Gebäudeteil |
Wird die Fläche angerechnet? |
Keller und Waschküchen |
Nein |
Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung |
Nein |
Abstellräume innerhalb der Wohnung (zum Beispiel Hauswirtschaftsraum) |
Ja |
Garagen |
Nein |
Wohnräume, Küche, Bad und WC |
Ja |
Flur |
Ja |
Treppenhaus |
Nein |
Unbeheizter Wintergarten |
Zu 50 Prozent |
Beheizter Wintergarten |
Ja |
Balkon oder Terrasse |
In der Regel zu 25 Prozent1 |
Dachschrägen oder andere Raumteile mit Höhen unter 2 Metern, etwa unter Treppen: |
Nein Zu 50 Prozent |
Schornsteine, Vormauerungen, Pfeiler und Säulen, die höher als 1,50 Meter sind und deren Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt |
Nein |
Türnischen |
Nein |
Angaben gemäß Wohnflächenverordnung.
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- In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei besonders guter Ausstattung oder Lage auch zu 50 Prozent; bei besonders schlechter Lage auch weniger als 25 Prozent.
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- Bis zu 20 Prozent Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren sind zulässig. Obergrenze ist die Vergleichsmiete. Häufig machen Vermietern Fehler, Mieter können sich wehren.
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- Rauchen ist laut Bundesregierung eine „der größten Risikofaktoren für die Gesundheit“. Darum bemüht sich der Staat die Raucherquote zu senken.