Wohn­gebäude­versicherung im Vergleich

Basiswissen zur Wohn­gebäude­versicherung

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Hier klären wir die wichtigsten Fragen rund um die Wohn­gebäude­versicherung (Stand 1/2023). Alle Fragen geklärt? Hier gehts zum Vergleich Wohngebäudeversicherung.

Wohn­gebäude­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 195 Wohn­gebäude­ver­sicherungen mit Ele­mentar­schutz

Haus­besitzer aufgepasst

Die Stiftung Warentest untersucht regel­mäßig auch die Versicherungs­arten Gewässerschadenhaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und Bauherrenhaftpflicht.

Alle Fragen im Überblick

Was ist in der Wohn­gebäude­versicherung versichert?

Ist es ratsam, eine teure Wohn­gebäude­versicherungen abzu­schließen?

Selbst wenn Eigentümer über den hohen Preis der Police stöhnen: Sie sollten ihr Haus auf keinen Fall unver­sichert lassen. Vor allem der Schutz gegen Feuer ist unver­zicht­bar, da im schlimmsten Fall das gesamte Haus abbrennen kann. Ist die Immobilie über Kredit finanziert, verlangen die Banken im Regelfall ohnehin einen Versicherungs­nach­weis. Der ist meist preisgünstig und problemlos zu bekommen. Auch bei einem Wechsel des Versicherers will die Bank informiert werden.

Bei welchen Schäden greift die Gebäude­versicherung?

Die Gebäude­versicherung besteht aus vier Bausteinen: Feuer (in erster Linie Brand, Blitz­schlag, Explosion), Leitungs­wasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden wie Über­schwemmungen, Erdrutsche, Lawinen:

Feuer. Die Versicherung zahlt, wenn das Haus abbrennt. Sie greift auch für Folgeschäden, zum Beispiel wenn bei einem Brand des Dach­stuhls Lösch­wasser die Wohn­räume darunter flutet. Dasselbe gilt, wenn beim Abtrans­port des Brand­schutts Hausflur oder Fassade beschädigt werden. Es muss sich aber um ein Feuer handeln, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Nicht versichert sind daher Seng­schäden, da sich hier kein Feuer selbst ausgebreitet hat. Davon abweichend ist aber in einer Reihe von Tarifen die Regulierung von Seng­schäden als Leistungs­erweiterung enthalten (zum Vergleich Wohngebäudeversicherung). Dasselbe gilt für Bauteile, die ohnehin Feuer und Wärme ausgesetzt sind. Fängt ein Schorn­stein oder ein Kamin Feuer, wird der Schaden daran nicht ersetzt. Brennt dann auch das Haus, ist das aber versichert. Auch Blitz­schäden sind abge­deckt. Das gilt aber vor allem in manchen alten Verträgen nicht für Über­spannung: Wenn ein Blitz zum Beispiel in eine Über­land­leitung einschlägt, können Stromspitzen die teure Elektronik der Heizungs­anlage lahmlegen. In den aktuellen Angeboten sind Über­spannungs­schäden versichert, jedoch in unterschiedlicher Höhe.

Leitungs­wasser. Die Wohn­gebäude­versicherung über­nimmt Leitungs­wasser­schäden am Gebäude, zum Beispiel an Fußböden und am Mauer­werk oder an der Heizungs­anlage. Sobald ein Haus 25 bis 30 Jahre alt ist, nehmen Leitungs­schäden deutlich zu. Dagegen können die Besitzer wenig machen. Meist ist Korrosion die Ursache, und die zieht sich durchs gesamte Leitungs­netz. Eine Grund­sanierung ist kaum bezahl­bar. Wenn die Rohre unter Putz liegen, muss das Haus fast bis auf den Rohbau­zustand zurück­gebaut werden. Da ist es meist wirt­schaftlicher, nur die jeweiligen Schäden zu reparieren. Der Schutz deckt nicht nur Trink­wasser­leitungen ab, sondern auch Rohre der Heizungs­anlage. Nicht versichert sind aber Regenfall­rohre, wenn sie nicht zugleich Haus­abwasser entsorgen. Weitere Ausschlüsse sind Haus­schwamm oder Wasser natürlichen Ursprungs wie Über­schwemmungen.

