Fehlt bei der Übergabe der Wohnung durch den Exmieter ein Wohnungsschlüssel und macht dieser keine Angaben über die Umstände des Schlüsselverlusts, muss er dem Vermieter die Kosten für einen neuen Schließzylinder und den Einbau ersetzen (Landgericht Berlin, Az. 63 S 213/15).