Käufer einer Wohnung sollten vor dem Kauf unbedingt einen Blick in die Teilungserklärung werfen. Wie der Verbraucherverein „Wohnen im Eigentum“ festgestellt hat, enthalten Teilungserklärungen oft ungerechte und veraltete Regelungen, die einseitig zugunsten der Verwalter formuliert sind. Der Verein hat 13 Muster-Teilungserklärungen unter die Lupe genommen. Viele Bauträger, die Eigentumswohnungen bauen, nutzen die Formulare.
Die Teilungserklärung ist das Grundgesetz einer Wohnungseigentumsanlage. Dort steht unter anderem, ob in der Wohnung ein Gewerbe ausgeübt werden darf und wie viele Miteigentumsanteile einer Wohnung zugeordnet sind. Möglicherweise sind einer kleinen Wohnung überproportional viele Anteile zugeordnet. Werden die Betriebskosten der Wohnanlage nach Eigentumsanteilen abgerechnet, zahlt der Käufer dieser Wohnung vergleichsweise viel.
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