Sturm und Hagel. Die Sturm­versicherung greift ab Wind­stärke 8, etwa 62 Stundenkilo­meter Wind­geschwindig­keit. Solche Unwetter nehmen zu. Laut einer Studie des Potsdam-Instituts für Klima­folgen­forschung können schwere Stürme, die bisher alle 50 Jahre vorkamen, künftig alle 10 Jahre eintreten. Typisch sind abge­deckte Dächer, abge­knickte Antennen, einge­drückte Scheiben oder aufs Haus gestürzte Bäume. Wenn Hagel eine Regen­rinne verstopft und Wasser ins Haus läuft, ist das nicht versichert.

Elementarschäden: Wir empfehlen, diesen Zusatz mit abzu­schließen. Zu den Elementarschäden gehören vor allem Hoch­wasser, Erdbeben, Erdrutsch, Schnee­druck, Lawinen und Stark­regen. Vor allem Stark­regen nehmen zu. Sie sind oft lokal begrenzt, dann aber katastrophal. Die Kanalisation kann die Wasser­massen nicht mehr aufnehmen, Keller laufen voll. Vor allem in alten Verträgen sind Elementarschäden oft nicht versichert. Haus­besitzer sollten dies mit absichern, sonst gehen sie zum Beispiel bei einem Stark­regen leer aus.

Muss ich alle vier Bereiche versichern? Und alles beim selben Anbieter?

Es ist möglich, die Bausteine Leitungs­wasser, Feuer und Sturm/Hagel einzeln abzu­schließen, sogar bei verschiedenen Gesell­schaften – zum Beispiel Feuer bei einem regionalen Anbieter, Sturm/Hagel bei einem anderen. Lediglich Elementarschäden werden nur in Kombination mit mindestens einer der drei anderen Gefahren­gruppen versichert. Wer den Leitungs­wasser­schutz nicht bekommt oder nur gegen einen extrem hohen Preis, kann über­legen, darauf zu verzichten und nur die anderen drei Bausteine abzu­schließen. Lecks sind zwar häufig, aber der einzelne Schaden meist bezahl­bar.

Was bedeuten in der Elementarschaden­versicherung die Zürs-Zonen?

Bei Hoch­wasser unterscheiden die Versicherer je nach Gefahrenlage vier Risikozonen, die als Zürs abge­kürzt werden:

Zürs 1: Statistisch kommt ein Hoch­wasser seltener als alle 200 Jahre vor,

Zürs 2: alle 50 bis 200 Jahre Hoch­wasser,

Zürs 3: alle 10 bis 50 Jahre Hoch­wasser,

Zürs 4: einmal in 10 Jahren Hoch­wasser.

Die meisten Häuser liegen in Zürs 1. In Zürs 4 ist der Schutz oft nicht zu bekommen, obwohl er dort besonders nötig wäre. Nur wenige Tarife versichern Häuser in Zürs 4. Auch in die Zone Zürs 3 trauen viele Anbieter sich nicht.

Welche zusätzlichen Leistungen in der Gebäude­versicherung sind wichtig?

Auf welche Leistungen der Gebäude­versicherung sollte man achten?

Die Stiftung Warentest empfiehlt nur Tarife, die auch dann zahlen, wenn der Kunde den Schaden grob fahr­lässig verursacht hat, unabhängig von der Schadenhöhe (zum Vergleich Wohngebäudeversicherung). Zum Beispiel, weil er Kerzen unbe­aufsichtigt ließ und die Wohnung ausbrannte. Andere Tarife kürzen dann die Entschädigung oder zahlen gar nichts. Da es oft um Hundert­tausende Euro geht, ist das ein Existenz gefähr­dendes Risiko.

