Unser Rat
Suche. Hören Sie sich um: Verlangen in Ihrer neuen Wohngegend Vermieter häufiger eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung? Dann sollten Sie Ihren bisherigen Vermieter möglichst früh um das Papier bitten. Unter www.test.de/msfb finden Sie eine Musterbescheinigung.
Ersatz. Stellt Ihr Exvermieter Ihnen keine Bescheinigung aus, bieten Sie dem neuen Vermieter andere Belege an, etwa Kontoauszüge als Beweis Ihrer Mietzahlungen.
Schufa. Bestellen Sie eine „Verbraucherauskunft“ bei der Schufa, wenn der Vermieter eine Schufa-Auskunft verlangt (www.meineschufa.de, Tel. 06 11/9 27 8 0; Kosten: 7,80 Euro).
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