Minderung: So urteilen die Gerichte
Um wie viel Prozent Mieter bei welchen Mängeln mindern können, steht nicht im Gesetz. So entscheiden die Gerichte je nach Einzelfall. Verbindlich sind die Minderungssätze aus den Urteilen also nicht. Zur ersten Orientierung taugen sie aber.
- Baugerüst. Wird die Wohnung durch ein Baugerüst stark abgedunkelt und erhöht sich auch die Einbruchsgefahr, kommt eine Minderung in Höhe von 15 Prozent infrage (Amtsgericht Hamburg, Az. 38 C 483/95).
- Dusche. Funktioniert die einzige Bade- oder Duschgelegenheit nicht, ist eine Minderung von 33 Prozent angemessen (Amtsgericht Köln, 206 C 85/95).
- Fenster. Dringt Wasser durch die Fenster, kommt eine Minderung um 5 Prozent infrage (Landgericht Berlin, Az. 61 S 437/81).
- Feuchtigkeit. Werden nach dem Einbau von Isofenstern ständig die Wände feucht, berechtigt das zur Minderung um 20 Prozent (Landgericht Hamburg, Az. 16 S 122/87). Bei einem Feuchtigkeitsfleck an der Küchendecke sind 5 Prozent angemessen (Landgericht München I, Az. 131 S 17040/84).
- Heizung. Ist die Heizung nachts lauwarm, kommt eine Minderung von 20 Prozent infrage ( Amtsgericht Bad Segeberg, Az. 12 C 35/76). Fällt die Heizung im Winter komplett aus, sind 75 Prozent gerechtfertigt (Landgericht Berlin, Az. 64 S 291/91).
- Lärm. Heftiger Baulärm aufgrund von Dachstuhlabriss und Neubau des Dachgeschosses berechtigt zur Minderung um 60 Prozent (Amtsgericht Hamburg, Az. 44 C 1605/86). Erheblicher Lärm von einer benachbarten Großbaustelle berechtigt zur Minderung um 35 Prozent (Landgericht Hamburg, Az. 333 S 13/01). Bei nächtlichem Lärm aus einer Kneipe kommen 20 Prozent infrage, auch wenn er nur bei offenem Fenster stört (Amtsgericht Köln, 201 C 581/88).
- Schimmel. Mäßiger Schimmel nur im Schlafzimmer rechtfertigt eine Minderung um 5 bis 10 Prozent (Landgericht Hamburg, Az. 16 S 211/83). Hat der Schimmel fast alle Räume stark befallen, sind es 80 Prozent (Landgericht Berlin, Az. 65 S 205/89).
- Toilette. Spült die Toilette mangels Wasserdruck nur unzureichend, kommt eine Minderung in Höhe von 15 Prozent infrage (Amtsgericht Münster, Az. 49 C 133/92).
- Ungeziefer. Tauchen regelmäßig Mäuse und Kakerlaken in der Wohnung auf, ist eine Minderung in Höhe von 10 Prozent angemessen (Amtsgericht Bonn, Az. 6 C 277/84).
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