Schätzt der Fahrer eines Wohnmobils die Höhe einer Durchfahrt trotz mehrerer Schilder falsch ein und beschädigt er sein Fahrzeug, muss die Kaskoversicherung nicht zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Az. 3 U 107/05).
Der Fahrer wollte mit seinem 3,08 Meter hohen Mobil durch eine 2,50 Meter hohe Autounterführung fahren und verursachte einen Schaden von über 10 000 Euro am Fahrzeugdach. Der Mann habe grob fahrlässig gehandelt, da er drei Hinweisschilder nicht beachtet habe, urteilte das Gericht.
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