Wohnungskauf

Unser Rat

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Wohnungskauf. Kaufen Sie nie eine Wohnung, ohne sie vorher ausführlich zu besichtigen. Seien Sie misstrauisch, wenn der Vermittler Ihnen weis­machen will, dass die Wohnung sich durch die Miete von alleine finanziert. Lassen Sie sich vom Vermittler nicht unter Zeitdruck setzen! Gehen Sie nicht zum Notar, ohne den Kaufvertrag genau studiert zu haben.

Reinfall. Wurde Ihnen bereits eine Schrottimmobilie angedreht? Dann gehen Sie zu einem Anwalt. Lassen Sie prüfen, ob der Verkäufer, die finanzierende Bank oder der Notar für den Schaden haftbar gemacht werden können. Ihre Ansprüche können Sie binnen drei Jahren nach Kenntnis des Schadens geltend machen. Eine Erstberatung kostet maximal 190 Euro plus Mehrwertsteuer.

Einigung. Wenn Sie einen Prozess scheuen, können Sie sich an Thomas Kerscher vom Privat-Institut für Bankdiplomatie wenden (www.bankdiplomatie.de). Er versucht zusammen mit Ihrem Anwalt eine außergerichtliche Einigung mit Ihrer Bank zu erzielen.

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torsten.weiss am 01.04.2018 um 13:31 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Unangemessener Umgangston

recht08 am 18.11.2012 um 07:47 Uhr
Makler ist nicht gleich Makler !

Es ist doch wohl unstrittig, das sich genug schwarze Schafe in diesem lukrativen Immobilienbereich befinden!
Ich hätte auch ohne Hintergrundinformationen zu diesem Thema gedacht es passiert nur "unbedarften Menschen, aber weit gefehlt... Ich habe damals als persönlich Mitbetroffener auf der Internetseite : "www.schrottimmobilienforum.de" recherchiert um meinem damals 23 jährigem Sohn aus seiner menschlich tragischen Situation zu helfen. Mit Betrug, fällig gestellten Kredit, Lohnpfändung, Kontopfändung, anschl. Kontokündigung seiner Hausbank, Zwangsversteigerung, Monatliche Pfändung des fällig gestellten Darlehens der ( Commerzbank Finanzierer der erworbenen Schrottimmobilien-Eigentumswohnung ) !
Sein Rechtsanwalt Herr Ehlen, klagt seit 2009 vor dem Lg. Düsseldorf auf Rückabwicklung des Kaufes! Unendliche Geschichte! Die Vermittler stehen aktuell ( nach Anklage auf Banden- und Gewerbsmäßigem Betrug) in Essen vor dem Lg. ! Große Razzia in 60 Objekten am 06.11.2012 WAZ, RP-Düsseldorf

torsten.weiss am 16.09.2012 um 00:04 Uhr
Makler ist nicht gleich Makler

Wer in Deutschland einen sogenannten "Immobilien-Makler" beauftragt und sich hinterher über eine Schrottimmobilie wundert ist selber schuld. Leider hat der deutsche Gesetzgeber es immer noch versäumt hier nachzubessern. Jeder Arbeitslose und Gebrauchtwagenhändler kann sich eine Lizens bei der Stadt/Gemeinde besorgen um Immobilien zu verkaufen. Ohne das geringste Fachwissen ! Ein Skandal ! In fast allen Ländern auf dieser Erde ist es Pflicht mindst. ein Jahr Immobilien/wirtschaft zu studieren, bevor man diese an den Mann bringen will. Um auch solche oben benannten Schäden zu vermeiden. oder Unwissenheit vorzutäuschen. Deshalb der Rat :
Nicht von bunten Hochglanzmagazinen blenden lassen, sonder zu einem Immobilienfachwirten/wirtin oder Immobilienkaufman/frau gehen.
Diese habe eine lange Ausbildung hinter sich und wissen wovon Sie reden im Gegensatz zu einem "Makler". Der hat in Deutschland oder im Balkan vorher vielleicht Schweine verkauft ?

test.de-Leserservice_Maack am 20.07.2012 um 19:31 Uhr
Leserservice = finanztest@stiftung-warentest.de

@maklerfreund: Wir haben Ihre Anfrage an den Leserservice weitergeleitet. Die Kommentare dienen der Diskussion unter den Lesern.

usembach am 20.07.2012 um 19:24 Uhr
Kumpanei zwischen Notar und Makler

Welche Möglichkeiten stehen einem Käufer zu, wenn er feststellt, dass der Makler und Notar in einem engen Verhältnis zueinander stehen und sich die Festschreibung der Maklercourtage im Kaufvertrag mittels eines gesonderte Paragraphen beabsichtigt ist? Kann hier von einer Neutralität des Notars gesprochen werden? Sicherlich ergeben sich aus der Verbindung zwischen Notar und Makler finanzielle wechselseitige Vorteile, die gegen diese Neutralität sprechen.
Weiterhin ist von Interesse zu erfahren, welche Möglichkeiten zur Beschwerde etc. ich habe, wenn der Notar wissentlich gegen die 14-Tage-Frist lt. BeurkundungsG verstößt?