Wohnungs­renovierung Mieter bestimmt Farbe

0

Viele Reno­vierungs­klauseln in Miet­verträgen sind unwirk­sam (siehe auch Meldung Schönheitsreparaturen). Folge: Der Vermieter muss die Wände streichen, sobald sich daran Abnut­zungen wie Schatten zeigen. Das wird meist erst Thema, wenn der Mieter auszieht, gilt aber auch in der Miet­zeit. In einem Berliner Fall meldete ein Mieter seinem Vermieter nach zwölf Jahren Miet­zeit Reno­vierungs­bedarf. Der Vermieter wollte gelb streichen, der Mieter wünschte weiß. Das Land­gericht Berlin entschied, dass der Mieter die Farbe bestimmen darf, solange seine Wahl keine Mehr­kosten verursacht (Az. 67 S 416/16).

Tipp: Welche Farbe am besten deckt, zeigt unser Vergleich Wandfarben.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.