Vorsicht: Einige Tarife geben zwar an, bei grober Fahr­lässig­keit zu leisten. Im Klein­gedruckten beschränken sie dies aber auf Beträge wie zum Beispiel 10 000 Euro. Bei einem Totalschaden ist das viel zu wenig. Wir finden, Kunden sollten voll abge­sichert sein. Die Versicherung sollte Schäden bis zu einer Höhe von 100 Prozent der Versicherungs­summe über­nehmen.

Daneben halten wir weitere fünf Leistungen für unver­zicht­bar: Abbruch- und Aufräum­kosten, Bewegungs- und Schutz­kosten, Mehr­kosten durch behördliche Auflagen, Dekontamination des Erdreichs, zum Beispiel durch Erdöl oder Brand­schutt, sowie Über­spannung durch Blitz.Details dazu stehen in den weiteren Fragen unten.

Wichtig sind für viele Kunden im individuellen Einzel­fall außerdem weitere Leistungen, je nach Beschaffenheit von Haus und Grund­stück: Zu- und Ableitungs­rohre, Solar­anlagen, Aufräum­kosten für Bäume, Mehr­kosten fürs Beseitigen von Rest­werten, Fahr­zeuganprall oder Kosten für Sach­verständige. Weitere Informationen dazu finden Sie in den nächsten Fragen.

Was sind Aufräum- und Abbruch­kosten in der Gebäude­versicherung?

Nach einem Brand oder wenn ein Sturm das Dach abge­deckt hat, ist das Haus meist unbe­wohn­bar. Oft bleiben Reste von Lösch­wasser stehen, Wände und Decken müssen getrocknet, Restmauern abge­brochen, Bauschutt entsorgt werden. Bei Totalschäden entstehen Kosten, weil Reste des Hauses abge­rissen und entsorgt werden müssen. Viele alte Tarife begrenzen die Entschädigung auf fünf Prozent der Versicherungs­summe.

Was sind Bewegungs- und Schutz­kosten in der Gebäude­versicherung?

Einige Tarife nennen dies auch Trans­port- und Lager­kosten. Nach einem schweren Schaden kann es nötig werden, dass Möbel und andere Gegen­stände abtrans­portiert und ausgelagert werden müssen – zum Beispiel weil ein Sturm das Dach weggerissen hat oder weil nach einem Brand eine umfang­reiche Reno­vierung ansteht. Im Extremfall können hier fünf­stel­lige Beträge auflaufen.

Warum sollte man Mehr­kosten durch behördliche Auflagen versichern?

Viele Häuser stehen schon seit Jahr­zehnten. In der Zwischen­zeit sind aber jede Menge neue Bauvorschriften heraus­gekommen, die das Bauen viel teurer machen als damals. Das kann passieren, wenn die bisherige Dämmung nicht genehmigt wird und eine viel aufwendigere her muss oder wenn das Bauamt einen verbesserten Schall­schutz verlangt. Bei neuen Häusern entsteht dieses Problem selten, bei Altbauten hingegen können selbst 50 000 Euro versicherte Kosten zu wenig sein. Bei Häusern aus den Fünf­ziger­jahren beispiels­weise sind Zusatz­kosten von 100 000 Euro möglich.

Was sind Kosten für Dekontamination in der Gebäude­versicherung?

Wenn Heizöl ausläuft oder die Feuerwehr einen Brand mit Schaum löscht, kann das Erdreich solche Mengen an Gift­stoffen abbe­kommen, dass es abge­tragen und entsorgt werden muss. Kunststoffe in der Bausubstanz, Fußböden oder Haus­halts­geräten geben bei einem Brand hoch­giftige Substanzen ab wie beispiels­weise Biphenyle oder Dioxine. Sie gelangen über das Lösch­wasser in den Boden. Nach einem Brand nehmen die Behörden Schad­stoff­messungen vor. Nicht selten muss das Erdreich abge­tragen und auf einer Deponie entsorgt werden, weil sonst eine Verseuchung des Grund­wassers droht. Der Sondermüll kann Kosten in fünf­stel­liger Höhe verursachen.

