Hier klären wir die wichtigsten Fragen rund um die Wohngebäudeversicherung (Stand 1/2023). Alle Fragen geklärt? Hier gehts zum Vergleich Wohngebäudeversicherung.
Testergebnisse für 195 Wohngebäudeversicherungen mit Elementarschutz
Hausbesitzer aufgepasst
Die Stiftung Warentest untersucht regelmäßig auch die Versicherungsarten Gewässerschadenhaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und Bauherrenhaftpflicht.
Alle Fragen im Überblick
- Auf welche Leistungen der Gebäudeversicherung sollte man achten?
- Was sind Aufräum- und Abbruchkosten in der Gebäudeversicherung?
- Was sind Bewegungs- und Schutzkosten in der Gebäudeversicherung?
- Warum sollte man Mehrkosten durch behördliche Auflagen versichern?
- Was sind Kosten für Dekontamination in der Gebäudeversicherung?
- Was versteht man unter Überspannung?
- Sind alle Rohre unterm Grundstück in der Gebäudeversicherung mitversichert?
- Kann ich meine Solaranlage über die Wohngebäudepolice mitversichern?
- Zahlt die Versicherung, wenn meine hohen Bäume bei Sturm aufs Haus stürzen?
- Was sind Mehrkosten fürs Beseitigen von Restwerten?
- Mein Haus steht in der Kurve einer viel befahrenen Landstraße. Bin ich versichert, wenn ein Lkw gegen die Wand kracht?
- Warum sollte man die Kosten eines Sachverständigen versichern?
- Ist es sinnvoll, Hotelkosten in der Gebäudeversicherung zu versichern?
- Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
- Wonach richtet sich der Preis der Gebäudeversicherung?
- Welche Rolle spielt das Alter des Hauses in der Gebäudeversicherung?
- Wird die Gebäudeversicherung teurer, wenn ich einen Wintergarten baue oder das Dachgeschoss ausbaue?
- Was bedeutet der „Versicherungswert 1914“?
- Was sind Wohnflächentarife in der Gebäudeversicherung?
- Lohnt Wechsel der Gebäudeversicherung, wenn man einen teuren Vertrag hat?
Was ist in der Wohngebäudeversicherung versichert?
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Ist es ratsam, eine teure Wohngebäudeversicherungen abzuschließen?
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Selbst wenn Eigentümer über den hohen Preis der Police stöhnen: Sie sollten ihr Haus auf keinen Fall unversichert lassen. Vor allem der Schutz gegen Feuer ist unverzichtbar, da im schlimmsten Fall das gesamte Haus abbrennen kann. Ist die Immobilie über Kredit finanziert, verlangen die Banken im Regelfall ohnehin einen Versicherungsnachweis. Der ist meist preisgünstig und problemlos zu bekommen. Auch bei einem Wechsel des Versicherers will die Bank informiert werden.
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Bei welchen Schäden greift die Gebäudeversicherung?
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Die Gebäudeversicherung besteht aus vier Bausteinen: Feuer (in erster Linie Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdrutsche, Lawinen:
Feuer. Die Versicherung zahlt, wenn das Haus abbrennt. Sie greift auch für Folgeschäden, zum Beispiel wenn bei einem Brand des Dachstuhls Löschwasser die Wohnräume darunter flutet. Dasselbe gilt, wenn beim Abtransport des Brandschutts Hausflur oder Fassade beschädigt werden. Es muss sich aber um ein Feuer handeln, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Nicht versichert sind daher Sengschäden, da sich hier kein Feuer selbst ausgebreitet hat. Davon abweichend ist aber in einer Reihe von Tarifen die Regulierung von Sengschäden als Leistungserweiterung enthalten (zum Vergleich Wohngebäudeversicherung). Dasselbe gilt für Bauteile, die ohnehin Feuer und Wärme ausgesetzt sind. Fängt ein Schornstein oder ein Kamin Feuer, wird der Schaden daran nicht ersetzt. Brennt dann auch das Haus, ist das aber versichert. Auch Blitzschäden sind abgedeckt. Das gilt aber vor allem in manchen alten Verträgen nicht für Überspannung: Wenn ein Blitz zum Beispiel in eine Überlandleitung einschlägt, können Stromspitzen die teure Elektronik der Heizungsanlage lahmlegen. In den aktuellen Angeboten sind Überspannungsschäden versichert, jedoch in unterschiedlicher Höhe.
