Es dauerte nur eine knappe halbe Stunde. Dann war in einem Wohnhaus genügend Leitungswasser vom Dach- ins Erdgeschoss geflossen, um rund 25 000 Euro Schaden zu verursachen. Von seinem Wohngebäudeversicherer erhält der Geschädigte jedoch nur die Hälfte ersetzt. Grund: Der Mann hatte die Heizungsanlage im Dachgeschoss des Hauses mit Wasser aufgefüllt und dazu über einen Schlauch deren Anschluss mit dem Wasserhahn verbunden. Beide Zuläufe waren über ein Ventil gesichert. Als es plötzlich an der Haustür klingelte und der Mann das Dachgeschoss verlassen musste, schloss er versehentlich nur eines davon. Die Folge: Während seiner Abwesenheit löste sich die unter Druck stehende Schlauchverbindung. Wasser trat aus. Der Versicherer warf dem Eigentümer grobe Fahrlässigkeit vor, weil er die Heizung nicht durchgehend beaufsichtigt hatte, und strich die Leistung auf die Hälfte zusammen. Zu Recht, entschied das Landgericht Gießen (Az. 3 O 476/13).