.de oder schufa.immowelt.de. Die Bonitäts­auskunft kostet über­all 29,95 Euro. Sie müssen jeweils Ihren Namen, Geburts­datum und Adresse, eine E-Mail-Adresse und Ihre Iban für den Bank­einzug angeben. Bei Immobiliens­cout24 können Sie auch mit Kreditkarte oder Paypal bezahlen. Wollen Sie die Auskunft online herunter­laden oder – bei den Portalen – über den Link abrufen, der Ihnen per E-Mail zugesandt wird, müssen Sie sich mit Ihrer Personal­ausweis­nummer identifizieren. Die Auskunft enthält einen Verifizierung­scode, mit dem Vermieter ihre Echt­heit 60 Tage prüfen können.

Variante 2

Sofort mitnehmen können Sie die Bonitäts­auskunft für 29,95 Euro in 130 Filialen der Post­bank und einigen Volks­banken – auch Kunden anderer Banken (Filialfinder unter meineschufa.de). Sie identifizieren sich mit Ausweis oder Reisepass mit gültiger Melde­bescheinigung.

Variante 3

Sie können sich auch direkt an die Schufa wenden. Die Vorlage für eine Auskunft per Post (für 29,95 Euro) finden Sie auf meineschufa.de. Das Formular schi­cken Sie an Schufa Holding AG, Post­fach 10 25 66, 44725 Bochum. Bestellen Sie die Bonitäts­auskunft online, gehts etwas schneller. Sie kommt nach ein paar Tagen mit der Post. Sie können das Formular auch telefo­nisch anfordern (06 11/9 27 80, Montag bis Freitag, 8 bis 19 Uhr) oder per Post.

Variante 4

Einmal im Jahr steht Ihnen eine kostenlose Daten­über­sicht nach Artikel 15 Daten­schutz-Grund­ver­ordnung zu – umgangs­sprach­lich Schufa-Eigen­auskunft – mit allen Daten, die zu Ihrer Person gespeichert sind. Wollen Sie diese Über­sicht künftigen Vermietern geben, schwärzen Sie unnötige Daten.

Dieses „Gewusst wie“ ist am 16. Januar 2018 auf test.de erschienen und wurde am 29. Oktober 2018 aktualisiert.

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