Wohn­mobil­vermietung Vergleich

So haben wir getestet

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Wohn­mobil­vermietung Vergleich Alle Testergebnisse für Buchungs­portale für Wohn­mobile 01/2022 freischalten

Im Test: Zwölf Buchungs­portale für Wohn­mobile. Zehn bieten Buchungen von gewerb­lich vermieteten Wohn­mobilen an oder besitzen eine eigene Mietflotte. Zwei der Portale vermitteln über­wiegend Wohn­mobile von Privatbesitzern.

Unter­suchungen: Die Fahr­zeug­suche, Buchen und Stornieren sowie die Grund­funk­tionen der Website wurden in einem Prüf­institut per Test­protokoll von zwei Prüfern unabhängig voneinander untersucht. Um Buchen und Stornieren zu prüfen, wurden je Portal drei Test­buchungen durch­geführt und anschließend wieder storniert. Die allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) und die Daten­schutz­erklärungen wurden juristisch begut­achtet. Die Daten erhoben wir von Juli bis Oktober 2021, die Anbieter befragten wir im Oktober und November 2021.

Fahr­zeug­suche: 50 %

Bei der Suche und Treffer­liste legten wir Wert auf eine über­sicht­liche Suchmaske und vielfältige Such- und Filter­möglich­keiten, beispiels­weise eine Beschränkung der Treffer­liste auf verfügbare Fahr­zeuge. Wichtig waren auch eine trans­parente Preis­angabe, Fahr­zeug­abbildungen und Ausstattungs­filter.

Die Detail­informationen zu den einzelnen Angeboten sollten unter anderem Angaben zur Abhol­station, Kontakt­informationen zum Vermieter und genaue Fahr­zeug­daten enthalten.

Buchen und Stornieren: 30 %

Beim Buchen sollten Kunden stets wissen, an welcher Stelle sie sich im Buchungs­prozess befinden. Die Buchungs- und Miet­konditionen sollten vor Vertrags­abschluss erkenn­bar sein. Auch sollte etwa der Gesamt­preis für die Anmietung voll­ständig angegeben sein und eine verbindliche Buchungs­bestätigung nicht lange auf sich warten lassen.

Beim Stornieren sollte unter anderem der Eingang der Stornierung bestätigt werden, es sollten keine über­raschenden Kosten anfallen.

Website: 20 %

Die Website sollte über­sicht­lich gestaltet sein, beispiels­weise ohne störende Werbeein­blendungen und unter anderem Kontakt­informationen und Hilfe­funk­tionen bereit­stellen.

Mängel im Klein­gedruckten: 0 %

Eine juristische Gutachterin prüfte, ob die allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) unzu­lässige Klauseln oder verbraucherunfreundliche Rege­lungen enthalten, die den Kunden benach­teiligen.

Ein Jurist prüfte, ob die Daten­schutz­erklärungen die Anforderungen der Daten­schutz-Grund­ver­ordnung erfüllen, ob etwa die Rechts­grund­lage angegeben ist, die Speicherdauer konkret angegeben war und ob sie auf den Internet­seiten der Anbieter gut erreich­bar waren.

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Abwertungen

Abwertungen führen dazu, dass sich Leistungs­mängel verstärkt auf das test-Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind mit einem Stern­chen *) gekenn­zeichnet. Lautete das Urteil im Prüf­punkt Buchungs­prozess mangelhaft, konnten Buchen und Stornieren sowie das test-Qualitäts­urteil nicht besser sein.

Waren die Mängel in der Daten­schutz­erklärung gering, konnten die Mängel im Klein­gedruckten nicht besser sein. Waren die Mängel in der Daten­schutz­erklärung gravierend, konnten die Mängel im Klein­gedruckten nicht besser als deutlich sein. Lautete das Urteil für Mängel im Klein­gedruckten deutlich, wurde das test-Qualitäts­urteil um 0,3 Noten abge­wertet.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 13.01.2022 um 09:54 Uhr
    Angaben zur maximalen Zuladung

    @rnl: Das haben wir bewertet: Alle Portale ohne diesen Filter hatten bei den Filtermöglichkeiten Punktabzüge. In unserer Auswahl boten diesen Filter nur wenige Anbieter, bei Rent and Travel kann man zumindest nach dem notwendigen Führerschein filtern.

  • rnl am 12.01.2022 um 23:08 Uhr
    Oft fehlen Angaben zu max. Zuladung

    Wer als Familie mit einem Wohnmobil reisen will, wird schnell feststellen, dass die meisten Wohnmobile ein großes Problem mit der maximal zulässigen Zuladung haben. Insbesondere wenn man Fahrräder mitnehmen will. In vielen Portalen fehlt dazu jedoch eine Angabe. Die meisten Fahrzeuge wiegen schon laut Datenblatt rund 3 Tonnen. Mit dem eingebauten Zubehör vermutlich noch deutlich mehr.
    Wer noch einen alten Führerschein hat und somit mehr als 3,5 Tonnen fahren darf, würde gerne danach filtern. Dies geht leider bei fast keinem Portal und macht entsprechende Suche sehr umständlich.
    Bei manchen Portalen fehlt sogar komplett ein Hinweis hinsichtlich zulässigem Gesamtgewicht oder erforderlicher Führerscheinklasse.
    Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum das Fehlen so zentraler Angaben nicht zu einer Abwertung bei der Bewertung der Filterfunktion bzw. der Detailinformationen führte.