Testergebnisse für 178 Wohngebäudeversicherungen mit Elementarschutz
Im Test
Finanztest hat 178 Tarife von 70 Wohngebäudeversicherern für die gleitende Neuwertversicherung anhand der Versicherungsbedingungen untersucht, darunter 26 Versicherer, deren Tarifdaten wir verdeckt erhoben und die uns die Daten nicht bestätigt haben.
Untersucht haben wir für mehrere Modellhäuser den Vierfachschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und weitere Naturgefahren (Hochwasser, Starkregen, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen).
Enthalten sind nur Tarife, die man separat direkt beim Versicherer abschließen kann, ohne weitere wie eine Hausratversicherung kaufen zu müssen. Die Tarife stehen allen Hauseigentümern offen.
Der Modellkunde ist 45 Jahre, die Laufzeit beträgt ein Jahr, der Beitrag wird jährlich gezahlt. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wird er nicht gekündigt.
Die Tarife im Dreifachschutz (ohne Naturgefahren) sind ohne Selbstbeteiligung, im Naturgefahrenschutz gilt der niedrigste Selbstbehalt je Tarif.
Urteile und Angaben in der Tabelle beziehen sich auf die Modellfälle.
Stichtag ist der 1. Dezember 2020.
Untersuchung
Wir haben die Versicherungsbedingungen untersucht und Leistungen ausgewählt, die ein guter Tarif erfüllen muss. Informationen zu diesen Leistungen stehen im Kasten „Checkliste“ auf Seite 58.
Grundschutz (70 %)
Bewertet haben wir, ob der Tarif folgende Leistungen erfüllt, die für alle Versicherten wichtig sind:
- Keine Kürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls,
- Aufräum- und Abbruchkosten,
- Bewegungs- und Schutzkosten,
- Mehrkosten durch behördliche Auflagen (Wiederherstellungsbeschränkungen),
- Dekontaminationskosten,
- Überspannungsschäden durch Blitz.
Tarife, die bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden die Leistung kürzen, haben wir mit Mangelhaft bewertet.
Hat ein Tarif in einer der bewerteten Leistungen des Grundschutzes ein Ausreichend oder schlechter, kann das Grundschutzurteil nur eine Note besser als die schlechteste Einzelnote sein.
Zusatzleistungen (30 %)
Neben dem Grundschutz haben wir weitere Leistungen untersucht. Sie sind ohne Aufpreis enthalten und fließen mit insgesamt 30 Prozent ins Qualitätsurteil ein.
- Übernahme von Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit des Hauses,
- Sachverständigenkosten im Sachverständigenverfahren,
- Leistung auch bei Rauch und Ruß, ohne dass eine versicherte Gefahr eintrat,
- Anprall von Landfahrzeugen wie Autos und Schienenfahrzeugen,
- Frost- und Bruchschäden an Ableitungsrohren auf dem Grundstück,
- Leistung trotz unklarer Zuständigkeit bei Versichererwechsel,
- Vorsorgeversicherung. Die Baumaßnahme muss nicht vorab dem Versicherer gemeldet werden.
Erhält die versicherte Person nur bei dem 50 Jahre alten Modellhaus keine Entschädigung bei Frost- oder Bruchschäden an Ableitungsrohren auf dem Grundstück, bewerten wir diesen Prüfpunkt mit der Note Ausreichend. Bei Tarifen, die auch bei jüngeren Häusern nicht leisten, gibt es dafür ein Mangelhaft.
Modellhäuser
Wir haben Beiträge für drei Häuser ermittelt, jeweils an günstigem und teurem Standort. Günstig ist Dresden (Langebrück), teuer ist Düsseldorf. Alle Häuser liegen in der Zürs-Zone 1. Die Tabelle nennt den Beitrag mit Naturgefahren, zusätzlich bei Tarifen nach Wert 1914 diesen von den Versicherern ermittelten Wert.
Annahmen für Modellhäuser
Einfamilienhaus, 150 Quadratmeter Wohnfläche, davon 50 Quadratmeter im ausgebauten Dach. Bauartklasse I (massive Außenwände, Ziegeldach). Vollunterkellerung ohne Wohnraum. Garage auf dem Grundstück. Es wird ständig bewohnt und vom Eigentümer nur zu Wohnzwecken genutzt. Das Haus hat eine normale Ausstattung. Es gibt keine feuergefährlichen Betriebe in der Umgebung.