Leitungswasser. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Leitungswasserschäden am Gebäude, zum Beispiel an Fußböden und am Mauerwerk oder an der Heizungsanlage. Sobald ein Haus 25 bis 30 Jahre alt ist, nehmen Leitungsschäden deutlich zu. Dagegen können die Besitzer wenig machen. Meist ist Korrosion die Ursache, und die zieht sich durchs gesamte Leitungsnetz. Eine Grundsanierung ist kaum bezahlbar. Wenn die Rohre unter Putz liegen, muss das Haus fast bis auf den Rohbauzustand zurückgebaut werden. Da ist es meist wirtschaftlicher, nur die jeweiligen Schäden zu reparieren. Der Schutz deckt nicht nur Trinkwasserleitungen ab, sondern auch Rohre der Heizungsanlage. Nicht versichert sind aber Regenfallrohre, wenn sie nicht zugleich Hausabwasser entsorgen. Weitere Ausschlüsse sind Hausschwamm oder Wasser natürlichen Ursprungs wie Überschwemmungen.
Sturm und Hagel. Die Sturmversicherung greift ab Windstärke 8, etwa 62 Stundenkilometer Windgeschwindigkeit. Solche Unwetter nehmen zu. Laut einer Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung können schwere Stürme, die bisher alle 50 Jahre vorkamen, künftig alle 10 Jahre eintreten. Typisch sind abgedeckte Dächer, abgeknickte Antennen, eingedrückte Scheiben oder aufs Haus gestürzte Bäume. Wenn Hagel eine Regenrinne verstopft und Wasser ins Haus läuft, ist das nicht versichert.
Elementarschäden: Wir empfehlen, diesen Zusatz mit abzuschließen. Zu den Elementarschäden gehören vor allem Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Starkregen. Vor allem Starkregen nehmen zu. Sie sind oft lokal begrenzt, dann aber katastrophal. Die Kanalisation kann die Wassermassen nicht mehr aufnehmen, Keller laufen voll. Vor allem in alten Verträgen sind Elementarschäden oft nicht versichert. Hausbesitzer sollten dies mit absichern, sonst gehen sie zum Beispiel bei einem Starkregen leer aus.
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Muss ich alle vier Bereiche versichern? Und alles beim selben Anbieter?
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Es ist möglich, die Bausteine Leitungswasser, Feuer und Sturm/Hagel einzeln abzuschließen, sogar bei verschiedenen Gesellschaften – zum Beispiel Feuer bei einem regionalen Anbieter, Sturm/Hagel bei einem anderen. Lediglich Elementarschäden werden nur in Kombination mit mindestens einer der drei anderen Gefahrengruppen versichert. Wer den Leitungswasserschutz nicht bekommt oder nur gegen einen extrem hohen Preis, kann überlegen, darauf zu verzichten und nur die anderen drei Bausteine abzuschließen. Lecks sind zwar häufig, aber der einzelne Schaden meist bezahlbar.
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Was bedeuten in der Elementarschadenversicherung die Zürs-Zonen?
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Bei Hochwasser unterscheiden die Versicherer je nach Gefahrenlage vier Risikozonen, die als Zürs abgekürzt werden:
Zürs 1: Statistisch kommt ein Hochwasser seltener als alle 200 Jahre vor,
Zürs 2: alle 50 bis 200 Jahre Hochwasser,
Zürs 3: alle 10 bis 50 Jahre Hochwasser,
Zürs 4: einmal in 10 Jahren Hochwasser.
