Wohnung geerbt Kann ich die Entrümpelung von der Steuer absetzen?

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Nach dem Tod meiner Mutter habe ich ihre Wohnung von einer Firma entrümpeln lassen. Kann ich die Kosten in Höhe von 2 500 Euro als außergewöhnliche Belastung absetzen?

Falls das Erbe höher ist als die damit verbundenen Kosten, gibt es keine Chance, diese Ausgaben als außergewöhnliche Belastung abzu­setzen. Ist das Erbe jedoch über­schuldet, akzeptiert das Finanz­amt in Ausnahme­fällen Beerdigungs­kosten und Entrümpelungs­kosten als außergewöhnliche Belastung.

Die Entrümpelungs­kosten können eventuell auch als haus­halts­nahe Dienst­leistung steuerlich geltend gemacht werden. Der Erbe hat als Rechts­nach­folger den Haushalt des Verstorbenen geerbt. Das Finanz­amt kann nicht argumentieren, dass es sich nicht um den eigenen Haushalt handele. Das erhaltene Erbe wird dann nicht berück­sichtigt.

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