Was versteht man unter Über­spannung?

Wenn der Blitz nicht direkt ins Haus einschlägt sondern außer­halb, zum Beispiel in eine Über­land­leitung, kann es zu Spannungs­spitzen kommen. Dadurch kann die Elektronik der Zentralhei­zung Schaden nehmen. Teuer kann es auch bei Häusern werden, die mit einer aufwendigen Smart-Home-Anlage ausgerüstet sind.

Sind alle Rohre unterm Grund­stück in der Gebäude­versicherung mitversichert?

Nicht auto­matisch. Auf dem Grund­stück gelegene Zuleitungs­rohre für die Wasser­versorgung sowie Rohre für Heizung, Solarhei­zung, Klima- und Wärmepumpen sind stan­dard­mäßig mitversichert, wenn sie der Versorgung versicherter Gebäude dienen. Das gilt aber nicht für Zuleitungs­rohre zu einer Teich­anlage, einem Spring­brunnen, zu einem Wasser­hahn im Garten oder Rohre, die der Versorgung von nicht versicherten Neben­gebäuden dienen.

Wenn Schäden an Ableitungs­rohren entstehen, die unter­irdisch auf dem Grund­stück verlaufen, ist dies stan­dard­mäßig nicht mitversichert oder nur mit geringen Summen, beispiels­weise 1 500 Euro. Das kann zu wenig sein, wenn es nicht nur um ein kurzes Stück von drei oder vier Metern geht, sondern um 30 oder 40 Meter Rohr­strecke. Dann sollte eher mindestens 10 000 Euro versichert sein. Teuer kann es auch werden, wenn Ableitungs­rohre unterm Keller oder unter­halb der Bodenplatte verlaufen. Einige Gesell­schaften bieten diesen Zusatz­schutz ungern an: Es gibt zu viele und zu teure Schäden. Das zeigt, dass für die Mitversicherung Bedarf besteht. .

Kann ich meine Solar­anlage über die Wohn­gebäude­police mitversichern?

Ja, das empfiehlt sich angesichts der hohen Werte. Vorsicht: Wir haben im Test erlebt, dass Anbieter im Versicherungs­antrag nach der Solar­anlage fragen. Doch wer hier „Ja“ ankreuzt, beantragt damit nicht auto­matisch die Mitversicherung. Vielmehr weiß der Anbieter dann lediglich, dass es eine Solaranlage gibt, daher das Brandrisiko des Hauses erhöht ist, sodass er mehr Beitrag will. Dann steht oft in Klammern daneben „nicht versichert“. Das ist aber leicht zu über­sehen.

Achten Sie darauf, dass die Solar­anlage nicht nur im Vertrag genannt wird, sondern versichert ist, vor allem gegen Sturm, Hagel, Über­spannung, Feuer, Diebstahl, Schnee­druck, Marderbisse. Alternativ ist auch eine separate Versicherung bei einem anderen Anbieter möglich. Ausführ­liche Informationen zum Photovoltaik­schutz im Vergleich Solarversicherung.

Zahlt die Versicherung, wenn meine hohen Bäume bei Sturm aufs Haus stürzen?

Dann zahlt die Wohn­gebäude­versicherung den Schaden am Haus – aber nicht unbe­dingt die Entsorgung. Zerlegen, Abtrans­port und Entsorgung sind oft nicht versichert. Hier können deutlich über 1 000 Euro pro Baum entstehen. Wichtig ist diese Klausel, wenn mehrere Bäume auf dem Grund­stück stehen. Dasselbe gilt für Bäume, die durch Blitz oder Sturm abge­knickt sind und gefällt werden müssen. Einige Tarife decken auch diesen Fall ab. Nicht versichert sind Bäume, die ohnehin schon abge­storben waren.