Die meisten Häuser liegen in Zürs 1. In Zürs 4 ist der Schutz oft nicht zu bekommen, obwohl er dort besonders nötig wäre. Nur wenige Tarife versichern Häuser in Zürs 4. Auch in die Zone Zürs 3 trauen viele Anbieter sich nicht.
Welche zusätzlichen Leistungen in der Gebäudeversicherung sind wichtig?
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Auf welche Leistungen der Gebäudeversicherung sollte man achten?
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Die Stiftung Warentest empfiehlt nur Tarife, die auch dann zahlen, wenn der Kunde den Schaden grob fahrlässig verursacht hat, unabhängig von der Schadenhöhe (zum Vergleich Wohngebäudeversicherung). Zum Beispiel, weil er Kerzen unbeaufsichtigt ließ und die Wohnung ausbrannte. Andere Tarife kürzen dann die Entschädigung oder zahlen gar nichts. Da es oft um Hunderttausende Euro geht, ist das ein Existenz gefährdendes Risiko.
Vorsicht: Einige Tarife geben zwar an, bei grober Fahrlässigkeit zu leisten. Im Kleingedruckten beschränken sie dies aber auf Beträge wie zum Beispiel 10 000 Euro. Bei einem Totalschaden ist das viel zu wenig. Wir finden, Kunden sollten voll abgesichert sein. Die Versicherung sollte Schäden bis zu einer Höhe von 100 Prozent der Versicherungssumme übernehmen.
Daneben halten wir weitere fünf Leistungen für unverzichtbar: Abbruch- und Aufräumkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten durch behördliche Auflagen, Dekontamination des Erdreichs, zum Beispiel durch Erdöl oder Brandschutt, sowie Überspannung durch Blitz.Details dazu stehen in den weiteren Fragen unten.
Wichtig sind für viele Kunden im individuellen Einzelfall außerdem weitere Leistungen, je nach Beschaffenheit von Haus und Grundstück: Zu- und Ableitungsrohre, Solaranlagen, Aufräumkosten für Bäume, Mehrkosten fürs Beseitigen von Restwerten, Fahrzeuganprall oder Kosten für Sachverständige. Weitere Informationen dazu finden Sie in den nächsten Fragen.
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Was sind Aufräum- und Abbruchkosten in der Gebäudeversicherung?
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Nach einem Brand oder wenn ein Sturm das Dach abgedeckt hat, ist das Haus meist unbewohnbar. Oft bleiben Reste von Löschwasser stehen, Wände und Decken müssen getrocknet, Restmauern abgebrochen, Bauschutt entsorgt werden. Bei Totalschäden entstehen Kosten, weil Reste des Hauses abgerissen und entsorgt werden müssen. Viele alte Tarife begrenzen die Entschädigung auf fünf Prozent der Versicherungssumme.
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Was sind Bewegungs- und Schutzkosten in der Gebäudeversicherung?
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Einige Tarife nennen dies auch Transport- und Lagerkosten. Nach einem schweren Schaden kann es nötig werden, dass Möbel und andere Gegenstände abtransportiert und ausgelagert werden müssen – zum Beispiel weil ein Sturm das Dach weggerissen hat oder weil nach einem Brand eine umfangreiche Renovierung ansteht. Im Extremfall können hier fünfstellige Beträge auflaufen.
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Warum sollte man Mehrkosten durch behördliche Auflagen versichern?
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Viele Häuser stehen schon seit Jahrzehnten. In der Zwischenzeit sind aber jede Menge neue Bauvorschriften herausgekommen, die das Bauen viel teurer machen als damals. Das kann passieren, wenn die bisherige Dämmung nicht genehmigt wird und eine viel aufwendigere her muss oder wenn das Bauamt einen verbesserten Schallschutz verlangt. Bei neuen Häusern entsteht dieses Problem selten, bei Altbauten hingegen können selbst 50 000 Euro versicherte Kosten zu wenig sein. Bei Häusern aus den Fünfzigerjahren beispielsweise sind Zusatzkosten von 100 000 Euro möglich.