- Der Neubau ist im Dezember 2020 bezugsfertig geworden.
- Die zweite Immobilie wurde im Jahr 2000 erbaut. Es ist ein Vertragsneuabschluss aufgrund eines Versichererwechsels. Es gibt keine Vorschäden.
- Das dritte Haus wurde im Jahr 1970 gebaut. Es gab bisher keine umfangreichen Sanierungen. Im Jahr 2018 gab es einen Leitungswasserschaden von 2 000 Euro.
Beiträge
Wir weisen die Jahresbeiträge für den Vierfachschutz aus. Für die Gefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm/Hagel gibt es keinen Selbstbehalt im Schadensfall, bei den Naturgefahren wird ein Selbstbehalt fällig.
Testergebnisse für 178 Wohngebäudeversicherungen mit Elementarschutz
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- Heftige Unwetter, Stürme und Starkregen treffen immer häufiger viele Regionen in Deutschland. Wir erklären, welche Versicherungen einspringen, wenn ein Schaden entsteht.
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- Die Hausratversicherung schützt bei Einbruch, Brand und anderen Schäden in der Wohnung. Mit dem Versicherungsvergleich finden Sie leistungsstarke und günstige Tarife.
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- Leitungsschäden passieren ständig. Mehr als 3 000 Fälle pro Tag, alle zwei Minuten einer. Doch welche Versicherung zahlt? Teils ist die Wohngebäudeversicherung...
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@thk1000: Wenn Sie den Wert des Hauses durch den Versicherer festlegen, dürften Sie kein Problem mit einer Unterversicherung haben. Lassen Sie sich hierzu individuell beraten.
Vielen Dank für den umfassenden Test und vor allem für den sehr hilfreichen Text mit all seinen Hinweisen! Aber zum Unterversicherungs-Verzicht schreiben Sie gar nichts, oder habe ich das übersehen? Die Verbraucherzentrale Brandenburg riet mir im Beratungsgespräch, neben der Klausel für Grobe Fahrlässigkeit, darauf zu achten.
Entgegen der Angaben in diesem Artikel habe ich in meinem aktuellen Vertrag mit Concordia eine Selbstbeteiligung von 10% im Vertrag stehen.
Klasse, herzlichen Dank, Stiftung_Warentest, das ist sehr gut erklärt. Tatsächlich haftete bei mir irgendwie der Eindruck fest, Starkregen und Überschwemmung müssten zwei getrennte Paar Schuhe sein.
@Anago: Das Wort Starkregen taucht in den Versicherungsunterlagen nicht auf. Versichert ist im Allgemeinen die Überschwemmung aufgrund von Witterungsniederschlägen. Im Einzelfall ist immer zu prüfen, ob ein Elementarschaden im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt. Für die Klärung eines individuellen Sachverhaltes ist hier nicht der richtige Ort. Wir können hier nur allgemeine Fragen zum Schutzbereich der Versicherung beantworten. In den meisten Bedingungen der Elementarschadensversicherung ist eine Überschwemmung definiert als „Überflutung von Grund und Boden“. Es sind auf jeden Fall Schadensereignisse denkbar, die nicht vom Schutzbereich der Elementarschadenversicherung mit abgedeckt sind. Dazu gehört zum Beispiel auch wenn nach einem Regen Wasser ins Haus eindringt, ohne das Grund- und Boden überschwemmt wurden. Es spielt also eine Rolle, ob das Wasser zuerst das Grundstück überflutet hat und danach ins Haus eindrang. Es sind auch Fälle denkbar, in denen kein Versicherungsschutz besteht, weil das Wasser lediglich am Haus vorbeiläuft und durch ein geöffnetes Kellerfenster eintritt. Auch Schäden durch eindringendes Grundwasser sind üblicherweise nicht versichert. Erst wenn das Grundwasser an der Erdoberfläche austritt und eine Überschwemmung verursacht, greift der Versicherungsschutz wieder.