Wichtig: Der Versicherer muss auch Kosten für Wieder­herstellung des Rasens zahlen (Land­gericht München I, Az. 26 O 8529/16).

Was sind Mehr­kosten fürs Beseitigen von Rest­werten?

Bleiben nach einem Brand Reste des Hauses stehen, die beim Wieder­aufbau verwertet werden können, zieht die Versicherung deren Rest­wert von ihrer Erstattung ab. Das gilt auch, wenn die Baureste in der Praxis gar nicht zu verwerten sind, weil das gegen aktuelle Bauvorschriften verstoßen würde. Beispiel: Das Haus ist bis auf den Keller abge­brannt. Der Keller erfüllt jedoch nicht mehr die aktuellen Sicher­heits­vorschriften, so dass er abge­rissen und neu gebaut werden muss.

Mein Haus steht in der Kurve einer viel befahrenen Land­straße. Bin ich versichert, wenn ein Lkw gegen die Wand kracht?

Bei einigen Häusern ist die Gefahr nicht auszuschließen, dass ein Lastwagen – zum Beispiel durch einen tech­nischen Defekt – gegen die Fassade prallt. Das kann die Statik so stark beein­trächtigen, dass das Haus einsturzgefährdet ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfall­ver­ursachers muss dann einstehen. Doch sie entschädigt nur den Zeit­wert. Besitzer eines Altbaus würden auf hohen Kosten sitzen bleiben. Anprall von fremden Kraft- und Schienenfahr­zeugen kann aber zusätzlich versichert werden.

Warum sollte man die Kosten eines Sach­verständigen versichern?

Nach einem Schaden ist Streit mit dem Versicherer durch­aus möglich. Versicherte können dann verlangen, dass in einem Sach­verständigen­verfahren die Schadenhöhe ermittelt wird. Das kann teuer werden. Viele Tarife über­nehmen dann die Kosten, oft erst aber einer Schadenhöhe von zum Beispiel 25 000 oder 50 000 Euro.

Ist es sinn­voll, Hotel­kosten in der Gebäude­versicherung zu versichern?

Das muss jeder für sich entscheiden. Ist das eigene Haus unbe­wohn­bar und ein Umzug nötig, zum Beispiel in ein Hotel oder eine Miet­wohnung, sollte die Versicherung die zusätzlichen Kosten über­nehmen. Dies lässt sich über die Wohngebäudepolice machen. In der Regel ist aber in solchen Fällen auch die Hausrat­versicherung zuständig (Vergleich Hausratversicherung). Wer dieses Risiko schon dort abge­sichert hat, braucht es nicht zusätzlich in die Wohn­gebäude­police aufzunehmen.

Gebäude­versicherung – Kosten und Anbieter­wechsel

Was kostet eine Wohn­gebäude­versicherung?

Das kommt auf den Einzel­fall an. Je nach Größe , Alter und Bauausführung des Hauses können die Preise um ein Vielfaches voneinander abweichen – und je nach Anbieter. Wir finden in unseren Vergleichen von Wohngebäudeversicherungen regel­mäßig große Unterschiede: Teure Policen kosten für dasselbe Haus oft dreimal so viel wie preisgüns­tige. Eine güns­tige Police an einem eher güns­tigen Stand­ort ist inklusive Elementarschaden­schutz für einen Neubau teils schon für unter 200 Euro jähr­lich zu haben. Für einen Altbau sind es eher 500 Euro. An teuren Stand­orten kann es durch­aus das Doppelte sein.

Wonach richtet sich der Preis der Gebäude­versicherung?

Entscheidend für den Preis ist die Lage des Hauses. Die Gesell­schaften unter­teilen das Bundes­gebiet in Gefahrenzonen. Beim Leitungs­wasser sind es oft vier, je nach Härtegrad der lokalen Wasser­versorgung. Hartes Wasser greift die Leitungen stark an. Bei Feuer gibt es keine Differenzierung, bei Sturm/Hagel sind es zwei Zonen. In der Elementar­versicherung unterscheiden die meisten Tarife vier Zonen für Hoch­wasser und drei für Erdbeben. Welcher Zone er ein Haus zuordnet, ist von Versicherer zu Versicherer anders.