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Was sind Kosten für Dekontamination in der Gebäudeversicherung?
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Wenn Heizöl ausläuft oder die Feuerwehr einen Brand mit Schaum löscht, kann das Erdreich solche Mengen an Giftstoffen abbekommen, dass es abgetragen und entsorgt werden muss. Kunststoffe in der Bausubstanz, Fußböden oder Haushaltsgeräten geben bei einem Brand hochgiftige Substanzen ab wie beispielsweise Biphenyle oder Dioxine. Sie gelangen über das Löschwasser in den Boden. Nach einem Brand nehmen die Behörden Schadstoffmessungen vor. Nicht selten muss das Erdreich abgetragen und auf einer Deponie entsorgt werden, weil sonst eine Verseuchung des Grundwassers droht. Der Sondermüll kann Kosten in fünfstelliger Höhe verursachen.
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Was versteht man unter Überspannung?
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Wenn der Blitz nicht direkt ins Haus einschlägt sondern außerhalb, zum Beispiel in eine Überlandleitung, kann es zu Spannungsspitzen kommen. Dadurch kann die Elektronik der Zentralheizung Schaden nehmen. Teuer kann es auch bei Häusern werden, die mit einer aufwendigen Smart-Home-Anlage ausgerüstet sind.
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Sind alle Rohre unterm Grundstück in der Gebäudeversicherung mitversichert?
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Nicht automatisch. Auf dem Grundstück gelegene Zuleitungsrohre für die Wasserversorgung sowie Rohre für Heizung, Solarheizung, Klima- und Wärmepumpen sind standardmäßig mitversichert, wenn sie der Versorgung versicherter Gebäude dienen. Das gilt aber nicht für Zuleitungsrohre zu einer Teichanlage, einem Springbrunnen, zu einem Wasserhahn im Garten oder Rohre, die der Versorgung von nicht versicherten Nebengebäuden dienen.
Wenn Schäden an Ableitungsrohren entstehen, die unterirdisch auf dem Grundstück verlaufen, ist dies standardmäßig nicht mitversichert oder nur mit geringen Summen, beispielsweise 1 500 Euro. Das kann zu wenig sein, wenn es nicht nur um ein kurzes Stück von drei oder vier Metern geht, sondern um 30 oder 40 Meter Rohrstrecke. Dann sollte eher mindestens 10 000 Euro versichert sein. Teuer kann es auch werden, wenn Ableitungsrohre unterm Keller oder unterhalb der Bodenplatte verlaufen. Einige Gesellschaften bieten diesen Zusatzschutz ungern an: Es gibt zu viele und zu teure Schäden. Das zeigt, dass für die Mitversicherung Bedarf besteht. .
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Kann ich meine Solaranlage über die Wohngebäudepolice mitversichern?
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Ja, das empfiehlt sich angesichts der hohen Werte. Vorsicht: Wir haben im Test erlebt, dass Anbieter im Versicherungsantrag nach der Solaranlage fragen. Doch wer hier „Ja“ ankreuzt, beantragt damit nicht automatisch die Mitversicherung. Vielmehr weiß der Anbieter dann lediglich, dass es eine Solaranlage gibt, daher das Brandrisiko des Hauses erhöht ist, sodass er mehr Beitrag will. Dann steht oft in Klammern daneben „nicht versichert“. Das ist aber leicht zu übersehen.
Achten Sie darauf, dass die Solaranlage nicht nur im Vertrag genannt wird, sondern versichert ist, vor allem gegen Sturm, Hagel, Überspannung, Feuer, Diebstahl, Schneedruck, Marderbisse. Alternativ ist auch eine separate Versicherung bei einem anderen Anbieter möglich. Ausführliche Informationen zum Photovoltaikschutz im Vergleich Solarversicherung.
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Zahlt die Versicherung, wenn meine hohen Bäume bei Sturm aufs Haus stürzen?
