Mieter, die nach einer berechtigten Eigenbedarfskündigung die Wohnung nicht fristgerecht räumen, müssen ihrem Vermieter dadurch entstandene Mieteinbußen ersetzen. Das hat das Amtsgericht Aachen entschieden (Az. 107 C 263/13).
Ein Vermieter hatte gekündigt, weil er die Wohnung einem Angehörigen überlassen wollte, der 150 Euro mehr Miete im Monat gezahlt hätte. Der Mieter ließ die Kündigungsfrist verstreichen und zog erst 13 Monate später nach erfolgreicher Räumungsklage des Vermieters aus.
Der Exmieter muss ihm nun entgangene Mieteinnahmen in Höhe von 2 300 Euro ersetzen. Zur Mietdifferenz von 150 Euro im Monat kamen noch zwei volle Monatsmieten hinzu. Denn der neue Mieter zog erst zwei Monate nach der Räumung ein, weil er vorübergehend eine andere Wohnung gemietet hatte.