
Wohnungseigentümer dürfen in der Hausordnung verbieten, dass Tiere im Aufzug mitgenommen werden dürfen. Ein von einer Mehrheit in der Eigentümerversammlung verabschiedetes Verbot ist wirksam, entschied das Landgericht Karlsruhe (Az. 5 S 43/13). In dem Verfahren war der Eigentümer einer Wohnung im fünften Stock gegen den Eigentümer einer vermieteten Wohnung in der zweiten Etage vorgegangen. Die Mieter aus dem zweiten Stock hatten ihren 14 Jahre alten und 20 Kilogramm schweren Hund aus gesundheitlichen Gründen mit im Aufzug fahren lassen. Dabei war das nach der Hausordnung verboten, die ihrem Mietvertrag beigelegen hatte.
Das Gericht verlangte vom Eigentümer der vermieteten Wohnung, das Tierverbot im Aufzug bei den Mietern durchzusetzen. Könne der Hund die Treppe nicht mehr benutzen, müssten sie ihn notfalls tragen.
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Ich finde,die Eigentümergemeinschaft sollte Ihre Hausordnung neu
festsetzen! Was ist denn schon dabei,wenn der Hund genauso wie
sein Halter im Aufzug mitfährt?
Gut,angenommen er würde im Aufzug urinieren oder koten,dann
wäre es einigermaßen verständlich.Dasselbe kann aber genauso auf der Treppe
passieren! Auch kein Beinbruch.Dann nimmt man eben einen Eimer
Wasser und einen Bodenlumpen in die Hand und putzt die Bescherung weg!
Mir ist es mal mit meiner Hündin passiert,als sie ein Welpe von 18
Wochen war.Sie hat sich mitten auf der Treppe hingesetzt und
uriniert.Aus unerfindlichen Gründen hat der Architekt damals
Teppichboden im Haus verlegt,welcher den Urin band und trotz
sofortiger Reinigung einen Duft verbreitete.Aber für was haben
Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung? Ich habe den Schaden meiner Versicherung gemeldet;eine Firma beauftragt
den Teppichboden zu Reinigen und der "Käs" war gegessen!