Welche Rolle spielt das Alter des Hauses in der Gebäude­versicherung?

Riesige Preis­unterschiede verursacht das Alter des Hauses. Oft klaffen die Preise weit auseinander. Altbauten kosten oft drei- oder viermal so viel wie neue Häuser. Was als Altbau gilt? Da reichen manchmal schon zwei Jahre seit Fertigstellung. Einige Versicherer haben gestaffelte Neubau­rabatte, zum Beispiel 55 Prozent bis drei Jahre nach Ende der Rohbau­zeit, in den nächsten Jahren immer weniger, ab dem 20. Jahr nichts mehr.

Wird die Gebäude­versicherung teurer, wenn ich einen Wintergarten baue oder das Dach­geschoss ausbaue?

Das sollten Sie unbe­dingt dem Versicherer sofort melden, spätestens für das nächste Versicherungs­jahr. Denn ein An- oder Umbau erhöht den Wert der Immobilie. Dies sind meistens nur bis zum Ende des Versicherungs­jahres durch die Vorsorgever­sicherung gedeckt. Wenn in den vergangenen Jahren Dach oder Keller ausgebaut wurden, sollten Sie diese Wert­steigerung dem Versicherer nach­melden. Das gilt zum Beispiel für Anbauten, Wintergärten, Saunen oder Neben­gebäude wie Garagen oder Carports. Sie sollten im Vertrag stehen. Im Schadenfall laufen sie sonst Gefahr, unter­versichert zu sein. Sie bekommen den Schaden dann nur anteilig ersetzt.

Was bedeutet der „Versicherungs­wert 1914“?

Der Preis der Gebäude­versicherung hängt entscheidend vom Wert des Hauses ab. Doch der ist schwer zu schätzen – wenn es nicht gerade ein Neubau ist. Der Verkehrs­wert hilft nicht weiter, da dort Lage und Grund­stück einfließen. Viele Versicherer kalkulieren daher den Neubau­wert des Hauses zu Preisen im Jahr 1914. Damals, vor Beginn des ersten Welt­kriegs, waren die Baupreise noch stabil. Diesen Wert rechnen die Versicherer dann mit einem „gleitenden Neuwert­faktor“ hoch, der auf Preisindices beruht. Das ergibt am Ende nicht den Markt­wert des Hauses, sondern die Kosten, die aktuell nötig wären, um es neu zu bauen.

Diese Summe lässt sich in den nächsten Jahren mit Hilfe des Index konsequent an die steigenden Baukosten anpassen. So haben die Kunden Gewiss­heit, dass sie im Fall eines Totalschadens immer so viel Geld vom Versicherer bekommen, wie der Neubau ihres Hauses in gleicher Qualität und Größe kosten würden.

Allerdings zeigt unser Vergleich Wohngebäudeversicherung, dass die Kalkulation des 1914er Werts auch nicht ganz unpro­blematisch ist. Für unseren Test haben wir zwei Musterhäuser beschrieben. Die Versicherer kalkulierten den 1914er Wert ganz unterschiedlich. Auffallend ist, dass einige Anbieter detailliert die Bauart des Hauses abfragen, zum Beispiel ob es Parkett, Sprossen­fenster, Fußbodenhei­zung oder eine Wärmepumpe hat. Andere fragen weniger ausführ­lich. Mitunter ist eine Solaranlage darin bereits enthalten, mitunter nicht.

Für den Kunden kann das fatal sein. Ist der Wert zu nied­rig, liegt Unter­versicherung vor. Dann fehlen im Schadenfall zigtausend Euro. Kunden sollten daher die Kalkulation des 1914er Werts unbe­dingt dem Versicherer über­lassen. Dann muss er für die Richtig­keit einstehen. Wer den Versicherer wechselt, sollte nicht einfach den 1914er Wert des bisherigen Vertrages nehmen. Der kann schon bisher zu gering gewesen sein.