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Dann zahlt die Wohngebäudeversicherung den Schaden am Haus – aber nicht unbedingt die Entsorgung. Zerlegen, Abtransport und Entsorgung sind oft nicht versichert. Hier können deutlich über 1 000 Euro pro Baum entstehen. Wichtig ist diese Klausel, wenn mehrere Bäume auf dem Grundstück stehen. Dasselbe gilt für Bäume, die durch Blitz oder Sturm abgeknickt sind und gefällt werden müssen. Einige Tarife decken auch diesen Fall ab. Nicht versichert sind Bäume, die ohnehin schon abgestorben waren.
Wichtig: Der Versicherer muss auch Kosten für Wiederherstellung des Rasens zahlen (Landgericht München I, Az. 26 O 8529/16).
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Was sind Mehrkosten fürs Beseitigen von Restwerten?
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Bleiben nach einem Brand Reste des Hauses stehen, die beim Wiederaufbau verwertet werden können, zieht die Versicherung deren Restwert von ihrer Erstattung ab. Das gilt auch, wenn die Baureste in der Praxis gar nicht zu verwerten sind, weil das gegen aktuelle Bauvorschriften verstoßen würde. Beispiel: Das Haus ist bis auf den Keller abgebrannt. Der Keller erfüllt jedoch nicht mehr die aktuellen Sicherheitsvorschriften, so dass er abgerissen und neu gebaut werden muss.
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Mein Haus steht in der Kurve einer viel befahrenen Landstraße. Bin ich versichert, wenn ein Lkw gegen die Wand kracht?
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Bei einigen Häusern ist die Gefahr nicht auszuschließen, dass ein Lastwagen – zum Beispiel durch einen technischen Defekt – gegen die Fassade prallt. Das kann die Statik so stark beeinträchtigen, dass das Haus einsturzgefährdet ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss dann einstehen. Doch sie entschädigt nur den Zeitwert. Besitzer eines Altbaus würden auf hohen Kosten sitzen bleiben. Anprall von fremden Kraft- und Schienenfahrzeugen kann aber zusätzlich versichert werden.
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Warum sollte man die Kosten eines Sachverständigen versichern?
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Nach einem Schaden ist Streit mit dem Versicherer durchaus möglich. Versicherte können dann verlangen, dass in einem Sachverständigenverfahren die Schadenhöhe ermittelt wird. Das kann teuer werden. Viele Tarife übernehmen dann die Kosten, oft erst aber einer Schadenhöhe von zum Beispiel 25 000 oder 50 000 Euro.
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Ist es sinnvoll, Hotelkosten in der Gebäudeversicherung zu versichern?
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Das muss jeder für sich entscheiden. Ist das eigene Haus unbewohnbar und ein Umzug nötig, zum Beispiel in ein Hotel oder eine Mietwohnung, sollte die Versicherung die zusätzlichen Kosten übernehmen. Dies lässt sich über die Wohngebäudepolice machen. In der Regel ist aber in solchen Fällen auch die Hausratversicherung zuständig (Vergleich Hausratversicherung). Wer dieses Risiko schon dort abgesichert hat, braucht es nicht zusätzlich in die Wohngebäudepolice aufzunehmen.
Gebäudeversicherung – Kosten und Anbieterwechsel
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Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
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Das kommt auf den Einzelfall an. Je nach Größe , Alter und Bauausführung des Hauses können die Preise um ein Vielfaches voneinander abweichen – und je nach Anbieter. Wir finden in unseren Vergleichen von Wohngebäudeversicherungen regelmäßig große Unterschiede: Teure Policen kosten für dasselbe Haus oft dreimal so viel wie preisgünstige. Eine günstige Police an einem eher günstigen Standort ist inklusive Elementarschadenschutz für einen Neubau teils schon für unter 200 Euro jährlich zu haben. Für einen Altbau sind es eher 500 Euro. An teuren Standorten kann es durchaus das Doppelte sein.
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Wonach richtet sich der Preis der Gebäudeversicherung?
