Lässt der Mieter die Wohnung verwahrlosen, darf der Vermieter nach erfolgloser Abmahnung fristlos kündigen (Landgericht Nürnberg-Fürth, Az. 7 S 7084/16). Der Mieter hatte die Wohnung mit Müll und Gegenständen vollgestopft. Ein Raum konnte gar nicht mehr betreten werden, das Bad war unbenutzbar.