Wohnungskauf

Vor der Unterschrift : So erkennen Sie Immobilienfallen

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Seit den 1990er Jahren drehen dubiose Vertriebe arglosen Kunden überteuerte Wohnungen als Kapitalanlage an. Das Geschäft funktioniert, weil Banken die Immobilien anstandslos finanzieren und Notare die Geschäfte wider besseren Wissens beurkunden.

!Alarmsignal 1: Beim Verkaufsgespräch macht der Vermittler massiv Druck. Er erklärt, dass der Kunde schnell zuschlagen muss, sonst ist das Schnäppchen weg. Der Kunde habe riesiges Glück. Rein zufällig sei noch ein Termin bei einem Notar frei, und das so spät abends. Dort könne das Geschäft besiegelt werden.

!Alarmsignal 2: Der Vermittler drängt darauf, dass es beim Notar schnell gehen muss. Schließlich opfere dieser seine Freizeit. Falls der Notar Fragen stelle, sollten alle mit Ja beantwortet werden. Unklarheiten könnten nach dem Termin geklärt werden.

!Alarmsignal 3: Der Vermittler scheint beim Notar ein- und auszugehen. Die Mitarbeiter sprechen ihn persönlich an. Auch zwischen Notar und Vermittler scheint ein Vertrauensverhältnis zu bestehen.

!Alarmsignal 4: Im Termin wird zum ersten Mal der Vertrag vorgelegt. Dabei muss er dem Käufer zwei Wochen vor dem Notartermin vorgelegt worden sein. Der Notar fragt nicht nach, ob und seit wann der Entwurf bekannt ist.

!Alarmsignal 5: Der Notar nuschelt den Text der Urkunde herunter. Er fragt gar nicht, ob die Anwesenden die Erklärungen verstanden haben. Dabei wäre es seine Pflicht, darauf zu achten, „dass Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden“. So steht es wörtlich im Beurkundungsgesetz.

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torsten.weiss am 01.04.2018 um 13:31 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Unangemessener Umgangston

recht08 am 18.11.2012 um 07:47 Uhr
Makler ist nicht gleich Makler !

Es ist doch wohl unstrittig, das sich genug schwarze Schafe in diesem lukrativen Immobilienbereich befinden!
Ich hätte auch ohne Hintergrundinformationen zu diesem Thema gedacht es passiert nur "unbedarften Menschen, aber weit gefehlt... Ich habe damals als persönlich Mitbetroffener auf der Internetseite : "www.schrottimmobilienforum.de" recherchiert um meinem damals 23 jährigem Sohn aus seiner menschlich tragischen Situation zu helfen. Mit Betrug, fällig gestellten Kredit, Lohnpfändung, Kontopfändung, anschl. Kontokündigung seiner Hausbank, Zwangsversteigerung, Monatliche Pfändung des fällig gestellten Darlehens der ( Commerzbank Finanzierer der erworbenen Schrottimmobilien-Eigentumswohnung ) !
Sein Rechtsanwalt Herr Ehlen, klagt seit 2009 vor dem Lg. Düsseldorf auf Rückabwicklung des Kaufes! Unendliche Geschichte! Die Vermittler stehen aktuell ( nach Anklage auf Banden- und Gewerbsmäßigem Betrug) in Essen vor dem Lg. ! Große Razzia in 60 Objekten am 06.11.2012 WAZ, RP-Düsseldorf

torsten.weiss am 16.09.2012 um 00:04 Uhr
Makler ist nicht gleich Makler

Wer in Deutschland einen sogenannten "Immobilien-Makler" beauftragt und sich hinterher über eine Schrottimmobilie wundert ist selber schuld. Leider hat der deutsche Gesetzgeber es immer noch versäumt hier nachzubessern. Jeder Arbeitslose und Gebrauchtwagenhändler kann sich eine Lizens bei der Stadt/Gemeinde besorgen um Immobilien zu verkaufen. Ohne das geringste Fachwissen ! Ein Skandal ! In fast allen Ländern auf dieser Erde ist es Pflicht mindst. ein Jahr Immobilien/wirtschaft zu studieren, bevor man diese an den Mann bringen will. Um auch solche oben benannten Schäden zu vermeiden. oder Unwissenheit vorzutäuschen. Deshalb der Rat :
Nicht von bunten Hochglanzmagazinen blenden lassen, sonder zu einem Immobilienfachwirten/wirtin oder Immobilienkaufman/frau gehen.
Diese habe eine lange Ausbildung hinter sich und wissen wovon Sie reden im Gegensatz zu einem "Makler". Der hat in Deutschland oder im Balkan vorher vielleicht Schweine verkauft ?

test.de-Leserservice_Maack am 20.07.2012 um 19:31 Uhr
Leserservice = finanztest@stiftung-warentest.de

@maklerfreund: Wir haben Ihre Anfrage an den Leserservice weitergeleitet. Die Kommentare dienen der Diskussion unter den Lesern.

usembach am 20.07.2012 um 19:24 Uhr
Kumpanei zwischen Notar und Makler

Welche Möglichkeiten stehen einem Käufer zu, wenn er feststellt, dass der Makler und Notar in einem engen Verhältnis zueinander stehen und sich die Festschreibung der Maklercourtage im Kaufvertrag mittels eines gesonderte Paragraphen beabsichtigt ist? Kann hier von einer Neutralität des Notars gesprochen werden? Sicherlich ergeben sich aus der Verbindung zwischen Notar und Makler finanzielle wechselseitige Vorteile, die gegen diese Neutralität sprechen.
Weiterhin ist von Interesse zu erfahren, welche Möglichkeiten zur Beschwerde etc. ich habe, wenn der Notar wissentlich gegen die 14-Tage-Frist lt. BeurkundungsG verstößt?