Wohnungs­baugenossenschaft

Kredite für Genossen­schafts­anteile: Förderbanken gewähren bis zu 50 000 Euro

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Einige Genossenschaften verlangen wohnungs­bezogene Pflicht­beträge, etwa 500 Euro pro Quadrat­meter, bei 100 Quadrat­metern also 50 000 Euro. Einige Förderbanken bieten bis zu 50 000 Euro Kredit für Genossen­schafts­anteile, die das Recht auf eine Wohnung sichern. Ein Kredit­angebot lässt aber keinen Rück­schluss darüber zu, wie gut das Wohnungs­angebot ist.

Den Antrag für Mittel der KfW Bank müssen Interes­senten stellen, bevor sie der Genossenschaft beitreten, und zwar bei einem Finanz­institut, das dazu bereit ist. Das kann zum Beispiel ihre Haus­bank sein.

Die KfW-Darlehen mit derzeit 0,75 Prozent effektivem Jahres­zins laufen bis zu 20 Jahre, die Zinsen sind 5 oder 10 Jahre fest­geschrieben. Darlehens­nehmer müssen bank­übliche Sicherheiten stellen, zum Beispiel Spar­guthaben oder Lebens­versicherungen.

Bei der L-Bank in Baden-Württem­berg und der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz müssen Interes­senten Einkommens­grenzen einhalten. Die Investitionsbank Berlin gewährt Berlinern mit einem Wohn­berechtigungs­schein Darlehen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • annaberlino am 26.03.2020 um 08:31 Uhr
    Findige Menschen

    Wenn ich mir aus der zeitlichen Distanz diesen Artikel ansehe - und nach dem, was über über die DIESE eG und auch zB die Cum-Ex-Verfahren berichtet wird, so scheint da ein ähnlicher Typ schlauer Businessmen am Start zu sein. Seriös ist es keinesfalls, als eG Mitglied = Nutzer und Mitfinanzierer der Wohnungen kein Stimmrecht zu haben. Ob es mit dem eG Gesetz vereinbar ist, wird das Gericht zu prüfen haben. Ansonsten kann der geneigte Leser und Beobachter Berliner Usancen auf die ersten Konflikte warten. Ich bin selbst Mitglied in zwei Genossenschaften, eine in Berlin ansässig und tätig. Mir erscheint das nicht gewährte Stimmrecht als klarer Verstoß gegen Buchstabe und Geist des eG Gesetzes.

  • Joern.Schulze am 02.12.2019 um 14:12 Uhr
    Immer auch mit dem Totalverlust rechnen

    Ein guter Freund hat bei der Insolvenz der WBM (Wohnungsbaugesellschaft Mitte) seinerzeit (2005/2006) über 11.000 Euro verloren. Man sollte immer vor Augen haben, dass das Geld am Ende "weg" sein kann, und man bei einem Umzug erneut Geld für Kaution oder Genossenschaftsanteile aufbringen muss. Man kommt aus der Nummer auch nicht immer schnell genug raus, es kann durchaus 14 Monate bis zur Auszahlung dauern.

  • Lingyai am 02.12.2019 um 12:39 Uhr
    Dran bleiben

    Ich hoffe test bleibt dran an diesem Fall. Es gibt viel Mißbrauch auch bei anderen Genossenschaften. Man muß die Seriösen schützen, damit es weiterhin bezahlbaren Wohnraum gibt.

  • Edelstern am 14.11.2019 um 11:18 Uhr
    Genossenschaften sind zu empfehlen

    Ich habe auch einmal in der Wohnung einer Genossenschaft gewohnt. Die Kosten sind wirklich erheblich günstiger. Das rechnet sich auf jeden Fall, besonders wenn langfristig eine Wohnung bezogen werden soll.