Was sind Wohn­flächen­tarife in der Gebäude­versicherung?

Wohn­flächen­tarife sind eine Alternative zur Berechnung der Versicherungs­summe nach den Baukosten von 1914. Diese Tarife gewinnen zunehmend an Bedeutung. Dabei gibt der Kunde lediglich die Wohn­fläche seines Hauses an. Der Versicherer nennt keine Versicherungs­summe, sondern garan­tiert, dass er nach einem Totalschaden den Neubau eines gleich­artigen Hauses bezahlt. Probleme kann es aber auch dabei geben. Was die Versicherer als Wohn­fläche bewerten, ist nicht einheitlich: Mal zählen Balkone, Terrassen, Keller nicht mit, mal werden sie zur Hälfte oder zu einem Viertel mitgerechnet. Daher sollte man die Berechnung der Wohn­fläche dem Versicherer über­lassen.

Lohnt Wechsel der Gebäude­versicherung, wenn man einen teuren Vertrag hat?

Das kann einige Hundert Euro pro Jahr sparen. Doch Achtung: Vor allem bei Häusern, die älter als 20 Jahre sind, zeigen viele Versicherer sich reser­viert. Dann nehmen Leitungs­wasser­schäden oft deutlich zu. Sie verursachen den Groß­teil des Schaden­aufkommens. Viele Versicherer lehnen Interes­senten mit Altbauten ab oder verlangen hohe Preise oder eine hohe Selbst­beteiligung. Dann muss man im Schadenfall mehrere Hundert Euro aus eigener Tasche zahlen. Wer kündigt, sollte daher zunächst einen neuen Vertrag sicher haben.

Kündigung der Gebäude­versicherung

Wie kündige ich die Wohn­gebäude­versicherung?

In der Regel ist das einmal jähr­lich zum Ende des Versicherungs­zeitraums möglich. Meist endet der Zeitraum ein Jahr nach Abschluss des Vertrags. Ohne Kündigung verlängert sich die Police auto­matisch jeweils um ein weiteres Jahr. Das Kündigungs­schreiben muss drei Monate vor diesem Termin beim Versicherer ange­kommen sein.

Wie geht man bei der Kündigung dabei vor?

Schritt 1: Liegt auf Ihrem Haus ein Immobilien­kredit? Dann ist in der Regel die Zustimmung der Bank zur Kündigung erforderlich. Holen Sie dort die schriftliche Zustimmung ein.

Schritt 2: Kümmern Sie sich noch vor der Kündigung zunächst um eine neue Versicherung. Die Kündigung der bisherigen sollten Sie erst abschi­cken, wenn die neue Police unter Dach und Fach ist. Denn die Versicherer sind nicht gezwungen, einen Vertrag für Ihr Haus abzu­schließen. Vor allem Altbauten nehmen manche Gesell­schaften nicht gern.

Schritt 3: Im Kündigungs­schreiben nennen Sie den Termin, an dem der Vertrag auslaufen soll, also das Ende des Versicherungs­zeitraums. Geben Sie auch die Versicherungs­nummer an. Bitten Sie um eine schriftliche Kündigungs­bestätigung. Eine Begründung für die Kündigung ist nicht notwendig. Legen Sie die Zustimmung der Bank bei. Nicht vergessen: Name und voll­ständige Adresse.

Schritt 4: Geben Sie das Schreiben recht­zeitig zur Post. Es muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertrags­lauf­zeit beim Versicherer einge­troffen sein. Wer ganz sicher gehen will, verschickt es per Einschreiben mit Rück­schein.

Das geht, wenn der Versicherer den Preis anhebt, können Sie mit einem Monat Frist aussteigen. Dasselbe gilt nach einem Schaden: Auch wenn der Versicherer ihn nicht reguliert, können Sie mit einem Monat Frist kündigen. Auch wer ein Haus kauft oder erbt, kann mit einem Monat Frist den alten Vertrag beenden. Bei unterjäh­riger Kündigung gibt es aber keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des bereits gezahlten Beitrags.