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Entscheidend für den Preis ist die Lage des Hauses. Die Gesellschaften unterteilen das Bundesgebiet in Gefahrenzonen. Beim Leitungswasser sind es oft vier, je nach Härtegrad der lokalen Wasserversorgung. Hartes Wasser greift die Leitungen stark an. Bei Feuer gibt es keine Differenzierung, bei Sturm/Hagel sind es zwei Zonen. In der Elementarversicherung unterscheiden die meisten Tarife vier Zonen für Hochwasser und drei für Erdbeben. Welcher Zone er ein Haus zuordnet, ist von Versicherer zu Versicherer anders.
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Welche Rolle spielt das Alter des Hauses in der Gebäudeversicherung?
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Riesige Preisunterschiede verursacht das Alter des Hauses. Oft klaffen die Preise weit auseinander. Altbauten kosten oft drei- oder viermal so viel wie neue Häuser. Was als Altbau gilt? Da reichen manchmal schon zwei Jahre seit Fertigstellung. Einige Versicherer haben gestaffelte Neubaurabatte, zum Beispiel 55 Prozent bis drei Jahre nach Ende der Rohbauzeit, in den nächsten Jahren immer weniger, ab dem 20. Jahr nichts mehr.
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Wird die Gebäudeversicherung teurer, wenn ich einen Wintergarten baue oder das Dachgeschoss ausbaue?
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Das sollten Sie unbedingt dem Versicherer sofort melden, spätestens für das nächste Versicherungsjahr. Denn ein An- oder Umbau erhöht den Wert der Immobilie. Dies sind meistens nur bis zum Ende des Versicherungsjahres durch die Vorsorgeversicherung gedeckt. Wenn in den vergangenen Jahren Dach oder Keller ausgebaut wurden, sollten Sie diese Wertsteigerung dem Versicherer nachmelden. Das gilt zum Beispiel für Anbauten, Wintergärten, Saunen oder Nebengebäude wie Garagen oder Carports. Sie sollten im Vertrag stehen. Im Schadenfall laufen sie sonst Gefahr, unterversichert zu sein. Sie bekommen den Schaden dann nur anteilig ersetzt.
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Was bedeutet der „Versicherungswert 1914“?
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Der Preis der Gebäudeversicherung hängt entscheidend vom Wert des Hauses ab. Doch der ist schwer zu schätzen – wenn es nicht gerade ein Neubau ist. Der Verkehrswert hilft nicht weiter, da dort Lage und Grundstück einfließen. Viele Versicherer kalkulieren daher den Neubauwert des Hauses zu Preisen im Jahr 1914. Damals, vor Beginn des ersten Weltkriegs, waren die Baupreise noch stabil. Diesen Wert rechnen die Versicherer dann mit einem „gleitenden Neuwertfaktor“ hoch, der auf Preisindices beruht. Das ergibt am Ende nicht den Marktwert des Hauses, sondern die Kosten, die aktuell nötig wären, um es neu zu bauen.
Diese Summe lässt sich in den nächsten Jahren mit Hilfe des Index konsequent an die steigenden Baukosten anpassen. So haben die Kunden Gewissheit, dass sie im Fall eines Totalschadens immer so viel Geld vom Versicherer bekommen, wie der Neubau ihres Hauses in gleicher Qualität und Größe kosten würden.
Allerdings zeigt unser Vergleich Wohngebäudeversicherung, dass die Kalkulation des 1914er Werts auch nicht ganz unproblematisch ist. Für unseren Test haben wir zwei Musterhäuser beschrieben. Die Versicherer kalkulierten den 1914er Wert ganz unterschiedlich. Auffallend ist, dass einige Anbieter detailliert die Bauart des Hauses abfragen, zum Beispiel ob es Parkett, Sprossenfenster, Fußbodenheizung oder eine Wärmepumpe hat. Andere fragen weniger ausführlich. Mitunter ist eine Solaranlage darin bereits enthalten, mitunter nicht.
