
Ehepaar Löwe sucht eine neue Wohngebäudeversicherung.
Wohngebäudeversicherer VPV kündigt Ehepaar Löwe den Schutz. Einen aktuellen Schadensfall gab es nicht. Die Löwes sind kein Einzelfall. Immer mehr Wohngebäudeversicherer trennen sich von Kunden mit Altverträgen und machen neue, teurere Angebote. test.de erklärt, was Versicherte tun können.
Kündigung nach 17 Jahren
Die Wohngebäudeversicherung zählt für Hausbesitzer zu den wichtigsten Policen. Zum Standardschutz gehört die Absicherung gegen Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden. Umso ärgerlicher, wenn der Versicherer den Schutz kündigt. Seit dem Jahr 1997 hat das Ehepaar Löwe aus Bonn ihr Eigenheim bei der VPV gegen Feuer und Wasser – allerdings ohne das Risiko Sturm – versichert. Knapp 197 Euro zahlen sie jährlich. Nun hat die VPV ordentlich gekündigt. Helmut Löwe ist irritiert: „Einen aktuellen Schadensfall hatten wir nicht.“ In den Jahren 2001 und 2009 gab es zwei Wasserschäden, die der Versicherer in Höhe von insgesamt rund 6 000 Euro regulierte.
Versicherer durchforsten den Bestand
Löwes sind kein Einzelfall. Immer mehr Wohngebäudeversicherer durchforsten ihre Bestände und trennen sich von Kunden mit Altverträgen. Oft argumentieren Versicherer, dass zwischen Schadenzahlungen und Beiträgen kein Gleichgewicht mehr bestehe. Kunden bekommen meist ein neues − teureres − Angebot unterbreitet. Löwes sollen nun rund 330 Euro im Jahr, inklusive Sturmschadenschutz, zahlen. Das Paar hat sich noch nicht entschieden und vergleicht mehrere Angebote.
Tipp: Sowohl Versicherer als auch Kunden können die Wohngebäudepolice ordentlich kündigen. Kündigt der Versicherer, haben Kunden es jedoch oft schwer, bei einem neuen Versicherer einen guten Vertrag zu bekommen. Als Kunde sollten Sie besser von sich aus kündigen. Holen Sie Vergleichsangebote ein. Orientieren Sie sich für einen Tarifvergleich an unserem Test Wohngebäudeversicherung.