Wohnungs­mangel Vermieter muss auf Schimmelgefahr hinweisen

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Eine Wohnung ist mangelhaft, wenn wegen der Möbel drei- bis viermal am Tag gelüftet werden muss, um Schimmel zu verhindern. Hat der Vermieter versäumt darauf hinzuweisen, kann der Mieter nichts für den daraus resultierenden Schimmelbefall, entschied das Land­gericht Aachen (Az. 2 S 327/14). Als sich im Frühling im Schlaf­zimmer eines Mieters Schimmel bildete, machte ihn seine Vermieterin dafür verantwort­lich und verlangte von ihm Ersatz für die entstandenen Kosten. Ein Sach­verständiger hatte als Schimmel­ursache die an der Außenwand stehenden Möbel fest­gestellt, wodurch eine nied­rigere Innen­oberflächen­temperatur entstand. Der Mieter hätte deswegen mehr lüften und heizen müssen. Die Vermieterin hatte das aber nicht mitgeteilt. Den Mieter traf keine Schuld. Das Aufstellen von Möbeln, so das Gericht, gehört zur vertrags­gemäßen Nutzung der Wohnung. Die Kosten muss die Vermieterin selbst tragen.

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joe76 am 29.07.2016 um 14:14 Uhr
missverständliches Urteil bzw. Bericht darüber

schuld ist, wer verantwortlich ist für:
. Möbelstandort an der Außenwand
. Wandfarbenmaterial
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1. Schimmelbildung: 

Schimmel braucht Nährstoffe: Oberflächen mit Feuchte und organischem Material.
Feuchte Oberflächen sind dort, wo die Taupunkttemperatur von feuchter Luft unterschritten wird. 

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2. Möbelaufstellung: 

! grundsätzlich keinen Kontakt zur Außenwand!
Das gleiche gilt für großflächige Bilder. 10cm Abstand reichen oft.

Die Luft sollte an der Wandoberfläche frei zirkulieren können, damit dort die Oberflächentemperatur der Wand möglichst hoch bleibt und die Luftfeuchte im Raum gleichmäßig verteilt ist. 

Entscheidend ist, dass die Taupunkttemperatur der Luft nicht unterschritten wird. 

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2. Wandoberfläche aus nichtorganischem Material: 

Die Innenseite von Außenwänden grundsätzlich nicht mit organischer Farbe bestreichen.
-> Silikatfarbe statt Acryl- oder Latexfarbe auftragen.
Wer den Farbbelag veranlasst trägt dafür die Verantwortung.

joe76 am 29.07.2016 um 13:35 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.