Für den Kunden kann das fatal sein. Ist der Wert zu niedrig, liegt Unterversicherung vor. Dann fehlen im Schadenfall zigtausend Euro. Kunden sollten daher die Kalkulation des 1914er Werts unbedingt dem Versicherer überlassen. Dann muss er für die Richtigkeit einstehen. Wer den Versicherer wechselt, sollte nicht einfach den 1914er Wert des bisherigen Vertrages nehmen. Der kann schon bisher zu gering gewesen sein.
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Was sind Wohnflächentarife in der Gebäudeversicherung?
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Wohnflächentarife sind eine Alternative zur Berechnung der Versicherungssumme nach den Baukosten von 1914. Diese Tarife gewinnen zunehmend an Bedeutung. Dabei gibt der Kunde lediglich die Wohnfläche seines Hauses an. Der Versicherer nennt keine Versicherungssumme, sondern garantiert, dass er nach einem Totalschaden den Neubau eines gleichartigen Hauses bezahlt. Probleme kann es aber auch dabei geben. Was die Versicherer als Wohnfläche bewerten, ist nicht einheitlich: Mal zählen Balkone, Terrassen, Keller nicht mit, mal werden sie zur Hälfte oder zu einem Viertel mitgerechnet. Daher sollte man die Berechnung der Wohnfläche dem Versicherer überlassen.
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Lohnt Wechsel der Gebäudeversicherung, wenn man einen teuren Vertrag hat?
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Das kann einige Hundert Euro pro Jahr sparen. Doch Achtung: Vor allem bei Häusern, die älter als 20 Jahre sind, zeigen viele Versicherer sich reserviert. Dann nehmen Leitungswasserschäden oft deutlich zu. Sie verursachen den Großteil des Schadenaufkommens. Viele Versicherer lehnen Interessenten mit Altbauten ab oder verlangen hohe Preise oder eine hohe Selbstbeteiligung. Dann muss man im Schadenfall mehrere Hundert Euro aus eigener Tasche zahlen. Wer kündigt, sollte daher zunächst einen neuen Vertrag sicher haben.
Kündigung der Gebäudeversicherung
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Wie kündige ich die Wohngebäudeversicherung?
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In der Regel ist das einmal jährlich zum Ende des Versicherungszeitraums möglich. Meist endet der Zeitraum ein Jahr nach Abschluss des Vertrags. Ohne Kündigung verlängert sich die Police automatisch jeweils um ein weiteres Jahr. Das Kündigungsschreiben muss drei Monate vor diesem Termin beim Versicherer angekommen sein.
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Wie geht man bei der Kündigung dabei vor?
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Schritt 1: Liegt auf Ihrem Haus ein Immobilienkredit? Dann ist in der Regel die Zustimmung der Bank zur Kündigung erforderlich. Holen Sie dort die schriftliche Zustimmung ein.
Schritt 2: Kümmern Sie sich noch vor der Kündigung zunächst um eine neue Versicherung. Die Kündigung der bisherigen sollten Sie erst abschicken, wenn die neue Police unter Dach und Fach ist. Denn die Versicherer sind nicht gezwungen, einen Vertrag für Ihr Haus abzuschließen. Vor allem Altbauten nehmen manche Gesellschaften nicht gern.
Schritt 3: Im Kündigungsschreiben nennen Sie den Termin, an dem der Vertrag auslaufen soll, also das Ende des Versicherungszeitraums. Geben Sie auch die Versicherungsnummer an. Bitten Sie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Eine Begründung für die Kündigung ist nicht notwendig. Legen Sie die Zustimmung der Bank bei. Nicht vergessen: Name und vollständige Adresse.
Schritt 4: Geben Sie das Schreiben rechtzeitig zur Post. Es muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit beim Versicherer eingetroffen sein. Wer ganz sicher gehen will, verschickt es per Einschreiben mit Rückschein.