Was passiert mit dem Versicherungs­schutz, wenn ich ein Haus kaufe?

Die Versicherung muss über den Eigentümer­wechsel informiert werden. Bei einem Hauskauf über­nehmen Sie auto­matisch zum Datum des Grund­buch­eintrags die Versicherung des Vorbesitzers. Sie haben aber ein Sonderkündigungs­recht. So können Sie inner­halb eines Monats die Versicherung kündigen.

Wohn­gebäude­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 195 Wohn­gebäude­ver­sicherungen mit Ele­mentar­schutz

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525 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 24.05.2023 um 12:12 Uhr
Genauer Tarif degenia

@LilliSiri: Geprüft wurden die Tarife in der Tarifstruktur T22 mit dem Stand 07/2022.

LilliSiri am 24.05.2023 um 07:43 Uhr
Genauer Tarif degenia

Guten Tag, welche Tarife bei der degenia wurden denn genau getestet? Es gibt T18, T19 und T22. Bei optimum und Premium vermute ich T22? Vielen Dank.

Profilbild Stiftung_Warentest am 16.05.2023 um 12:54 Uhr
GEV Leistungsumfang

@Neuwoge: Die von uns ausgewiesenen Tarife gelten nur für die Modellhäuser. Bei Häusern, die viel älter als 50 Jahre sind, wird die SB erhoben.

Neuwoge am 14.04.2023 um 22:00 Uhr
GEV Leistungsumfang

Hallo, ich habe letztes Jahr für ein Mehrfamilienhaus aus den 1950er Jahren bei der GEV einen Online-Antrag für deren besten Tarif "MAX" gestellt und dieses Jahr abgeschlossen.
In dem Vorschlags-Antrag den die GEV mir dann schickte stand dann jedoch abweichend:
"Individuelle Selbstbeteiligung:
Neben etwaigen weiteren vertraglichen Selbstbeteiligungen trägt der Versicherungsnehmer für Schäden durch die Gefahr Leitungswasser und den ihr zugeordneten Deckungserweiterungen je Schadenfall 750,00 € selbst."
Auf Nachfrage erhielt ich die Antwort das Haus sei älter als 50 Jahre da wäre dies bei der GEV Standard.
Bei der Darstellung des Leistungsumfanges der GEV fehlt bei der Stiftung Warentest jedoch der Hinweis bei dem 50 Jahre alten Haus der SB von 750€.
Für mich war der SB letzten endes OK da die GEV auch noch zum MAX Tarif zusätzliche Bausteine wie u.a. Soforthilfe und Vermieterplus anbietet, welche ich in diesem Umfang bei bisher keiner anderen Wohngebäudversicherung gefunden habe.

Profilbild Stiftung_Warentest am 11.04.2023 um 17:16 Uhr
Reinigungsrohr in der Abwasserleitung versichert?

@HW_23: Wir können Ihnen an dieser Stelle nicht mit einer individuellen Versicherungsberatung dienen. Nicht alle Bedingungen formulieren den Umfang des Versicherungsschutzes für die Ableitungsrohre gleich. Wir kennen weder Ihren Vertrag noch den Schriftverkehr mit dem Versicherer noch den konkreten Schadensfall. Geht es um die Verpflichtung zur Kostenübernahme für einen Schaden am Reinigungsrohr, bitten wir Sie, sich unter Vorlage der Versicherungsbedingungen und des Schriftverkehrs zum Schadensfall in der Verbraucherzentrale individuell beraten zu lassen.
Befinden Sie sich auf der Suche nach einem neuen Tarif, der die Reinigungsrohre mitversichert, bitten wir Sie, sich durch einen Versicherungsmakler individuell beraten zu lassen. Wir hatten für diesen Test bei den Versicherern diesen Aspekt nicht mit abgefragt.