Nach dem Tod meiner Mutter habe ich ihre Wohnung von einer Firma entrümpeln lassen. Kann ich die Kosten in Höhe von 2 500 Euro als außergewöhnliche Belastung absetzen?
Falls das Erbe höher ist als die damit verbundenen Kosten, gibt es keine Chance, diese Ausgaben als außergewöhnliche Belastung abzusetzen. Ist das Erbe jedoch überschuldet, akzeptiert das Finanzamt in Ausnahmefällen Beerdigungskosten und Entrümpelungskosten als außergewöhnliche Belastung.
Die Entrümpelungskosten können eventuell auch als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden. Der Erbe hat als Rechtsnachfolger den Haushalt des Verstorbenen geerbt. Das Finanzamt kann nicht argumentieren, dass es sich nicht um den eigenen Haushalt handele. Das erhaltene Erbe wird dann nicht berücksichtigt.
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