Das geht, wenn der Versicherer den Preis anhebt, können Sie mit einem Monat Frist aussteigen. Dasselbe gilt nach einem Schaden: Auch wenn der Versicherer ihn nicht reguliert, können Sie mit einem Monat Frist kündigen. Auch wer ein Haus kauft oder erbt, kann mit einem Monat Frist den alten Vertrag beenden. Bei unterjähriger Kündigung gibt es aber keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des bereits gezahlten Beitrags.
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Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn ich ein Haus kaufe?
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Die Versicherung muss über den Eigentümerwechsel informiert werden. Bei einem Hauskauf übernehmen Sie automatisch zum Datum des Grundbucheintrags die Versicherung des Vorbesitzers. Sie haben aber ein Sonderkündigungsrecht. So können Sie innerhalb eines Monats die Versicherung kündigen.
Testergebnisse für 195 Wohngebäudeversicherungen mit Elementarschutz
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- Heftige Unwetter, Stürme und Starkregen treffen immer häufiger viele Regionen in Deutschland. Wir erklären, welche Versicherungen einspringen, wenn ein Schaden entsteht.
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- Über 3 000 Leitungswasserschäden gibt es pro Tag, jede Minute zwei. Welche Versicherung zahlt? Wir schildern typische Fälle, sagen, welche wann zuständig ist.
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- Ethanol-Kamine sind beliebt, aber brandgefährlich. Die Raumluft belasten sie außerdem. Wer auf die Deko nicht verzichten will, sollte unsere Tipps beachten.
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@LilliSiri: Geprüft wurden die Tarife in der Tarifstruktur T22 mit dem Stand 07/2022.
Guten Tag, welche Tarife bei der degenia wurden denn genau getestet? Es gibt T18, T19 und T22. Bei optimum und Premium vermute ich T22? Vielen Dank.
@Neuwoge: Die von uns ausgewiesenen Tarife gelten nur für die Modellhäuser. Bei Häusern, die viel älter als 50 Jahre sind, wird die SB erhoben.
Hallo, ich habe letztes Jahr für ein Mehrfamilienhaus aus den 1950er Jahren bei der GEV einen Online-Antrag für deren besten Tarif "MAX" gestellt und dieses Jahr abgeschlossen.
In dem Vorschlags-Antrag den die GEV mir dann schickte stand dann jedoch abweichend:
"Individuelle Selbstbeteiligung:
Neben etwaigen weiteren vertraglichen Selbstbeteiligungen trägt der Versicherungsnehmer für Schäden durch die Gefahr Leitungswasser und den ihr zugeordneten Deckungserweiterungen je Schadenfall 750,00 € selbst."
Auf Nachfrage erhielt ich die Antwort das Haus sei älter als 50 Jahre da wäre dies bei der GEV Standard.
Bei der Darstellung des Leistungsumfanges der GEV fehlt bei der Stiftung Warentest jedoch der Hinweis bei dem 50 Jahre alten Haus der SB von 750€.
Für mich war der SB letzten endes OK da die GEV auch noch zum MAX Tarif zusätzliche Bausteine wie u.a. Soforthilfe und Vermieterplus anbietet, welche ich in diesem Umfang bei bisher keiner anderen Wohngebäudversicherung gefunden habe.
@HW_23: Wir können Ihnen an dieser Stelle nicht mit einer individuellen Versicherungsberatung dienen. Nicht alle Bedingungen formulieren den Umfang des Versicherungsschutzes für die Ableitungsrohre gleich. Wir kennen weder Ihren Vertrag noch den Schriftverkehr mit dem Versicherer noch den konkreten Schadensfall. Geht es um die Verpflichtung zur Kostenübernahme für einen Schaden am Reinigungsrohr, bitten wir Sie, sich unter Vorlage der Versicherungsbedingungen und des Schriftverkehrs zum Schadensfall in der Verbraucherzentrale individuell beraten zu lassen.
Befinden Sie sich auf der Suche nach einem neuen Tarif, der die Reinigungsrohre mitversichert, bitten wir Sie, sich durch einen Versicherungsmakler individuell beraten zu lassen. Wir hatten für diesen Test bei den Versicherern diesen Aspekt nicht mit abgefragt.